Rechnungshof fordert: Land soll Kapitalausstattung der Hafengesellschaft Mannheim zugunsten des Landeshaushalts deutlich reduzieren.

  • Kapitalsausstattung um 4 Mio.€ zu hoch
  • Neustrukturierung der Hafengesellschaft unter Einbindung der Stadt Mannheim empfohlen
  • Hafengesellschaft veranlasste Staatlichen Verpachtungsbetrieb zu bedenklicher Beteiligung in Höhe von 1 Mio. € an den Kosten einer kommunalen Straße der Stadt Mannheim

Karlsruhe/Stuttgart. „Das Land sollte sein finanzielles Engagement bei Beteiligungen an privaten Gesellschaften auf den Umfang beschränken oder zurückführen, der für die Wahr-nehmung der Landesinteressen erforderlich ist," forderte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2004. Nach Franks Worten könnte das Land sein finanzielles Engagement bei der kaufmännisch erfolgreich operierenden Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH deutlich zurückfahren. Das Land habe die Gesellschaft bisher zu großzügig mit Kapital ausgestattet.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die zu 100 % dem Land gehörende Staatliche Rhein-Neckar-Hafengesellschaft Mannheim mbH bei ihrer Gründung im Jahr 1990 mit einem Kapital ausgestattet wurde, das um rd. 4 Mio. € über den betrieblichen Erfordernissen lag. Seither habe sich das Eigenkapital durch thesaurierte Gewinne weiter erhöht. Der Rechnungshof empfiehlt, die Kapitalausstattung der GmbH zugunsten des Landeshaushalts erheblich zu reduzieren. Dadurch könnten auch steuerliche Nachteile vermieden werden.

Die Erträge der GmbH gründen wesentlich in der Weitervermietung von Hafengrundstücken, die ihr vom Land bzw. dem Staatlichen Verpachtungsbetrieb pachtweise zur Verfügung gestellt werden. Die Tatsache, dass die GmbH als ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen einerseits in sehr hohem Umfang Erträge aus den Landesgrundstücken ziehen kann und andererseits mehrere Mio. € Steuern zahlen musste, die ohne Zwischenschaltung der GmbH nicht angefallen wären, gab dem Rechnungshof Anlass, eine Neustrukturierung der Gesellschaft zu empfehlen. Danach soll sie als Verwalter der Landesgrundstücke fungieren und hierfür eine angemessene Tätigkeitsvergütung erhalten. Die Erträge aus der Vermietung der Grundstücke aber sollen dem Staatlichen Verpachtungsbetrieb direkt zugute kommen.

Auf der Grundlage entsprechender Regelungen im Pachtvertrag über die Landesgrundstücke hat die GmbH eigenständig über bauliche Investitionen   des Landes in Millionenhöhe entschieden, was der Rechnungshof im Hinblick auf die Zuständigkeit des Landtags für den Haushalt problematisiert. Mit der vorgeschlagenen Neustrukturierung würden die Entscheidungszuständigkeiten sachgerecht geordnet.

Die Landeshaushaltsordnung setzt für die Beteiligung des Landes an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts ein wichtiges Interesse des Landes voraus. Ein solches ist nach Auffassung des Rechnungshofs allenfalls noch eingeschränkt erkennbar. Andere bedeutende Häfen in Baden-Württemberg werden, so die Prüfbehörde, von den jeweiligen Kommunen betrieben, zum Beispiel Karlsruhe, Heilbronn und Stuttgart. Der Rechnungshof empfiehlt daher, dass das Land  nach der Neustrukturierung der Hafengesellschaft auf eine gesellschaftsrechtliche Einbindung der Stadt Mannheim und ggf. des privaten Unternehmertums hinwirken soll. Langfristig sollte das Land auch eine Veräußerung seines umfangreichen Grundbesitzes im Hafen im Wert von mehreren hundert Mio. € in Betracht ziehen.

Der Rechnungshof kritisiert außerdem, dass sich der Staatliche Verpachtungsbetrieb als Verpächter der Hafengrundstücke auf Betreiben der Hafengesellschaft mit 1 Mio. € an den Kosten einer Straßenbaumaßnahme der Stadt Mannheim beteiligte. Diese Finanzierung sei nicht unternehmerisch veranlasst, sondern eine zusätzliche Förderung   der Stadt zulasten des Landeshaushalts. Die Zuständigkeit des Landtags sei insoweit nicht beachtet worden. Andere Kommunen erhielten für den Straßenbau über die gesetzlichen Zuschüsse hinaus keine zusätzlichen Fördermittel.