Rechnungshof: Der Abbau der impliziten Verschuldung ist grundsätzlich sinnvoll, in der Umsetzung besteht aber noch Optimierungsbedarf
- Land tilgt 2017 implizite Schulden
- Abbau des Sanierungsstaus begonnen
- Optimierungsbedarf im Bereich des Straßenbaus
Karlsruhe/Stuttgart: Die Steuereinnahmen des Landes sind 2017 um 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit knapp 38 Mrd. Euro stellen sie einen Spitzenwert in der Geschichte des Landes dar. Aufgrund der überdurchschnittlich guten konjunkturellen Entwicklung war Baden-Württemberg 2017 nach der Übergangsregelung zur Schuldenbremse erstmals verpflichtet, Schulden zu tilgen. Die Landesregierung hat 2017 keine Kreditmarktschulden getilgt und stattdessen implizite Verschuldung abgebaut. „Den Abbau der impliziten Verschuldung trägt der Rechnungshof im Grundsatz mit, allerdings muss der tatsächliche Abbau des Sanierungsstaus im Landesvermögen nachvollziehbar und transparent erfolgen“, führte Präsident Benz anlässlich der Vorstellung der aktuellen Denkschrift des Rechnungshofs aus.
Baden-Württemberg war nach den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Abbau der Neuverschuldung verpflichtet, 2017 insgesamt 411 Mio. Euro an Schulden zu tilgen. Ein Teilbetrag von 227 Mio. Euro wurde getilgt, indem die Landesregierung die Mittel in eine Rücklage zum Abbau der impliziten Verschuldung eingestellt hat. Der Rechnungshof hatte bereits 2017 für diesen Fall gefordert, den bestehenden Sanierungsstau zeitnah durch konkrete, zusätzliche Sanierungsmaßnahmen abzubauen.
2017 wurde die Hälfte dieser Mittel zur Umsetzung von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen durch die Ministerien abgerufen. „Der Rechnungshof hat bei seiner Prüfung festgestellt, dass der Einsatz der Sanierungsmittel durchaus unterschiedlich zu bewerten ist“, bemerkte Präsident Benz.
Für den Staatlichen Hochbau waren 2017 bis zu 76,5 Mio. Euro für zusätzliche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Aus der entsprechenden Rücklage wurde nur der tatsächlich benötigte Betrag von 19 Mio. Euro abgerufen. Die eingesetzten Mittel wurden von sonstigen Baumaßnahmen klar abgegrenzt.
Für den Bereich des Straßenbaus standen 70 Mio. Euro für Erhaltungsmaßnahmen aus der Rücklage zur Verfügung. Für Erhaltungsmaßnahmen wurden im Jahr 2017 aber tatsächlich nur 39 Mio. Euro für zusätzliche, über die bisherigen Planungen hinausgehende Projekte ausgegeben. Die Mittel aus der Rücklage wurden also faktisch nur zu einem Teil zum Abbau des Sanierungsstaus im Landesvermögen verwendet. Um die zweckentsprechende und vollständige Verwendung der Sanierungsmittel für den Erhalt des Landesvermögens sicherzustellen, schlägt der Rechnungshof vor, dass dem Landtag nach Abschluss des Haushalts konkret über die jeweils einzelne Verwendung der aus der Rücklage entnommenen Mittel berichtet wird.
Im Bereich der Zentren für Psychiatrie sieht zwar auch der Rechnungshof einen Sanierungsstau. Allerdings waren die eingesetzten Rücklagenmittel aus Sicht des Rechnungshofs aufgrund der hohen Liquidität der Zentren nicht erforderlich.
Im Doppelhaushalt 2018/2019 wird Baden-Württemberg der Rücklage zum Abbau der impliziten Verschuldung weitere 2,6 Mrd. Euro zuführen. Darüber hinaus will das Land erstmals 500 Mio. Euro am Kreditmarkt tilgen. Die Kommunen werden mit 421 Mio. Euro an der guten konjunkturellen Entwicklung des Landes partizipieren. Als weitere Tilgungsmaßnahmen sind die Zuführung an den Versorgungsfonds (120 Mio. Euro) und ein Zuschuss an die NECKARPRI GmbH (188 Mio. Euro) vorgesehen.
„Angesichts der guten konjunkturellen Voraussetzungen sollte es für Baden-Württemberg nicht nur das Ziel sein, ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Vielmehr sollte sich das Land finanzielle Freiräume schaffen, um sich politischen Handlungsspielraum auch künftig zu erhalten“, stellte Benz abschließend fest.