Rechnungshof: Fehler bei der Zerlegung der Körperschaftsteuer verursachen Millionenschaden


Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat die Zerlegung der Körperschaftsteuer für die Veranlagungszeiträume 2003 bis 2013 landesweit untersucht. Die Zerlegung führte in diesem Zeitraum dazu, dass Baden-Württemberg durchschnittlich 239 Mio. Euro pro Jahr an andere Länder überwies. „Fehler der Finanzämter bei der Zerlegung der Körperschaftsteuer sind zwar relativ selten, verursachen für das Land jedoch Schäden in Millionenhöhe.“ Dieses Fazit zieht der Präsident des Rechnungshofs, Max Munding, bei der Pressekonferenz zur Denkschrift 2016. „Infolge unserer Prüfung erhielt Baden-Württemberg von den anderen Ländern bisher 26,7 Mio. Euro. Nach Abzug des Bundesanteils von 50 Prozent und den Folgen des Länderfinanzausgleichs, verbleibt Baden-Württemberg davon immer noch ein Betrag in Millionenhöhe“, führt Präsident Munding weiter aus.

Auf Grundlage seiner Feststellungen sieht der Rechnungshof Optimierungspotenzial. Um die Arbeitsqualität zu verbessern, sollte den Finanzämtern insbesondere ein Leitfaden mit den Zerlegungsgrundlagen, den zeitlichen Abläufen und den konkret zu veranlassenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Rechnungshof empfiehlt außerdem eine Gesetzesänderung, wodurch die Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen wesentlich effizienter abgewickelt werden könnte. Daneben mahnt er auch Verbesserungen der IT-Unterstützung an.

Das Aufkommen der Körperschaftsteuer steht dem Bund und den Ländern je zur Hälfte zu. Unterhält eine Körperschaft, also z. B. eine Aktiengesellschaft, in mehreren Ländern Betriebstätten, dann ist die Körperschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zwischen den betroffenen Ländern zu zerlegen. Zerlegt und abgerechnet wird die gesamte Körperschaftsteuer (100 Prozent), d. h. auch der dem Bund zustehende Anteil von 50 Prozent. Dieser wird im Ergebnis zwischen den Empfängerländern und dem Bund abgerechnet.

Die Ergebnisse der Finanzkontrolle beruhen auf einer Untersuchung von mehr als 400 ausgewählten Zerlegungsfällen.