Rechnungshof: "Haushaltskonsolidierung muss bei den Ausgaben ansetzen"
- Land tilgt 2018 erstmals in nennenswertem Umfang Kredite
- Ausgabereste auf 4,2 Mrd. Euro gestiegen
- Doppelhaushalt 2020/2021 Einstieg in die Schuldenbremse
Karlsruhe/Stuttgart: 2018 erhöhten sich die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Mrd. Euro auf 41 Mrd. Euro. Aufgrund der überdurchschnittlich guten konjunkturellen Entwicklung war Baden-Württemberg auch 2018 verpflichtet, Schulden zu tilgen. Dem ist das Land nachgekommen, indem es mit 250 Mio. Euro erstmals in nennenswertem Umfang Kreditmarktschulden und darüber hinaus 2,6 Mrd. Euro an impliziter Verschuldung abgebaut hat. 2019 will das Land eine weitere Milliarde Euro an Kreditmarktschulden tilgen. Die haushaltsmäßige Verschuldung läge dann bei 45 Mrd. Euro. Hinzu kommt 2019 eine Tilgung der impliziten Verschuldung des Landes von 2,1 Mrd. Euro. Davon entfallen 1,7 Mrd. Euro auf die Aufstockung der Sanierungsrücklage des Landes.
Diese Konsolidierung beruht jedoch im Wesentlichen auf der sehr positiven Entwicklung der Steuereinnahmen in den zurückliegenden Jahren. Eine Konsolidierung auf der Ausgabenseite vermag der Rechnungshof indes nicht zu erkennen. Nach der jüngsten Steuerschätzung sind aber für die Jahre 2020 und 2021 Mindereinnahmen von zusammen 1,2 Mrd. Euro gegenüber der bisherigen Planung zu erwarten. Bei langsamer steigenden Steuereinnahmen muss die Ausgabenseite wieder stärker als bisher in den Focus rücken. Eine Priorisierung auf der Ausgabenseite ist unabdingbar, will die Landesregierung ihren Haushalt dauerhaft zugunsten nachfolgender Generationen in sozial verantwortbarer Weise konsolidieren.
In den vergangenen Jahren sind die Ausgabereste stark angestiegen. Der Rechnungshof sieht hierin ein Indiz dafür, dass dem Prinzip der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht immer Rechnung getragen wurde. Ausgabereste sind Mittel, die vom Landtag zwar bewilligt, aber von der Verwaltung noch nicht ausgegeben wurden. Das Land hatte 2017 insgesamt 4,2 Mrd. Euro an Ausgaberesten in das Haushaltsjahr 2018 übertragen; dies entspricht 8,8 Prozent des Haushaltssolls. 2011 beliefen sich die Ausgabereste noch auf 1,6 Mrd. Euro, das heißt 4,4 Prozent des Haushaltssolls. Der Rechnungshof fordert in seiner Denkschrift, die Ausgabereste zurück zu führen. Dabei ist eine differenzierte Betrachtung der rechtlichen Bindungen und Verpflichtungen vorzunehmen. Auch die hohe Liquidität bei den Landesbetrieben sollte aus Sicht des Rechnungshofs überprüft werden. Neben den Ausgaberesten konnten die Landesbetriebe Ende 2017 noch liquide Mittel von 900 Mio. Euro vorweisen.
Ab dem Jahr 2020 gilt die Schuldenbremse des Grundgesetzes für Baden-Württemberg verbindlich. Die Diskussion über eine landesrechtliche Regelung der Schuldenbremse ist noch nicht abgeschlossen. „Dieser erste Haushalt unter dem Neuverschuldungsverbot des Grundgesetzes wird aufzeigen, ob und inwieweit die Landesregierung den Herausforderungen durch dauerhaft strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen begegnet“, schloss Benz.