Rechnungshof fordert höheren Eigenbeitrag der Stuttgarter Philharmoniker

  • Rechnungshof bemängelt geringe Auslastung und verhältnismäßig geringe Zahl an Auftritten außerhalb Stuttgarts
  • Kooperation mit der Stadt Stuttgart neu regeln
  • Landesförderung der Württembergischen Philharmonie Reutlingen sollte in vollem Umfang beibehalten werden

Karlsruhe/Stuttgart: Zu unterschiedlichen Ergebnissen ist der Rechnungshof bei seiner Prüfung der Landesförderung für die Württembergische Philharmonie Reutlingen und die Stuttgarter Philharmoniker gekommen. Beide Orchester sind in unterschiedlicher Weise im Land präsent. Das Stuttgarter Orchester bietet nur einen geringen Anteil seiner Konzerte in Baden-Württemberg außerhalb Stuttgarts an. Gleichwohl erhält es sowohl absolut als auch prozentual eine höhere institutionelle Landesförderung als die Philharmonie Reutlingen, die in anderen Landesteilen deutlich präsenter ist.

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Der Rechnungshof erkennt die Arbeit des Reutlinger Orchesters über die Region Reutlingen hinaus als wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben in Baden-Württemberg an. Er schlägt vor, die Landesförderung im bisherigen Umfang weiterzuführen. Bei der Förderung der Stuttgarter Philharmoniker hingegen fordert er deutliche Korrekturen. Die Landesförderung sollte auf 37,5 Prozent der Gesamtausgaben reduziert werden. Die Ausstattung des Orchesters würde darunter nicht leiden, wenn die Stuttgarter Musiker ihre unangemessen niedrige Eigenfinanzierungsquote von weniger als 10 Prozent deutlich steigern würden.

Der Rechnungshof sieht ein Missverhältnis zwischen dem Umfang der überregionalen Leistungen des Stuttgarter Orchesters und der Landesförderung. Er verlangt zudem eine bessere Auslastung des Orchesters. Die Prüfung des Rechnungshofs ergab, dass die Stuttgarter Philharmoniker ihre Kapazität - gemessen an den Vorgaben des einschlägigen Tarifvertrags - nur zu 63 Prozent nutzen. Im Gegensatz dazu lastete die Württembergische Philharmonie in Reutlingen ihr Orchester zu 80 Prozent aus.

Die jährlichen Zuschüsse des Landes an die beiden Orchester verteilten sich im Durchschnitt der letzten Jahre wie folgt:

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Die deutlich höhere prozentuale Förderung des Landes für die Stuttgarter Philharmoniker ist nach Auffassung des Rechnungshofs auch dann nicht zu rechtfertigen, wenn man in Rechnung stellt, dass es sich beim Stuttgarter Orchester um ein A-Orchester im Sinne des Tarifrechts und beim Reutlinger Orchester (nur) um ein B-Orchester handelt.

Für die mittelfristige Perspektive der Stuttgarter Philharmoniker stellt der Rechnungshof die Überlegung an, das Land könne sie in die alleinige finanzielle Verantwortung der Stadt Stuttgart übergeben. Dazu müsste der Vertrag von 1976, in dem Stadt und Land ihre Kooperation in kulturellen Angelegenheiten geregelt haben, gekündigt und neu ausgehandelt werden. Für die Stuttgarter Philharmoniker hätte die ungeteilte kommunale Verantwortung zur Folge, dass die Stadt Stuttgart klare und an ihren Interessen orientierte Zielvorgaben aufstellen und ohne Koordinationsbedarf mit dem Land durchsetzen könnte.

Um eine ausgewogene Lastenverteilung zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land zu erhalten und die partnerschaftliche Finanzierung des Staatstheaters nicht zu gefährden, hält es der Rechnungshof für denkbar, dass das Land im Gegenzug die Stadt aus ihrer Verantwortung für eine andere kulturelle Einrichtung entlässt und diese in die alleinige Trägerschaft des Landes übernimmt.