Rechnungshof empfiehlt restriktivere Umwandlung in Landesbetriebe

  • Baden-Württemberg verfügt bundesweit über die meisten Landesbetriebe
  • Bei vielen Landesbetrieben sind keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke erkennbar
  • Die langfristige Analyse des Landeshaushalts ist durch zunehmende Umwandlungen in Landesbetriebe erschwert
  • In den Jahresabschlüssen der Landesbetriebe fehlen oft wesentliche Aufwendungen

Karlsruhe/Stuttgart: In einer aktuellen Beratenden Äußerung an die Landesregierung und den Landtag empfiehlt der Rechnungshof für zukünftig zu gründende Landesbetriebe klare Kriterien zu formulieren, nach denen Behörden ganz oder teilweise in einen Landesbetrieb umgewandelt werden können. „Bei der Umwandlung von Teilen der Landesverwaltung in Landesbetriebe sollte künftig restriktiver verfahren werden“, empfahl Rechnungshofpräsident Max Munding bei der Vorlage der Beratenden Äußerung seiner Prüfungsbehörde.

Nach der Landeshaushaltsordnung können Teile der Landesverwaltung in Landesbetriebe umgewandelt werden, wenn damit erwerbswirtschaftliche Zwecke oder eine marktwirtschaftliche Bedarfsdeckung verfolgt werden. Das Land Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit seit Mitte der 1990er Jahre verstärkt Gebrauch gemacht.

Nach einer Umfrage des Rechnungshofs lag Baden-Württemberg 2010 mit 43 Landesbetrieben im Ländervergleich an der Spitze. Die meisten Landesbetriebe sind in den Bereichen Wissenschaft und Kultur angesiedelt. So werden etwa Universitäten oder auch staatliche Museen wie zum Beispiel die Staatsgalerie Stuttgart als Landesbetrieb geführt. Aber auch andere Teile der Landesverwaltung wie das Landesgesundheitsamt oder die Landesbetriebe Gewässer wurden in Landesbetriebe umgewandelt.

Bei den bisherigen Umwandlungen in Landesbetriebe stand eine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung oftmals nicht im Vordergrund und die wenigsten Landesbetriebe arbeiten tatsächlich kostendeckend. Häufig führten die Beteiligten eine flexiblere Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bei den Landesbetrieben als Beweggrund für eine Umwandlung an. „Dies ist aber spätestens seit Einführung der Neuen Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung kein ausreichender Grund für die Umwandlung in einen Landesbetrieb“, so Max Munding. Künftig sollte das Land die Umwandlung in Landesbetriebe restriktiver handhaben.

Die extensive Umwandlung von Teilen der Landesverwaltung in Landesbetriebe wirkt sich zunehmend auf die Gesamtstatik des Landeshaushalts aus. Für Landesbetriebe sind im Staatshaushaltsplan nur noch Zuführungs- und Ablieferungsbeträge veranschlagt, so dass sich im Landeshaushalt das tatsächliche Gesamtvolumen der Landesbetriebe (Einnahmen und Ausgaben) nicht wiederfindet. Dadurch können längerfristige Entwicklungen im Landeshaushalt schwerer beurteilt werden. So waren 2011 über 28.000 Bedienstete in den Landesbetrieben beschäftigt (2014: 26.972 Bedienstete), deren Bezüge in der Personalausgabenquote des Landeshaushalts nicht berücksichtigt werden.

Die Jahresabschlüsse der Landesbetriebe bilden deren Geschäftstätigkeit oftmals nicht vollständig ab. So fehlten in den Betriebsergebnissen der Landesbetriebe teilweise die Kosten für die Gebäudenutzung sowie für die Inanspruchnahme zentraler Dienste der Landesverwaltung. Dadurch sind klassische Kennzahlen der Bilanzanalyse bei den Landesbetrieben nicht aussagekräftig. Der Rechnungshof fordert, die entstehenden Kosten in Zukunft konsequent mit der Landesverwaltung zu verrechnen.

Die Landesbetriebe halten die haushaltsrechtlichen Regelungen nicht immer ein. Die Jahresabschlüsse wichen teilweise von den verbindlichen Mustern der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz ab. Eine Konsolidierung der Jahresabschlüsse ist so nur bedingt möglich. Weiter wurden zahlreiche Jahresabschlüsse verspätet vorgelegt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Jahresabschlüsse den Vorgaben entsprechen und festgelegte Fristen eingehalten werden.