Rechnungshof fordert: Lohnsteuer-Außenprüfung muss effektiver werden
- Durch gezielte Maßnahmen sind zusätzliche Steuereinnahmen in einer Größenordnung von 40 Mio. € je Jahr möglich
- Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfungen liegen in Baden-Württemberg bisher erheblich unter dem Bundesdurchschnitt
- Abbau von Personal in diesem Bereich wäre kontraproduktiv
Karlsruhe/Stuttgart. „Die Lohnsteuer-Außenprüfung muss effektiver werden. Durch gezielte Maßnahmen sind zusätzliche Steuereinnahmen in einer Größenordnung von 40 Mio. € je Jahr möglich," so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2004.
Die Lohnsteuer stellt neben der Umsatzsteuer die wichtigste Einnahmequelle für die öffentli-chen Haushalte dar. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung hat der Rechnungshof in einer landesweiten Querschnittsprüfung die Aufbau- und Ablauforganisation der Lohnsteuer-Außenprüfung näher untersucht. Dabei handelt es sich um die Stellen in den Finanzämtern, die darüber zu wachen haben, dass die Arbeitgeber die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer richtig einbehalten und abführen.
Die vom Rechnungshof durchgeführte Kosten-Nutzen-Analyse hat ergeben, dass die Lohnsteuer-Außenprüfung mit den im Jahr 2002 erzielten Mehrergebnissen von 90,4 Mio. € dem Fiskus das 4,5fache dessen einbrachte, was sie an Kosten verursachte. Darüber hinaus, so der Rechnungshof, dürfe die betragsmäßig nicht feststellbare Präventivwirkung der Lohnsteuer-Außenprüfung keinesfalls unterschätzt werden. Der Rechnungshof spricht sich deshalb gegen eine Personalreduzierung in diesem Bereich aus.
Allerdings hat der Rechnungshof festgestellt, dass die in Baden-Württemberg erzielten Mehrsteuern erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegen und dass sich die Effizienz der Lohnsteuer-Außenprüfung noch erheblich steigern ließe. Insbesondere durch verbesserte Prüfungsabläufe und einen zielgerichteteren Einsatz der Prüfungsbeamten ließen sich zeitliche Freiräume schaffen, die für intensivere Prüfungen genutzt werden könnten. Der Rechnungshof machte hierzu detaillierte Vorschläge, bei deren Umsetzung jährlich zusätzliche Steuereinnahmen in der Größenordnung von 40 Mio. € erzielt werden könnten. Das Finanzministerium hat bereits erste Maßnahmen zur Umsetzung der wichtigsten Empfehlungen des Rechnungshofs eingeleitet.