Rechnungshof bemängelt fehlende Kosten- und Leistungsrechnung beim Landeszentrum für Datenverarbeitung

  • Das Landeszentrum für Datenverarbeitung soll bei Kunden außerhalb der Landesverwaltung kostendeckende Entgelte kalkulieren und erheben
  • Durch Aufgabenzentralisierung beim IT-Service könnte deutlich Personal eingespart werden

Karlsruhe/Stuttgart: In seiner diesjährigen Denkschrift kritisiert der Rechnungshof, dass das Landeszentrum für Datenverarbeitung seine Preise nicht nach einer Vollkostenrechnung kalkuliert. Dazu ist es auch nicht in der Lage, weil es keine Kosten- und Leistungsrechnung hat. Dies sollte bei einem wirtschaftlich arbeitenden Rechenzentrum im Geschäftsbereich des Finanzministeriums an sich nicht vorkommen. Schließlich ist das Ministerium auch für den Ausbau der Neuen Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung, zu denen auch die Kosten- und Leistungsrechnung gehört, verantwortlich.

Das Landeszentrum für Datenverarbeitung wirtschaftet als Landesbetrieb, der überwiegend für die Finanzverwaltung einschließlich deren 65 Finanzämter tätig ist und deshalb auch zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe gehört. Es hat zusätzlich zahlreiche Kunden außerhalb des Geschäftsbereichs des Finanzministeriums und auch außerhalb der Landesverwaltung. Insgesamt sind im Landeszentrum für Datenverarbeitung 465 Vollzeitäquivalente tätig. Zu rund 90 Prozent finanziert es sich aus Zuführungen des Landes für seine Tätigkeit für die Finanzverwaltung. Von seinen externen Kunden erhält es Entgelte für seine Dienstleistungen.

Der Rechnungshof bemängelte auch, dass sich die 16.000 Anwender in den Finanzämtern bei Problemen mit ihrer IT an ihren dezentralen Benutzerservice vor Ort wenden. Dieser unterstützt das Landeszentrum für Datenverarbeitung mit knapp 200 Vollzeitäquivalenten, die allerdings auf 769 Personen und häufig nur geringen Zeitanteilen je Person verteilt sind. Der dezentrale Benutzerservice ist fachlich deutlich weniger spezialisiert als der zentral agierende User Help Desk, der aber nur in Anspruch genommen wird, wenn der dezentrale Benutzerservice nicht weiterhelfen kann. Nach Auffassung des Rechnungshofs sollten die Aufgaben im User Help Desk zentralisiert werden. So könnte der Service für die Finanzämter effizienter gestaltet und insgesamt Personal eingespart werden.

Das Landeszentrum für Datenverarbeitung wird zukünftig IT-Dienstleistungen grundsätzlich nur noch für die Steuerverwaltung und für die Landesoberkasse erbringen. In dieser Konstellation hält der Rechnungshof eine Prüfung durch das Finanzministerium für erforderlich, ob die Wirtschaftsform „Landesbetrieb“ für das Landeszentrum für Datenverarbeitung noch angemessen ist.