Rechnungshof: Das Finanzierungs- und Erstattungssystem für länderübergreifende Einsätze der Bereitschaftspolizei belastet das Land erheblich
- Der Bund erfüllt seine Verpflichtung, die Bereitschaftspolizei mit Führungs- und Einsatzmitteln auszustatten, nicht in ausreichendem Maße.
- Rechnerisch setzt die Bereitschaftspolizei des Landes rund 100 Einsatzkräfte ausschließlich für die Unterstützung anderer Länder ein.
- Das Erstattungssystem für Unterstützungseinsätze zugunsten anderer Länder sollte verbessert werden.
Karlsruhe/Stuttgart: Die Bereitschaftspolizei Baden-Württemberg gehört seit 2014 zum Polizeipräsidium Einsatz. Sie wird mit ihren Einsatzzügen landesweit zur Unterstützung der regionalen Polizeipräsidien eingesetzt. Darüber hinaus unterstützen die Einsatzkräfte auch andere Länder bei deren Einsatzlagen, wie beispielsweise Demonstrationen, bei denen mit Ausschreitungen zu rechnen ist, oder „High-Risk-Fußballspielen“.
Der Bund hat mit dem Land Baden-Württemberg - wie mit allen anderen Ländern - ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Darin ist u. a. geregelt, wie viele Einsatzkräfte bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt und wie sie ausgestattet werden soll. Wenn Bereitschaftspolizeien mehrerer Länder gemeinsam im Einsatz sind, ist eine einheitliche Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln, wie Fahrzeugen, technischem Gerät und Kommunikationsmitteln, von Bedeutung. Deshalb hat sich der Bund verpflichtet, solche Mittel bereitzustellen.
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Bund zwar Fahrzeuge oder Körperschutzausstattungen bereitstellt, dabei aber weit hinter dem zurückbleibt, was in der Vereinbarung als Mindestausstattung für die baden-württembergische Bereitschaftspolizei vorgesehen ist. Durch die nicht bedarfsgerechte Bereitstellung seitens des Bundes muss das Land diese Ausstattung zunehmend selbst finanzieren. Allein für Körperschutzausstattungen waren dies zuletzt 1,4 Mio. Euro. Auch bei den Fahrzeugen besteht schon jetzt ein Ausstattungsdefizit von 300 Fahrzeugen. Sollte der Bund keinen Nachersatz für auszusondernde Fahrzeuge bereitstellen, wird das Land ab 2023 vermehrt Fahrzeuge auf eigene Kosten beschaffen müssen.
Die Polizeien der Länder und des Bundes unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig. Diese Sicherheitskooperation greift, sofern kein vorrangiger Eigenbedarf besteht. Die Bereitschaftspolizei leistet 15 Prozent aller Einsatzstunden für andere Länder. Dabei ist sie weit häufiger für andere tätig, als Baden-Württemberg Unterstützung anfordert: Der Saldo von rund 164.000 Stunden jährlich entspricht der Jahresarbeitsleistung von 100 Einsatzkräften. Das heißt: Rechnerisch setzt die Bereitschaftspolizei durchschnittlich 100 Einsatzkräfte ausschließlich dafür ein, andere Länder zu unterstützen.
Das derzeitige Erstattungssystem lässt nur eine Erstattung von einsatzbedingten Mehrkosten, wie für Fahrtkosten und Mehrarbeitsvergütung, zu. Die Personalkosten für die 100 Einsatzkräfte von knapp 5 Mio. Euro trägt Baden-Württemberg.
Der Rechnungshof stellt den Solidaritätsgedanken keineswegs in Frage. Das Konzept der gegenseitigen Hilfe im Bedarfsfall ist auch unter Wirtschaftlichkeitsaspekten richtig. Allerdings belastet das derzeitige Finanzierungs- und Erstattungssystem das Land erheblich. Das Land sollte sich dafür einsetzen, dass der Bund seine Beschaffungen für die Bereitschaftspolizei an den tatsächlichen Bedarf anpasst und der finanzielle Ausgleich für Unterstützungseinsätze verbessert wird.