Rechnungshof empfiehlt Verbesserungen im Zusammenhang mit dem DigitalPakt Schule

  • DigitalPakt Schule zeigt nach Einschätzung der Schulen Wirkung
  • Förderverfahren künftig ohne Medienbrüche abwickeln, Medienentwicklungspläne vereinfachen, standardisieren und digital auswerten
  • Lehrkräfte von IT-Administration entlasten und wieder im Unterricht einsetzen

 

Karlsruhe/Stuttgart: Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur, um so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig zur verbessern. Das Gesamtvolumen aller Maßnahmen des DigitalPakts Schule beträgt in Baden-Württemberg rund 950 Mio. Euro.

Der Rechnungshof hat die Umsetzung und die Wirkungen der Maßnahmen geprüft und hierbei über 3.000 öffentliche allgemeinbildenden Schulen des Landes mit einer Online-Umfrage in seine Untersuchung einbezogen. Ergebnis der Umfrage: Der DigitalPakt zeige nach Einschätzung der Schulen Wirkung. Sowohl die Nutzung von digitalen Medien für den Unterricht habe deutlich zugenommen als auch die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit solchen Medien sich verbessert.

Die Prüfung der Verfahrensschritte ergab dagegen, dass für die Umsetzung eventuell künftiger Förderprogramme dieser Art Optimierungspotenzial besteht.
Schulträgern war es etwa als Antragsteller nicht möglich, den Förderantrag online zu stellen. Sie konnten den Antrag zwar auf der Webseite der mit der Programmabwicklung beauftragten L-Bank aufrufen und ausfüllen, dieser musste dann jedoch ausgedruckt und entweder per Post oder gescannt per E-Mail an die L-Bank verschickt werden. Dort erfolgte dann die manuelle Eingabe in das Förderabwicklungssystem. Solche mit Mehraufwand verbundenen Medienbrüche gilt es künftig zu vermeiden.

Eine Fördervoraussetzung waren Medienentwicklungspläne für die jeweiligen Schulen. Dies wurde grundsätzlich auch als zielführend bewertet, die konkrete Ausarbeitung dieser Pläne beurteilten 70 Prozent der befragten Schulen bezüglich des Aufwand-Nutzen-Verhältnis jedoch als sehr aufwändig.

Weiterhin sind Medienentwicklungspläne für landesweite Auswertungszwecke nicht geeignet. Aktuell kann aus ihnen nicht einmal eine einfache statistische Auswertung über die vorhandene IT-Infrastruktur an den Schulen gewonnen werden. Der Rechnungshof empfiehlt, die Gestaltung zukünftiger Medienentwicklungspläne durch klare Vorgaben zu vereinfachen und zu standardisieren. Sie sollten strukturiert und digitalisiert auswertbar sein. Das Kultusministerium sollte künftig die für die Steuerung relevanten Informationen der Medienentwicklungspläne auswerten.

Durch die Investitionen des DigitalPakts steigen der Umfang und die Anforderung von IT-Administration und Support an den Schulen. Die Kosten für den laufenden Betrieb der IT-Infrastruktur der Schulen sind Sachkosten und somit durch die Schulträger zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof untersucht, ob und wenn in welchem Umfang Lehrkräfte für Aufgaben eingesetzt werden, die solche des Schulträgers sind. Festgestellt wurde, dass fast alle Schulträger-Aufgaben an über 40 Prozent der Schulen allein oder unter Beteiligung von Lehrkräften erledigt werden. Bei der technischen Umsetzung der Schulhomepage wurden sogar in 83 Prozent der Fälle auch die Lehrkräfte an den Schulen beteiligt. „Wenn Aufgaben, die vom Schulträger zu erfüllen sind, durch Lehrkräfte ausgeführt werden, fehlen diese im Unterricht, insbesondere in den MINT-Fächern. Dies ist in Zeiten des Lehrkräftemangels besonders kritisch“ bewertet die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert, diese Praxis. „Das Land sollte darauf hinwirken, dass Lehrkräfte keine Schulträgeraufgaben bei der IT-Administration erfüllen, sondern mit den entsprechenden Zeitanteilen im Unterricht eingesetzt werden“.