Rechnungshof bemängelt versäumte Versorgungslastenteilung bei Beamten
- Rechnungshof Baden-Württemberg rügt in Denkschrift 2014 fehlende Geltendmachung von Pensionsansprüchen gegenüber anderen Ländern und Dienstherrn
- Prüfung sorgt für Mehreinnahmen von 13 Mio. Euro
- Gesetzliche Regelung für Dienstherrenwechsel im Land angeregt
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg bemängelt in seiner aktuellen Denkschrift, dass das Land es in mehr als 60 Fällen versäumt hat, Pensionsansprüche gegen andere Länder und Dienstherren geltend zu machen. Dem Land steht für Beamte, die bei anderen Dienstherren tätig waren und einvernehmlich zum Land wechselten, eine finanzielle Beteiligung an den Pensionsausgaben zu. Diese Versorgungslastenteilung muss durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienststellen gegenüber den früheren Dienstherren eingefordert werden. Die Prüfung der Finanzkontrolle bringt dem Land nun zusätzliche Einnahmen von mehr als 13 Mio. Euro. Weitere 2 Mio. Euro hätten realisiert werden können, wenn die Beteiligung an den Versorgungslasten rechtzeitig mit dem jeweils abgebenden Dienstherrn abgestimmt worden wäre.
Für die Zukunft rät der Rechnungshof, in jedem Falle vor dem Wechsel eines Beamten zum Land die Frage der Versorgungslasten zu regeln. „Angesichts der hohen Pensionsverpflichtungen Baden-Württembergs, darf das Land nicht auf ihm zustehende finanzielle Beteiligungen Dritter verzichten“, stellt Rechnungshofpräsident Max Munding anlässlich der Vorstellung der Denkschrift 2014 klar. Für Dienstherrenwechsel von Beamten innerhalb des Landes biete sich eine gesetzliche Regelung durch den Landtag an, die eine Teilung der Versorgungslasten in jedem Falle vorsehen solle.
Gleichzeitig müsse das LBV die Qualität der Bearbeitung solcher Vorgänge weiter steigern und sich um eine zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche des Landes bemühen.