Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2022

  • Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
  • Der Rechnungshof gibt in 18 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung

Beitrag Nr. 1:

Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2020 (S. 13 ff.)

Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2020 geordnet

Der Rechnungshof hat den Haushaltsvollzug und die Haushaltsrechnung des Landes für 2020 geprüft und festgestellt, dass die dafür geltenden Vorschriften im Wesentlichen eingehalten wurden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2020 geordnet.

Die Einnahmen des Landes betrugen 74,7 Mrd. Euro, die Ausgaben lagen bei 71,5 Mrd. Euro. Die nach 2021 übertragenen Ausgabereste sind um 0,4 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro gestiegen. Im Ergebnis schloss der Landeshaushalt 2020 mit einem rechnungsmäßigen Überschuss von 2,8 Mrd. Euro.

Nach Feststellungen des Rechnungshofs lagen 2020 bei pandemiebedingten Beschaffungen über 14 Mio. Euro die Voraussetzungen zur Entnahme aus der zu großen Teilen kreditfinanzierten Rücklage für Haushaltsrisiken nicht vor. Die Ressorts hätten die Maßnahmen aus originären Haushaltsmitteln oder eigenen Deckungsmitteln finanzieren können. Diese Mittel sollten der Rücklage wieder zugeführt werden.

Beitrag Nr. 2:

Vermögensrechnung 2020 (S. 25 ff.)

Die Optimierung der Vermögensrechnung dauert an. Durch die Nachjustierung der Vermögensrechnung steigt die Aussagekraft stetig

Die Landesregierung hat im Dezember 2021 die Vermögensrechnung 2020 vorgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Aktiva und die Passiva der Vermögensrechnung um 15,0 Mrd. auf 271,5 Mrd. Euro.

Das Vermögen des Landes nahm um 2,0 Mrd. Euro zu. Es betrug 82,8 Mrd. Euro, die sich auf das Anlagevermögen mit 67,2 Mrd. Euro und das Umlaufvermögen mit 15,6 Mrd. Euro verteilten. Die Summe der Passiva aus Verbindlichkeiten und Rückstellungen überstieg mit 271,5 Mrd. Euro das Vermögen um 188,7 Mrd. Euro. Dieser Fehlbetrag aus Vermögen und Schulden wird als Saldo auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Er hat einen Anteil von 69,5 Prozent an der Gesamtsumme der Vermögensrechnung.

Die Einzelposition mit der stärksten Auswirkung auf die Gesamtsumme der Vermögensrechnung sind nach wie vor die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit 206,3 Mrd. Euro (76 Prozent).

Die im Vorjahr begonnenen Mehrjahresvergleiche können mit der vorliegenden Vermögensrechnung weiter ausgebaut werden. Nach wie vor sind Vergleiche über alle Positionen erst dann aussagekräftig, wenn notwendige Korrekturen vollzogen wurden, die Vollständigkeit gewährleistet ist und die Inhalte der Vermögensrechnung durch Anlagen und Erläuterungen präzisiert werden.

Das System Vermögensrechnung muss auch zukünftig kontinuierlich optimiert werden. Bei der aktuellen Vermögensrechnung können weitere Nachjustierungen konstatiert werden.

Beitrag Nr. 3:

Entwicklung des Landeshaushalts (S. 38 ff.)

Baden-Württemberg erzielt 2021 einen Kassenüberschuss von 5,2 Mrd. Euro

Der Haushaltsvollzug 2021 war insbesondere aufgrund vielfältiger Wirtschaftshilfen und enormer Anstrengungen im medizinischen Bereich erneut von der Pandemie geprägt. Dennoch weist der Finanzierungssaldo zum Jahresende 2021 ein positives Ergebnis von 1,5 Mrd. Euro als Differenz der laufenden Einnahmen zu den laufenden Ausgaben aus.

2021 betrugen die Gesamteinnahmen des Landes 75,1 Mrd. Euro. Sie wurden zu 56 Prozent durch Steuern und ähnliche Abgaben erzielt. Mit 41,6 Mrd. Euro lagen die Brutto-Steuereinnahmen 2021 um 4 Mrd. Euro höher als im Vorjahr und 0,7 Mrd. Euro über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Die Verschuldung des Landes ist 2020 und 2021 um 32 Prozent auf 59,7 Mrd. Euro angestiegen. 3,7 Mrd. Euro des Anstiegs betrafen das Haushaltsjahr 2021. Der Kassenüberschuss des Landes 2021 betrug 5,2 Mrd. Euro. Die Personalstellen der gesamten Landesverwaltung sind 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2.435 auf 215.705 Stellen angewachsen.

Angesichts der für den Doppelhaushalt 2023/2024 zu schließenden Deckungslücken mahnt der Rechnungshof Zurückhaltung bei den Ausgaben an.

Beitrag Nr. 4:

Schuldenbremse (S. 67 ff.)

Rechnungshof sieht die Notkreditaufnahme 2021 von 942 Mio. Euro weiter kritisch

Seit dem 1. Januar 2020 gilt für Baden-Württemberg die Schuldenbremse unmittelbar. Dennoch war in der Corona-Pandemie situationsgerechtes haushaltspolitisches Handeln und eine damit einhergehende Neuverschuldung möglich.

Die Schuldenbremse lässt neue Schulden zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen und für finanzielle Transaktionen grundsätzlich zu. Daneben ist eine Schuldenaufnahme als Ausnahme zur Schuldenbremse grundsätzlich auch dann möglich, wenn eine Naturkatastrophe die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt. 2020 und 2021 hat das Land 14,6 Mrd. Euro neue Schulden aufgenommen. Davon beruhten 8,1 Mrd. Euro unmittelbar auf der als Naturkatastrophe definierten Pandemie.

Was die Ermächtigung zu neuen Notlagenkrediten in Höhe von 942 Mio. Euro im Juli 2021 betrifft, hat der Rechnungshof verfassungsrechtliche Zweifel geäußert, da er die Voraussetzung der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes als nicht gegeben ansah, zumal als Alternative Deckungsmittel aus dem erwarteten Überschuss 2020 zur Verfügung standen.

Die Klärung der Frage, ob die Notkreditaufnahme von 942 Mio. Euro verfassungskonform war, obliegt dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Beitrag Nr. 5:

Strategische Steuerung der Landes-IT (S. 77 ff.)

IT-Neuordnung konsequent fortsetzen - Konzept für die Gesamtheit der Landes-IT entwickeln

Der eingeschlagene Weg der IT-Neuordnung und IT-Konsolidierung ist richtig. Gerade in der Pandemie hat die BITBW bewiesen, wie wichtig ein leistungsfähiger IT-Dienstleister für die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung ist. Auch den steigenden Anforderungen an die Informationssicherheit kann mit einer zentralen Einheit besser Rechnung getragen werden als mit dezentralen Zuständigkeiten.

Allerdings kommt der Bündelungsprozess langsamer voran als erhofft; verschiedene wichtige Projekte (etwa die Migration von Betriebsaufgaben auf die BITBW oder der Rollout des sog. Standardarbeitsplatzes) sind in den letzten Jahren in Verzug geraten. Die Kapazitäten der BITBW konnten mit dem Zuwachs der übernommenen Dienstleistungen nicht Schritt halten. Damit sie ihrer zentralen Rolle gerecht werden kann, sollte die Leistungsfähigkeit der BITBW gestärkt werden.

Ein wichtiges Ziel der IT-Neuordnung ist die Entwicklung von Strategien bzw. Konzepten für die Gesamtheit der Landes-IT. Planungs- und Steuerungsaktivitäten beziehen sich jedoch häufig nur auf Teilbereiche der Landesverwaltung. Eine konsolidierte IT-Gesamtstrategie fehlt bis heute, obwohl sie im E-Government-Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Das Innenministerium sollte sich stärker der strategischen Steuerung der Gesamtheit der Landes-IT zuwenden: Die bestehenden Ansätze bzw. Teilstrategien sollten zu einer umfassenden IT-Strategie zusammengeführt werden, die aufzeigt, wohin sich die Landes-IT in den kommenden Jahren entwickeln soll und die mit konkreten Umsetzungsschritten und -terminen unterlegt ist.

Beitrag Nr. 6:

Landes-IT zwischen Cloud und digitaler Souveränität (S. 86 ff.)

Digitale Souveränität stärken: sicheren Betrieb der Bürokommunikation
gewährleisten und Einsatz von Open-Source-Lösungen forcieren

Der Standardarbeitsplatz ist das Kernstück der Bürokommunikation in der Landesverwaltung. Er basiert hauptsächlich auf Produkten von Microsoft, für die der Support im Herbst 2025 ausläuft. Nach derzeitigem Stand wird Microsoft seine Produkte ab diesem Zeitpunkt nur noch über die eigene Cloud anbieten. Dies ist nicht nur mit Blick auf Fragen des Datenschutzes problematisch, sondern gefährdet auch die Datensouveränität des Landes: Daten würden nicht mehr in der Hoheit der jeweiligen Verwaltung verarbeitet und gespeichert, sondern bei einem externen Dienstleister.

Bislang gibt es kein Konzept, wie die Bürokommunikation der Landesverwaltung über 2025 hinaus gestaltet sein soll. Derart umfangreiche und anspruchsvolle IT-Projekte benötigen erfahrungsgemäß einen mehrjährigen Vorlauf. Der Rechnungshof sieht angesichts des kurzen Zeitfensters bis Herbst 2025 dringenden Handlungsbedarf, um die Weichen für die Zukunft des Standardarbeitsplatzes zu stellen und die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung zu sichern. Lösungen auf Basis von Open-Source-Software sollten dabei besonders im Fokus stehen.

Beitrag Nr. 7:

Mobile Endgeräte in der Landesverwaltung (S. 93 ff.)

Management der mobilen Endgeräte in der Landesverwaltung zentralisieren und Informationssicherheit verbessern

Der Einsatz und der Betrieb mobiler Endgeräte (Tablets und Smartphones) werden in der Landesverwaltung weitgehend dezentral gesteuert. Die Geräte werden durchweg von den jeweiligen Dienststellen selbst beschafft.

Die Vielfalt der eingesetzten Geräte ist dadurch groß; teilweise sind die Geräte bzw. die verwendeten Betriebssysteme veraltet. Eine einheitliche Produktstrategie fehlt. Dies führt nicht nur zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, sondern birgt auch Risiken für die Informationssicherheit.

Ebenso fehlen landeseinheitliche Vorgaben für die Nutzung der Geräte. Beispielsweise sollten nur dienstliche Endgeräte zu dienstlichen Zwecken oder in Ausnahmefällen auch zum abgesicherten privaten Gebrauch eingesetzt werden dürfen.

Mit einem zentralisierten und standardisierten Management könnte der Einsatz mobiler Endgeräte wirtschaftlicher und sicherer gestaltet werden.

Beitrag Nr. 8:

Einsätze und Ausstattung der Bereitschaftspolizei (S. 101 ff.)

Bereitschaftspolizei: angemessene Ausstattung durch den Bund einfordern und länderübergreifende Einsätze finanziell besser ausgleichen
Die Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig. In den hierzu abgeschlossenen Verwaltungsabkommen ist auch vereinbart, dass der Bund die Bereitschaftspolizeien einheitlich ausstattet.

Die Polizei Baden-Württembergs unterstützte in den letzten Jahren weitaus häufiger andere Länder, als sie selbst Unterstützung anforderte. Rein rechnerisch setzt das Land rund 100 Einsatzkräfte ausschließlich für die Unterstützung anderer Länder ein.

Diesem hohen Kräfteeinsatz steht eine unzureichende Ausstattung mit Führungs- und Einsatzmitteln durch den Bund gegenüber. Die fehlende Ausrüstung muss zunehmend aus Landesmitteln finanziert werden.

Für die länderübergreifenden Einsätze erhält Baden-Württemberg von den anfordernden Ländern Erstattungen. Diese umfassen ausschließlich einsatzbedingte Mehrkosten.
Sowohl das derzeitige Finanzierungs- als auch das Erstattungssystem belasten das Land erheblich.

Baden-Württemberg sollte sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund die Bereitschaftspolizeien bedarfsgerecht ausstattet. Auch sollte im Dialog mit Bund und Ländern auf einen besseren finanziellen Ausgleich für länderübergreifende Einsätze hingewirkt werden.

Beitrag Nr. 9:

Zuwendungen für den Bau und die Sanierung von Vereinssportanlagen (S. 109 ff.)

Sondermittel zum Abbau des Antragsstaus zweckentsprechend verwenden, Einhaltung des Vergaberechts sicherstellen

Der Rechnungshof prüfte die Förderung von Bau und Sanierung von Vereinssportanlagen im Zeitraum von 2017 bis 2021 mit einem Volumen von rund 85,4 Mio. Euro.

Dabei wurde festgestellt, dass die vom Land im Prüfungszeitraum bereitgestellten Sondermittel von 20 Mio. Euro zum Abbau des bestehenden Antragsstaus nicht vollständig für diesen Zweck verwendet wurden. Stattdessen setzten der Landessportverband und die Sportbünde die Mittel für laufende Zwecke ein. Der Antragsstau nahm weiter zu. Außerdem prüften die Bewilligungsstellen die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß und stellten die Einhaltung des Vergaberechts nicht sicher.

Der Rechnungshof empfiehlt, die für die Vereinssportanlagen veranschlagten Mittel auch tatsächlich für Investitionen bzw. für den Bau und die Sanierung der Anlagen zu verwenden. Außerdem sollten die vergaberechtlichen Regeln an die Vereine verpflichtend weitergegeben und deren Einhaltung stichprobenweise überprüft werden.

Beitrag Nr. 10:

Förderprogramm „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ (S. 117 ff.)

Land ersetzte mit der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe teilweise Corona-Hilfen des Bundes

Um eine drohende Insolvenzwelle des Gastgewerbes infolge der Corona-Pandemie zu verhindern, stellte das Land 330 Mio. Euro für die „Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ bereit. Rund 7.400 Anträge wurden mit 129 Mio. Euro gefördert.

Die Prüfung des Rechnungshofs zeigt, dass zwar 60 Prozent der verfügbaren Fördermittel nicht benötigt wurden. Mit den bewilligten 129 Mio. Euro Landesmitteln wurde jedoch zu einem großen Teil die vom Bund für denselben Förderzweck parallel gewährte Überbrückungshilfe ersetzt. Auch führten Medienbrüche und fehlende Datenabgleiche zu zusätzlichen Arbeitsschritten bei der Bearbeitung und zu fehlerhaften Förderungen.

Der Rechnungshof empfiehlt, in den Landesprogrammen den Vorrang der Bundeshilfen zu formulieren, soweit Land und Bund gleichartige Förderungen gewähren, wie dies bei der Soforthilfe Corona geschehen ist. Bei künftigen Förderprogrammen sollte auf ein möglichst medienbruchfreies Verfahren geachtet werden und das IT-Verfahren einen Abgleich der Daten gleichgelagerter Förderprogramme ermöglichen.

Beitrag Nr. 11:

Landesbetrieb Haupt- und Landgestüt Marbach (S. 124 ff.)

Das Land wendet zur Deckung des Fehlbedarfs des Haupt- und Landgestüts Marbach jährlich fast 6 Mio. Euro auf. Der jährliche Zuschussbedarf droht stark anzusteigen. Die Wirtschaftlichkeit muss durch weitere Maßnahmen verbessert werden.

Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung des Landesbetriebs Haupt- und Landgestüt Marbach fest, dass betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente fehlten. Vorgesehene Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit wurden nicht konsequent umgesetzt. Insbesondere wurde der eigene Tierbestand nicht wie geplant reduziert. Obwohl für die Sport- und Reitpferdezucht ein ausreichendes privates Angebot an Zuchthengsten bereitsteht und die Bedeckungen stark rückläufig waren, wurden weder der eigene Hengstbestand noch unrentable Servicestationen entsprechend reduziert. Trotz eines bereits bestehenden Sanierungsbedarfs im derzeitigen Bestand des Gestüts von 40 Mio. Euro sind weitere erhebliche Investitionen von 45 Mio. Euro, insbesondere in Anlagen für internationale Sport- und Turnieraktivitäten, geplant. Diese hält der Rechnungshof für überdimensioniert.

Der Rechnungshof empfiehlt, für Steuerungszwecke eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung zu etablieren und den eigenen Tierbestand des Gestüts deutlich zu reduzieren. Unrentable Servicestationen sollten zeitnah geschlossen werden. Zudem sollten die Baumaßnahmen für die Ausweitung internationaler Sport- und Turnieraktivitäten hinsichtlich ihrer Dimensionierung überprüft werden.

Beitrag Nr. 12:

Festsetzung der Grunderwerbsteuer (S. 132 ff.)

Digitalisierung des Verfahrens forcieren und Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Personengesellschaften sicherstellen

Mit rund 2,5 Mrd. Euro war die Grunderwerbsteuer in 2021 die bedeutendste Landessteuer. Ihr unterliegen insbesondere Grundstückskaufverträge, aber in bestimmten Fällen z. B. auch die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften mit Grundbesitz.

Obwohl es sich bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer um ein Massenverfahren handelt, sind viele Arbeitsprozesse bisher nicht digitalisiert. So übermitteln unter anderem die Notare die sogenannten Veräußerungsanzeigen über Grundstücke immer noch ausschließlich in Papierform an die Finanzämter.

Von den Steuerschuldnern nicht angezeigte Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften führen bisweilen zu Steuerausfällen. Ein 2014 entwickeltes IT-Verfahren zur Aufdeckung solcher Fälle wird im Land bisher nicht eingesetzt, weil bundesweit bereits ein neues Verfahren geplant ist.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Digitalisierung des gesamten Verfahrens zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu forcieren, und die Bearbeitung von Erwerbsvorgängen bei Personengesellschaften sicherzustellen. Dazu sollte das auf Bundesebene geplante IT-Verfahren zeitnah realisiert werden.

Beitrag Nr. 13:

Energieeffizienz der Landesgebäude (S. 138 ff.)

Energieverbräuche erfassen und Technik vorrangig erneuern

Der Rechnungshof untersuchte bei 194 Landesgebäuden die Energieverbräuche und Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Zwar verbrauchten die landeseigenen Liegenschaften 2019 fünf Prozent weniger Strom und sechs Prozent weniger Wärme als 2010. Diese Fortschritte sind jedoch nicht ausreichend, um die angestrebten Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Der Rechnungshof stellte Defizite im Energiemanagement fest. Energieverbräuche werden nur unvollständig erfasst, Änderungen von Verbräuchen kaum analysiert.

Der Rechnungshof empfiehlt, Verbrauchsdaten vollständig zu erfassen und Anreizsysteme zur Verringerung der Verbräuche zu prüfen. Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der zentralen Gebäudetechnik sollten vorrangig umgesetzt werden, da sich diese schneller amortisieren und die CO2-Emission effizient reduzieren.

Beitrag Nr. 14:

Kosten- und Projektmanagement beim Neubau der John-Cranko-Schule in Stuttgart (S. 145 ff.)

Baukosten der Staatstheater sind hälftig von der Stadt zu tragen

Bereits vor Baubeginn zeichneten sich erhebliche Kostensteigerungen ab. Einsparvorschläge des externen Projektsteuerers wurden nicht umgesetzt. Letztlich kostete der Neubau für die staatliche Ballettschule 65 Mio. Euro anstatt ursprünglich geplanter 35 Mio. Euro. Nachträgliche Bauherrenwünsche wie beispielsweise zusätzliche Flächen für Physiotherapie und Mensa sowie unvollständige Planungen führten zu Verzögerungen und Mehrkosten. Die Stadt Stuttgart wurde aufgrund einer für das Land ungünstigen Finanzierungsvereinbarung nicht vollständig an den Mehrkosten beteiligt.

Der Rechnungshof fordert, das Kosten- und Projektmanagement zu optimieren. Wird in begründeten Fällen ein Projektsteuerer beauftragt, sollte ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden. Zudem sollte bei Finanzierungsvereinbarungen von einseitigen Kostendeckelungen zum Nachteil des Landes abgesehen werden.

Beitrag Nr. 15:

Landesinitiative Elektromobilität III - Förderung der Elektromobilität durch das Ministerium für Verkehr (S. 153 ff.)

Bedarf bei der Aufstellung von Förderprogrammen ermitteln und Förderziele in aussagekräftigen Kennzahlen abbilden

Mit der „Landesinitiative Elektromobilität III“ sollte ein effektives Marktwachstum im Bereich der Elektromobilität erreicht werden. Das Verkehrsministerium legte hierzu von 2017 bis 2021 insgesamt 17 Förderprogramme und weitere Förderprojekte auf. Förderschwerpunkte bildeten die Ladeinfrastruktur, ausgewählte Fahrzeugflotten und innovative Vorhaben. Das Budget wurde von ursprünglich 25 Mio. Euro auf 148 Mio. Euro aufgestockt.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Wirtschaftlichkeit und der Förderbedarf bei der Aufstellung der Programme nicht ausreichend untersucht wurden. Viele Förderprogramme wurden kaum nachgefragt. Teilweise waren die Verwaltungskosten für die Abwicklung der Programme höher als das Bewilligungsvolumen. Die zur Überprüfung des Erfolgs festgelegten Kennzahlen bildeten die zentralen klima- und verkehrspolitischen Ziele des Landes nur unzureichend ab. Beispielsweise wurden nur für die Elektrifizierung der Landesfahrzeugflotte Kennzahlen zur CO2-Einsparung bestimmt, jedoch für keines der Programme zur Förderung ausgewählter Fahrzeugflotten.

Bei der Aufstellung von Förderprogrammen sollte das Ministerium den Bedarf in geeigneter Weise erheben und ausreichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen. Förderprogramme, bei denen Verwaltungskosten von mehr als 10 Prozent des Bewilligungsvolumens zu erwarten sind, sollten in der Regel nicht aufgelegt werden. Die Förderziele sollten in aussagekräftigen Kennzahlen abgebildet werden. Beispielsweise sollte bei der Förderung von Fahrzeugen der Umfang der CO2-Einsparung ermittelt werden. Darüber hinaus sollten Zielgrößen festgelegt und bei erheblichen Mittelerhöhungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Beitrag Nr. 16:

Förderung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg (S. 161 ff.)

Großzügige Förderung durch das Land

Das Land fördert zahlreiche Bachelorstudiengänge an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg mit einem maßvoll bemessenen Landeszuschuss. Dieses Vorgehen hält der Rechnungshof für wirtschaftlich und vernünftig. Als zu großzügig sieht der Rechnungshof hingegen die vom Land gewährte Projektförderung für kaum nachgefragte pflegewissenschaftliche Studiengänge an der Evangelischen Hochschule und ihre 2021 vereinbarte Fortschreibung für fünf Jahre an.

Der Rechnungshof empfiehlt, die Förderung neuer Studiengänge in den ersten Jahren stärker auslastungsbezogen zu bemessen und die nächste Finanzierungsvereinbarung nach unten anzupassen, wenn sich die Verhältnisse hinsichtlich der pflegewissenschaftlichen Studiengänge bis 2025 nicht wesentlich verändert haben sollten.

Die von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg am Standort Reutlingen betriebene Außenstelle der Hochschule mit jährlich 35 Studienanfängerplätzen ist aus Sicht des Rechnungshofs unwirtschaftlich. Das Land und die Hochschule sollten deshalb Alternativen zu diesem Standort prüfen.

Beitrag Nr. 17:

Organisation der Zulassungsverfahren an den baden-württembergischen Hochschulen (S. 169 ff.)

Durch Verfahrensoptimierungen sind Einsparungen in Millionenhöhe zu
erzielen

Das von der Stiftung für Hochschulzulassung unter Mitwirkung der Länder entwickelte und seit dem Wintersemester 2018/2019 in Baden-Württemberg für die meisten zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge verbindlich eingeführte Dialogorientierte Serviceverfahren für die Hochschulzulassungen hat sich grundsätzlich bewährt. Es sollte anwenderfreundlich weiterentwickelt und auf weitere Studiengänge erstreckt werden.

Als Erfolgsfaktoren erwiesen sich die Digitalisierung und eine möglichst zentrale Organisation der Hochschulzulassung.

Verbesserungspotenziale sieht der Rechnungshof bei der Aufbau- und Ablauforganisation des Zulassungsverfahrens an den einzelnen Hochschulen. Durch Verfahrensoptimierungen vor Ort können die Hochschulen landesweit Einsparungen in Millionenhöhe erzielen.

Beitrag Nr. 18:

Organisation und Wirtschaftlichkeit der Studierenden- und Prüfungsverwaltung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (S. 175 ff.)

Optimierungspotenziale bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung ausschöpfen

Die Hochschulen erbringen für ihre Studierenden eine Vielzahl von Dienstleistungen. Die Bandbreite der Dienstleistungen umfasst u. a. die Verwaltung der persönlichen Daten, die Ausstellung von Studierendenausweisen und Bescheinigungen sowie vor allem die Verwaltung der Hochschulprüfungen bis hin zur Ausstellung der Zwischen- und Abschlusszeugnisse.

Der Rechnungshof hat die Aufbau- und Ablauforganisation der Studierenden- und Prüfungsverwaltung an acht baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften geprüft. Unterschiede zwischen den Hochschulen zeigten sich vor allem bei zentraler oder dezentraler Organisation und hinsichtlich der Digitalisierung der Prozesse.

Der Rechnungshof schlägt differenziert nach Aufgabenbereichen vor, dass sich alle Hochschulen jeweils an den Vorgehensweisen der jeweils besten und zweitbesten Hochschulen orientieren und die sichtbar gewordenen Optimierungspotenziale nutzen. Durch Prozessverbesserungen und eine weitgehende Digitalisierung lässt sich an den einzelnen Hochschulen jeweils bis zu 1 Mio. Euro jährlicher Personalaufwand einsparen.