Rechnungshof fordert: Das Vermögen der Landesstiftung erhalten und optimal verwalten
- Vermögen erhalten und Vermögensanlagestrategie überdenken
- Förderprogramme der Landesstiftung sollten den Haushalt nicht belasten
- Rechnungshof fordert ein Prüfungsrecht bei den Zuwendungsempfängern
Karlsruhe/Stuttgart. „Das Vermögen der Landesstiftung sollte auf Dauer erhalten und optimal verwaltet werden“, forderte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2005. Ferner sollte darauf geachtet werden, dass die Förderprogramme der Landesstiftung keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen mit sich bringen. Schließlich beklagen die Finanzkontrolleure, dass sie nach derzeitiger Lage nicht bei den Empfängern von Fördermitteln prüfen dürfen und damit eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahmen nicht möglich ist.
Die Karlsruher Finanzkontrolleure bemängeln, dass die Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH im Zuge der Biologieoffensive im Jahre 2002 dem Land 29 Mio. € und - nach der Prüfung durch den Rechnungshof - für die Zukunftsoffensive IV im Jahre 2005 weitere 168 Mio. € zur Verfügung gestellt und dabei jeweils auf die Vermögenssubstanz zurückgegriffen hat. „Das entspricht nicht dem ursprünglichen Grundkonzept des Landes, nur die Erträge der Landesstiftung für gemeinnützige Zwecke auszureichen, das Vermögen aber im Bestand zu erhalten“, kritisiert der Rechnungshof. Wenn dieser Weg weitergegangen werde, reduziere sich das Vermögen der Landesstiftung und werde folglich weniger laufende Erträge für gemeinnützige Zwecke bringen. Der Rechnungshof plädiert dafür, entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Landes die Vermögenssubstanz der Landesstiftung unein-geschränkt zu erhalten und nur die Vermögenserträge für Fördermaßnahmen einzusetzen. Außerdem sollten verstärkt Gewinnrücklagen gebildet werden, um das Gesamtvermögen gegen die Geldentwertung durch Inflation abzusichern.
Neben dem Aspekt des teilweisen Vermögensverbrauchs stellen die Finanzkontrolleure die praktizierte Vermögensverwaltung in Frage und machen Vorschläge zur weiteren Anlagestrategie. So wurden die Einnahmen in Höhe von 2,4 Mrd. € aus dem Verkauf eines Aktienpakets an der Energie Baden-Württemberg AG fast vollständig in mehrere von Kapitalanlagegesellschaften geführte Spezialfonds eingezahlt. Der Rechnungshof kritisiert diese recht einseitige Anlageform, zumal sowohl die Rendite als auch die Verwaltungskosten der Fonds große Unterschiede aufweisen. Die Performance aller Fonds betrug einschließlich der Wertsteigerung bis Ende 2004 im Durchschnitt 4,5 % jährlich. „Für eine risikobehaftete Anlageform hätte das Ergebnis durchaus besser sein dürfen“, bemängeln die Finanzkontrolleure. Sie empfehlen, die Kapitalanlagen in Form der Fonds auf den Prüfstand zu stellen und neben Anlagen mit geringem Risiko auch die Gewährung von Darlehen an das Land in die Strategie mit einzubeziehen, wenn dort nicht eine deutlich schlechtere Rendite zu erwarten sei.
„Die Wohltaten der Stiftung“, warnte Frank, „können aber auch negative Folgen für den Landeshaushalt haben.“ Projekte der Zukunftsoffensive III, die aus steuerrechtlichen Gründen von der Landesstiftung nicht realisiert werden konnten und deswegen aus dem regulären Landeshaushalt finanziert wurden, haben bereits zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung in Höhe von 80 Mio. € geführt. Nach einer vorsichtigen Schätzung der Finanzkontrolleure werden die vom Land zu tragenden Betriebs- und Folgekosten der aus der Zukunftsoffensive III geförderten Maßnahmen den Landeshaushalt auf Dauer mit jährlich mindestens 15 Mio. € belasten.
„Bei Fördermaßnahmen ist die Erfolgskontrolle von besonderer Bedeutung. Ob die Fördermaßnahmen der Landesstiftung tatsächlich effektiv, effizient und nachhaltig waren, können wir leider nicht feststellen, weil wir wegen der privaten Rechtsform der Landesstiftung in vielen Fällen bisher nicht bei den Empfängern der Fördermittel prüfen dürfen“, kritisieren die Finanzkontrolleure die derzeitige Lage. Sie halten es im Interesse des Landes für erforderlich, dass ihnen ein entsprechendes Prüfungsrecht eingeräumt wird.