Rechnungshof fordert Auflösung des Landespolizeiorchesters

  • Die Polizei braucht kein Orchester mit Profimusikern
  • Einsparungen von 2 Mio. Euro im Jahr möglich
  • Die Musiker sind nicht ausgelastet und erhalten unnötige Vergünstigungen

Karlsruhe/Stuttgart: Das Landespolizeiorchester ist ein professionelles Blasorchester, das Imagewerbung für die Polizei betreiben soll. Der Rechnungshof fordert, das Landespolizeiorchester aufzulösen und die entsprechenden Stellen zu streichen. Damit könnten jährlich ca. 2 Mio. Euro eingespart werden. Max Munding, Präsident des Rechnungshofs, erläutert: „Die Konsolidierung des Landeshaushalts gelingt nur bei einer Verringerung der Personalkosten. Personalabbau und Aufgabenkritik müssen Hand in Hand gehen. Die Politik muss definieren, was der Staat für seine Bürger leisten muss.“ Die Polizei hat keinen Kulturauftrag! Professionelles Musizieren ist weder ihre Aufgabe, noch für ihre Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Wo soll denn mit Sparen begonnen werden, wenn nicht hier?

Das Landespolizeiorchester hat 36 Mitglieder, die ausschließlich musizieren. Ein Teil der Musiker sind Polizeibeamte. Sie genießen alle Vorteile eines Streifenbeamten wie Polizeizulage, Heilfürsorge oder früheren Pensionsanspruch, obwohl sie nicht im Polizeidienst eingesetzt werden.

Das Landespolizeiorchester, das sich selbst als „Guter Ton der Polizei“ versteht, ist bei weitem nicht ausgelastet. 70 Auftritte in 2010 und 55 in 2011 machen dies deutlich. Den größten Teil der Arbeitszeit proben die Berufsmusiker. Dabei entstehen sogar Überstunden. Viele Musiker spielen neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in Musikvereinen oder anderen Orchestern. Bei zeitlichen Überschneidungen von Konzertterminen haben Musiker wiederholt einem anderen Orchester Vorrang vor der Teilnahme an Konzerten des Landespolizeiorchesters eingeräumt.

Nur ein geringer Teil der Auftritte lässt überhaupt einen polizeilichen Bezug erkennen. Weit überwiegend stehen Benefizkonzerte auf dem Konzertplan. Hier unterstützt die Polizei - vertreten durch ihr professionelles Orchester - nicht selten Vereine bei Spendensammlungen für vereinseigene Zwecke. Oft kamen nur wenige Zuhörer und es wurden nur geringe Spendenerlöse erzielt. Würde auf diese Benefizkonzerte verzichtet, blieben einige wenige Auftritte mit engem polizeilichem Bezug. Für diese könnten auch die zahlreichen Freizeitmusikkorps der Polizei eingesetzt werden, die ohnehin erfolgreich Öffentlichkeitsarbeit leisten.

Auch in anderen Bereichen der Landespolizei ergeben sich - unabhängig von der Polizeistrukturreform - Einsparmöglichkeiten. Mit einer Prüfung der Landespolizeidirektionen zeigt der Rechnungshof im Wege des Benchmarking auf, dass dort 71 Stellen entbehrlich sind. Diese sollten im Zuge der Polizeistrukturreform wegfallen und nicht in die neuen Polizeipräsidien überführt werden.

„Die beiden Beispiele zeigen“ so fasst Munding zusammen, „dass im aktuellen Polizeihaushalt durchaus noch Luft ist. Durch eine konsequente Ausnutzung der vorhandenen Spielräume können die Kosten der Polizeistrukturreform ohne Einbußen bei der Sicherheit reduziert werden.“