Rechnungshof bleibt bei seiner Kritik an der Enztalbahn
- Einsatz von Landesmitteln bei der Enztalbahn könnte wirtschaftlicher sein
- Trotz Mehrausgaben von rd. 24 Mio. DM kaum sinkende Betriebskosten
- Rechnungshof weist den Vorwurf, er habe sich zu spät gemeldet, entschieden zurück
Der Rechnungshof bleibt bei seiner Kritik an der Enztalbahn, die er in seiner Denkschrift 2001 geäußert hatte. Insbesondere monieren die Rechnungsprüfer, dass die Betriebskosten für die Bahnstrecke trotz der erheblichen Investitionen zukünftig nicht sinken werden.
Bei der Entscheidung, die Stadtbahnvariante zu fördern, hat sich das Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM) nicht an den Vorgaben eines Landtagsbeschlusses vom Dezember 1999 orientiert, der die Notwendigkeit von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen betont. Dazu hätte gehört, dass alle realisierbaren Betriebsvarianten geprüft werden. Dies ist jedoch hier unterblieben, da man sich frühzeitig auf die Stadtbahn festgelegt hatte. So hatte das Ministerium bindende Entscheidungen getroffen, bevor die Gesamtkosten des Vorhabens verlässlich ermittelt worden waren. Hierbei ist das UVM das Risiko von erheblichen Kostensteigerungen eingegangen. Der Betreiber der Bahn trägt so gut wie kein Kostenrisiko, die wesentliche finanzielle Last trifft das Land.
Im Hinblick auf die gesamten Mehrausgaben von rd. 24 Mio. DM für den Ausbau der Strecke als Stadtbahn hat der Rechnungshof die Festlegung auf eine bestimmte Variante ohne vollständige Kostenklarheit kritisiert. Er hält es für geboten, dass das UVM bei seiner weiteren Prüfung des Förderantrags kostengünstigere Alternativen berücksichtigt und insbesondere die Verlängerung der Stadtbahn bis zum Kurpark auf den Prüfstand stellt.
Der Rechnungshof hatte in seiner Denkschrift 2001 den vorgesehenen Ausbau der Enztalbahn zur Stadtbahn als zu teuer kritisiert und das bisherige Förderverfahren gerügt. Bei derzeitig geschätzten Gesamtkosten von rd. 52 Mio. DM für den Streckenausbau ist der volkswirtschaftliche Nutzen mit erheblichen Prognoseunsicherheiten belastet, vor allem was den weiteren Ausbau bis zum Kurpark angeht. Nach Ansicht des Rechnungshofs ist auch die Präzedenzwirkung dieser Maßnahme zu wenig gewichtet worden.
Im Übrigen verwehrt sich der Rechnungshof gegen den Vorwurf aus der Region, sich zu spät gemeldet zu haben. Vielmehr hat der Rechnungshof zeitnah geprüft. Denn ihm wurden erst im Januar 2001 prüfungsfähige Unterlagen vorgelegt, die Grundlage seiner Analyse sind.