Rechnungshof fordert bessere IT-Systeme für Steuerverwaltung
- Rechnungshof Baden-Württemberg fordert in Denkschrift 2014 konsequente Auswertung der Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen
- Fehlende Kompatibilität der IT-Systeme sorgt für Übertragungsfehler und personellen Mehraufwand
- Verbesserungen im Verfahren der Rentenbesteuerung könnten Personalaufwand deutlich verringern
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg mahnt in seiner aktuellen Denkschrift Verbesserungen der IT-Verfahren in der Steuerverwaltung an. Arbeitsprozesse ließen sich vereinfachen, Fehlerquellen beseitigen und Steuerausfälle verhindern. So könnten durch eine konsequente Nutzung der vorhandenen Lohnsteuerdaten hohe Steuerausfälle vermieden werden. Seit 2004 sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer in elektronischer Form an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Eine vollständige und weitgehend automatische Auswertung dieser Daten könnte es ermöglichen, Fälle zu erkennen, in denen Arbeitnehmer ihrer Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nicht nachgekommen sind. Dies würde sich insbesondere in Fällen mit Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld, auswirken. Allein hier schätzte der Rechnungshof die bisher nicht festgesetzte Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2010 auf insgesamt 24 Mio. Euro.
Des Weiteren seien mehr als 100 Mitarbeiter der Finanzämter damit beschäftigt, Mitteilungen anderer Stellen der Steuerverwaltung über gewerbliche Beteiligungseinkünfte auszuwerten. Bei der Übertragung ausgedruckter elektronischer Daten in die IT-Systeme der Steuerverwaltung entstünden immer wieder Fehler. Bei einer aktuellen Untersuchung von 1.000 Steuerbescheiden haben die Finanzkontrolleure jeden zehnten Bescheid beanstandet und ein Fehlervolumen von 844.000 Euro festgestellt. Prüfungen bei den Finanzämtern in den Geschäftsjahren 2008 bis 2013 ergaben weitere 1.120 Beanstandungen mit einem Fehlervolumen von 18,7 Mio. Euro. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb zum wiederholten Male, den bestehenden Medienbruch in der Bearbeitung zu beseitigen, die Auswertung der Mitteilungen zu automatisieren und die Arbeitsqualität dadurch zu steigern.
Optimieren lässt sich aus Sicht des Rechnungshofs auch die Praxis der Rentenbesteuerung. In den geprüften Stichproben des Veranlagungszeitraums 2011 waren 63 Prozent der Steuererklärungen mit Rentenbezug fehlerhaft ausgefüllt. Zwar können die Finanzämter 99 Prozent dieser Erklärungsfehler nachträglich und ohne Rücksprache mit dem Steuerpflichtigen selbst korrigieren, der dafür notwendige Abgleich mit den elektronischen Daten der Rentenbezugsmitteilungen verursacht jedoch einen hohen personellen Mehraufwand. Vermeidbar wäre diese kostenträchtige Nachbearbeitung, wenn fehlende und unzutreffende Angaben in den Steuererklärungen durch die Werte der Rentenbezugsmitteilungen automatisch ergänzt bzw. ersetzt werden würden. Darüber hinaus wäre es rechtspolitisch angebracht, die Rentenversicherungsträger zu verpflichten, diese Daten auch ihren Versicherten für deren Steuererklärungen zur Verfügung zu stellen.