Rechnungshof fordert besseren Service für den Recht suchenden Bürger und rät von einer Privatisierung der Amtsnotariate ab

  • Modernisierungsoffensive für die Amtsnotariate dringend erforderlich
  • Landesüberschüsse von 176 Mio. DM sind zu erhalten

Der Rechnungshof lehnt eine Privatisierung der Amtsnotariate in Baden-Württemberg ab. „Ein Wegfall der aus Notargeschäften erzielten Landesüberschüsse von jährlich 176 Mio. DM ist finanziell nicht vertretbar“, erklärte Präsident Martin Frank bei der Vorlage eines Untersuchungsberichts seiner Behörde. Zum Abbau vorhandener Strukturdefizite in den Notariaten fordern die Prüfer eine umfassende Modernisierungsoffensive. Frank appellierte an die Entscheidungsträger in Parlament und Regierung, noch in dieser Wahlperiode die vordringlichsten Reformmaßnahmen einzuleiten.
 
Im vergangenen Jahr hatte der Rechnungshof die Notariate zum zweiten Mal nach 1990 einer landesweiten Querschnittsprüfung unterzogen; das Prüfungsteam wertete dabei Erhebungen bei 30 Notariaten, 300 Interviews, 1 100 Fragebogen und 70 000 Einzeldaten aus.
 
Die Amtsnotariate erzielten 1998 im badischen und im württembergischen Rechtsgebiet Überschüsse von jeweils 88 Mio. DM. Die im badischen Raum diskutierte Überführung der Amtsnotariate in ein freiberufliches Notariat würde allein im badischen Rechtsgebiet zu Anfangsverlusten für das Land von 41 Mio. DM führen. In der Endstufe entfielen bei einer landesweiten Privatisierung die gesamten Landesüberschüsse von 176 Mio. DM.
 
„Bei dieser Größenordnung“, so der Rechnungshof gegenüber der Presse, „ist von einer Privatisierung des Notariatsbereichs abzusehen“. Auch der in früheren Konzepten des Justizministeriums vorgesehenen Bestellung einzelner freiberuflicher Notare im badischen Rechtsgebiet erteilten die Karlsruher Prüfer eine Absage. Der im Grundgesetz verankerte Bestandsschutz des Amtsnotariats in Baden-Württemberg würde dadurch gefährdet.
 
Der Rechnungshof weist in seinem Bericht auf die primär im badischen Bereich vorhandenen Strukturdefizite hin. Diese haben in der Vergangenheit bei Spitzenbelastungen zu Engpässen in der Kundenversorgung geführt. Die Notarkapazität ist zu gering und der Personaleinsatz zu unflexibel. Die DV- und Sachausstattung sowie die Unterbringung sind häufig mangelhaft. Weiterhin bietet die derzeitige Gebührenbeteiligung der Amtsnotare in beiden Rechtsgebieten nur einen unzureichenden Leistungsanreiz. Bisher werden selbst elementare Kennzahlen für eine bedarfsgerechte Steuerung nicht erhoben.
 
„Der Bestand der Amtsnotariate und damit die Landesüberschüsse sind auf Dauer nur zu erhalten, wenn die Strukturdefizite alsbald abgebaut werden“, erklärte Frank. Zur Beseitigung dieser Strukturdefizite schlägt der Rechnungshof eine Modernisierungsoffensive für die Amtsnotariate vor. Wichtige Bausteine dieser Offensive wären
  - die Erhöhung der Notarkapazität im badischen Landesteil durch 30 Notarassessoren,
  - die Beschaffung einer zeitgemäßen DV-Ausstattung sowie
  - die Verbesserung der Sachausstattung und der Unterbringung.
Als weitere Maßnahmen werden eine strategische Steuerung im Justizministerium, die Einführung betriebswirtschaftlicher Elemente und ein leistungsfreundliches Gebührenanteilsystem für die Notare vorgeschlagen.
 
„Besserer Service für den Bürger setzt bessere Arbeitsbedingungen in den Notariaten und Leistungsanreize für die Notare voraus“, erläuterte Frank die Vorschläge seiner Behörde. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der gezielte Einsatz zusätzlicher Mittel bei den Amtsnotariaten zu Einnahmeverbesserungen des Landes führt. So hätten Personalverstärkungen in den Jahren 1994/95 zu einer überdurchschnittlichen Geschäftsentwicklung der badischen Amtsnotariate beigetragen. Die Umsatzrendite aus notarieller Tätigkeit lag 1998 im badischen Landesteil bei 60 %. Im Übrigen seien die in Zeiten der Hochkonjunktur oder am Jahresende wiederholt aufgetretenen Engpässe in der Kundenversorgung für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg nicht tragbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, den vor allem im nordbadischen Raum festgestellten Beurkundungstourismus in benachbarte Bundesländer zu begrenzen.
 
Für das württembergische Amtsnotariat fordert der Rechnungshof ein Gesamtkonzept, um die vorgesehene Verlagerung der Vormundschaftsangelegenheiten zu den Amtsgerichten und die Einführung des Elektronischen Grundbuchs umsetzen zu können. Die württembergischen Amtsnotare haben zwischen 1981 und 1998 etwa 7 % Geschäftsanteile an freiberufliche Notare verloren. Dies hat eine Reduzierung der jährlichen Landesüberschüsse von 9 Mio. DM zur Folge. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollten die Amtsnotariate ihren früheren Geschäftsanteil wieder erreichen.
 
Der Rechnungshof geht davon aus, dass seine Vorschläge bei den Beteiligten weitgehend Akzeptanz finden. Das Justizministerium, der Badische und der Württembergische Notarverein sähen in der detaillierten Untersuchung eine wichtige Grundlage für die anstehenden Reformentscheidungen. Das Ministerium wolle einzelne Bausteine der Modernisierungsoffensive, wie die Erhöhung der Notarkapazität und die Gebührenanteilsregelung in Baden, unverzüglich aufgreifen. Der Badische Notarverein, der bislang eine Überführung ins freiberufliche Notariat als mögliche Alternative unterstützt hatte, zeige sich gegenüber den Reformvorschlägen des Rechnungshofs offen, weise aber mit Nachdruck auf den dringenden Reformbedarf hin. Der Württembergische Notarverein begrüße die Modernisierungsvorschläge des Rechnungshofs; für eine Änderung des Gebührenanteilsystems sehe er allerdings keine Notwendigkeit.