Rechnungshof: Das Land sollte das Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem (FöBIS) schneller einführen

  • Die Förderprogramme des Landes sollten künftig digitalisiert abgewickelt werden.
  • Mit FöBIS steht ein geeignetes Instrument zur Verfügung, das alle wesentlichen Funktionalitäten für eine durchgehend digitale Förderprogrammabwicklung bietet.
  • Der Rollout von FöBIS sollte zügiger erfolgen und effizienter gestaltet werden.

Karlsruhe/Stuttgart: Die Digitalisierung der Förderprogrammabwicklung über standardisierte IT-Verfahren ist ein wichtiges Element für eine zukunftsfähige Verwaltung. Mit FöBIS verfügt das Land über ein IT-Verfahren, welches eine durchgängig digitale Bearbeitung von Förderprogrammen ermöglicht und an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden kann. Der Rechnungshof empfiehlt, alle Förderprogramme des Landes perspektivisch über IT-Fachverfahren abzuwickeln und dabei FöBIS möglichst umfassend einzusetzen. Damit könnten Förderprogramme in der Verwaltung effizienter bearbeitet und auch die Antragstellung für die Fördermittel komfortabler ausgestaltet werden.

Derzeit erfolgt die Förderprogrammbearbeitung im Land mit unterschiedlichen Verfahren; kein Förderprogramm wird durchgehend digital bearbeitet. Aktuell werden nur 20 von insgesamt rund 300 Förderprogrammen im Land mit FöBIS abgewickelt. Die Planung des Innenministeriums sieht vor, FöBIS bis 2028 umfassend einzuführen.

Aus Sicht des Rechnungshofs können mit FöBIS die Prozesse der Förderprogrammabwicklung digital abgebildet und für unterschiedliche Förderprogramme angepasst werden. FöBIS sollte jedoch um bislang fehlende Funktionen ergänzt werden. Mit FöBIS sollte es möglich werden, digitale Förderanträge über eine E-Government-Plattform zu stellen. Mit service-bw steht diese für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung in Baden-Württemberg bereits zur Verfügung. FöBIS sollte im weiteren Projektverlauf gezielt angepasst werden, um auch für Förderprogramme mit geringen Fallzahlen beziehungsweise Fördervolumina eine wirtschaftliche Abwicklung zu ermöglichen. Im Zuge dieser Weiterentwicklung sollte FöBIS auch benutzerfreundlicher ausgestaltet werden.

Die Planungen des Innenministeriums zum Rollout von FöBIS gehen von einer Projektlaufzeit von sieben Jahren aus. Aufgrund der zu erwartenden Vorteile in der Förderpraxis sollte FöBIS schneller eingeführt werden. So sollten die Planungen des Ministeriums auf maximal fünf Jahre ausgerichtet werden. Die Einführung von FöBIS sollte aus Mitteln der Digitalisierungsstrategie des Landes finanziert werden, da damit im Vergleich zu anderen aus diesen Mitteln finanzierten Projekten ein höherer Beitrag für die Verwaltungsdigitalisierung verbunden wäre.