Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2021

  • Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
  • Der Rechnungshof gibt in 26 Einzelbeiträgen zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung

Beitrag Nr. 1:

Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2019

Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2019 geordnet

Der Rechnungshof hat den Haushaltsvollzug und die Haushaltsrechnung des Landes für 2019 geprüft. Der Landeshaushalt schloss 2019 mit Einnahmen von 57,9 Mrd. Euro und Ausgaben von 54,3 Mrd. Euro ab. Der kassenmäßige Überschuss belief sich auf 3,6 Mrd. Euro. Unter Einbeziehung der Veränderungen bei den Haushaltsresten verbleibt für 2019 ein rechnungsmäßiger Überschuss von 2,4 Mrd. Euro.

Die vom Rechnungshof geprüften Einnahmen und Ausgaben waren im Wesentlichen ordnungsgemäß belegt, die geltenden Vorschriften wurden bis auf wenige Ausnahmen eingehalten. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2019 geordnet.

Beitrag Nr. 2:

Vermögensrechnung 2019

System der Vermögensrechnung wurde weiter ausgebaut, die Phase der Optimierung dauert erwartungsgemäß noch an

Das Volumen der Vermögensrechnung 2019 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Mrd. Euro (2,4 Prozent) auf 256,5 Mrd. Euro.

Das Vermögen des Landes beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2019 80,8 Mrd. Euro. Hiervon entfallen auf das Anlagevermögen 63,9 Mrd. Euro und auf das Umlaufvermögen 16,9 Mrd. Euro. Mit 256,5 Mrd. Euro übersteigen die Rückstellungen und Verbindlichkeiten das Vermögen des Landes um 175,7 Mrd. Euro. Der Saldo wird auf der Aktivseite ausgewiesen. Die herausragende Position der Vermögensrechnung sind mit 196,9 Mrd. Euro (76,8 Prozent) die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Mit der vorgelegten Vermögensrechnung zum 31. Dezember 2019 konnten erste Mehrjahresvergleiche angestellt werden. Die Optimierungsphase dauert jedoch erwartungsgemäß noch an. Vergleiche über alle Positionen sind erst dann sinnvoll möglich, wenn die Vermögensrechnung insgesamt vollständig und valide ist und die Aussagekraft durch entsprechende Erläuterungen und Anlagen untermauert wird.

Beitrag Nr. 3:

Entwicklung des Landeshaushalts

Baden-Württemberg hat 2020 fast 11 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen

Die Corona-Pandemie hat die Haushaltssituation des Landes 2020 geprägt. Der Finanzierungssaldo betrug 2020 minus 3,3 Mrd. Euro. Die Brutto-Steuereinnahmen sind gegenüber 2019 um acht Prozent auf 37,6 Mrd. Euro gefallen. Zur Kompensation der Einnahmeverluste und zur Bewältigung der Corona-bedingten Mehrausgaben hat Baden-Württemberg in 2020 fast 11 Mrd. Euro neue Kredite aufgenommen. Der Schuldenstand erhöhte sich auf 56 Mrd. Euro.

Die Gesamtausgaben lagen bei 71,5 Mrd. Euro. Die Personalstellen der gesamten Landesverwaltung sind 2020 gegenüber dem Vorjahr um 2.356 auf 213.270 Stellen angewachsen. Für 2022 weist die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung eine Deckungslücke von 3,6 Mrd. Euro aus. Konsolidierungsmaßnahmen erscheinen daher unausweichlich.

Beitrag Nr. 4:

Schuldenbremse

Schuldenbremse wahrt dem Land 2020 Handlungsfähigkeit

Bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten wurde die Schuldenbremse in Baden-Württemberg einer Bewährungsprobe unterzogen. Infolge der Corona-Pandemie musste das Land erhebliche Mindereinnahmen kompensieren und zeitgleich deutliche Mehrausgaben stemmen. Dazu hat es 2020 fast 11 Mrd. Euro an neuen Krediten aufgenommen. 7,2 Mrd. Euro basieren unmittelbar auf der als Naturkatastrophe klassifizierten Corona-Pandemie. Weitere 3,7 Mrd. Euro neue Schulden nahm das Land aufgrund des damit einhergehenden Konjunktureinbruchs auf.

Trotz mittlerweile leicht verbesserter Zukunftsaussichten verbleibt für 2022 eine strukturelle Deckungslücke. Der Rechnungshof fordert, nicht benötigte Mittel zur Schuldentilgung zu verwenden.

Beitrag Nr. 5:

Haushaltsreste 2019

Ausgabereste sollten konsequenter reduziert werden

Die Ausgabereste des Landes sind 2019 um 777 Mio. Euro auf 6,4 Mrd. Euro gestiegen. Sie betragen damit 12 Prozent des Haushaltsvolumens. 2019 hielten die Ministerien - wie auch schon im Vorjahr - die Vorgaben zur Bildung der Reste nicht konsequent ein. Bei den sogenannten nicht gebundenen Ausgaberesten hat der Rechnungshof mehr als 100 Mio. Euro identifiziert, deren Übertragung es in das Haushaltsjahr 2020 nicht bedurft hätte.

Die Reste des Kommunalen Investitionsfonds haben sich seit 2011 mehr als vervierfacht und betrugen 864 Mio. Euro in 2019. Als Grund für den Anstieg nennt der Rechnungshof unter anderem die verfrühte Veranschlagung der Haushaltsmittel. Auch nicht verpflichtete Gelder und ein zögerlicher Mittelabfluss trugen 2019 zu den hohen Resten bei. Der Rechnungshof empfiehlt, den Kommunalen Investitionsfonds derzeit nicht weiter zu erhöhen, sondern zunächst und prioritär die Reste bzw. die verfügbaren Mittel in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Mit den aufgelaufenen Ausgaberesten stehen den Kommunen in größerem Umfang Investitionsmittel zur Verfügung.

Beitrag Nr. 6:

Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem (FöBIS) schneller einführen

Förderprogramme des Landes umfassend und zeitnah digitalisiert abwickeln

Die Digitalisierung der Förderprogrammabwicklung ist ein wichtiges Element für eine zukunftsfähige Verwaltung. Baden-Württemberg steht mit FöBIS ein IT-Verfahren zur Verfügung, welches alle wesentlichen Funktionalitäten für eine durchgehend digitale Fördermittelabwicklung bietet. Derzeit werden im Land von insgesamt rund 300 Förderprogrammen nur 20 mit FöBIS bearbeitet. Zur Förderprogrammbearbeitung werden neben FöBIS weitere IT-Verfahren eingesetzt. Insgesamt ist die Förderprogrammabwicklung im Land heterogen und nicht oder unvollständig digitalisiert. Die umfassende Einführung von FöBIS soll nach den Planungen des Innenministeriums noch bis 2028 dauern.

Der Rechnungshof empfiehlt, FöBIS innerhalb von fünf Jahren möglichst schnell und umfassend einzusetzen. FöBIS sollte im weiteren Projektverlauf gezielt angepasst werden, um auch für Förderprogramme mit geringen Fallzahlen beziehungsweise Fördervolumina eine wirtschaftliche Abwicklung zu ermöglichen. Daneben sollten die einmaligen Kosten für die Implementierung der Förderprogramme in FöBIS künftig aus Mitteln der Digitalisierungsstrategie des Landes finanziert werden.

Beitrag Nr. 7:

digital@bw - Digitalisierungsstrategie des Landes

digital@bw - Digitalisierungsstrategie umfassender gestalten und stärker auf konkrete Ziele ausrichten

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Baden-Württemberg zur Leitregion des digitalen Wandels zu machen. Die 2017 initiierte Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ hat Bedeutung und Inhalte der Digitalisierungspolitik des Landes sichtbar gemacht. Zu deren Umsetzung wurden bislang rund 428 Mio. Euro bereitgestellt. digital@bw bildet jedoch nur einen Teil der vorhandenen Digitalisierungsansätze des Landes ab. Zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung laufen parallel, aber unkoordiniert und ohne gemeinsame Klammer. Als Grundlage für ein zielorientiertes operatives Handeln reicht digital@bw damit nicht aus.

Aus Sicht des Rechnungshofs muss die Strategie weiterentwickelt werden. Um festzustellen, ob und wie die eingesetzten Fördermittel wirken, müssen messbare Ziele definiert werden. Umsetzungsmaßnahmen und Projekte sollten konsequent auf das Erreichen der strategischen Ziele ausgerichtet werden. „digital@bw“ sollte zum strategischen Planungs- und Umsetzungsrahmen weiterentwickelt werden und alle relevanten Digitalisierungsprojekte und -maßnahmen abbilden, die zur Erreichung der strategischen Ziele beitragen. Alle Ministerien sollten zudem über eine eigene, ressortspezifische Digitalisierungsstrategie verfügen, die sich aus der Gesamtstrategie ableitet.

Beitrag Nr. 8:

Management der IT-Lizenzen in der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Landesweites IT-Lizenzmanagement ausbauen und verstärkt eigenes Personal einsetzen

Entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgabe beschafft die BITBW nicht fachspezifische Programme für die Landesverwaltung und managt die entsprechenden Softwarelizenzen. Die BITBW hat ein Lizenzmanagement etabliert, welches revisionssichere und einheitliche Prozesse zur Verwaltung, Wahrnehmung und Durchsetzung der Nutzungsrechte der Softwarelizenzen ermöglicht. Dafür benötigt sie allerdings erhebliche externe Unterstützung. Der Rechnungshof empfiehlt, verstärkt eigenes Personal einzusetzen und dadurch die Kosten für externe Dienstleistungen zu reduzieren.

Daneben beschaffen auch andere Dienststellen eigenständig Softwarelizenzen. Diese werden dezentral und ohne landeseinheitliche Vorgaben gemanagt. Der Rechnungshof rät, die entsprechenden Prozesse schrittweise in die Prozesse und Werkzeuge der BITBW zu integrieren und damit das dezentrale Lizenzmanagement aufzulösen. Damit wird eine Basis geschaffen, die einen schnellen und umfassenden landesweiten Überblick über vorhandene Programme und Lizenzen ermöglicht. Zusätzlich sollte ein landesweiter Softwarepool eingerichtet werden, um freie und ungenutzte Lizenzen bei Bedarf flexibel an anderer Stelle einsetzen zu können. Um eine noch bessere Verteilung und Nutzung von Softwarelizenzen zu erreichen, sollten Prozesse eingeführt werden, mit denen ungenutzte Softwarelizenzen erkannt werden können.

Beitrag Nr. 9:

Organisation des Landesamts für Denkmalpflege

Die Denkmalschutzverwaltung des Landes sollte systematisch Aufgabenschwerpunkte bilden und die unteren Denkmalschutzbehörden stärker unterstützen

Das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) unterstützt die Denkmalschutzbehörden in allen Angelegenheiten der fachlichen Denkmalpflege bei rund 116.000 Denkmalen. Bislang gibt es jedoch keine fachlich orientierte Schwerpunktsetzung und keine Bearbeitungsstandards für gleichgelagerte Fälle. Daher sollten das Ministerium und das LAD systematisch Aufgabenschwerpunkte bilden, die Aufgaben der Denkmalschutzverwaltung stärker anhand von Kennzahlen steuern und den Personaleinsatz danach ausrichten.

Das LAD sollte die unteren Denkmalschutzbehörden intensiver als bisher fachlich unterstützen. Dies könnte nach Auffassung des Rechnungshofs über bedarfsgerechte Fortbildungen, praxisorientierte Fachinformationen und Richtlinien zur Aufgabenwahrnehmung realisiert werden. Daneben könnte ein Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden über eine regionale Bündelung von Fachkompetenzen dazu führen, die Aufgaben der Denkmalschutzverwaltung insgesamt zu optimieren.

Auch bei den Geschäftsprozessen zum Denkmalförderprogramm des Landes sieht der Rechnungshof Verbesserungspotenzial. So sollten die derzeit mehrstufigen internen Verfahrensschritte gestrafft und für die Bewilligung von Fördermitteln das Fördermittel-Bearbeitungs- und Informationssystem (FöBIS) eingesetzt werden.

Beitrag Nr. 10:

Polizeigebühren kostendeckend kalkulieren und vollständig erheben

Die Polizei sollte zügig Grundlagen schaffen, um Polizeigebühren kostendeckend und vollständig erheben zu können

Bestimmte polizeiliche Leistungen, die auf Veranlassung oder im Interesse einzelner Personen erbracht werden, sind gebührenpflichtig. Für eine korrekte Erhebung müssen Gebührentatbestände konkret festgelegt und Gebührenhöhen kostendeckend ermittelt werden. Die bisherige Gebührenkalkulation wird diesen Anforderungen nicht gerecht; sie ist teilweise unvollständig und nicht nachvollziehbar. Nachdem die letzte Anpassung im Jahr 2015 erfolgte, sollten nunmehr zügig alle Gebührensätze neu kalkuliert werden. Zukünftig sollten die Gebührentatbestände und Gebührenhöhen dann regelmäßig überprüft werden. Über eine landesweit geltende Handlungsanweisung sollte sichergestellt werden, dass Polizeigebühren für vergleichbare Sachverhalte nach einheitlichen Maßstäben erhoben werden. Zudem sollte bei der Bearbeitung der Fälle über einen Kontrollmechanismus sichergestellt werden, dass die Gebühren vollständig erhoben werden.

Beitrag Nr. 11:

Soforthilfe Corona für kleine und mittlere Unternehmen

Soforthilfe Corona: auch lediglich rudimentäre Antragsangaben ermöglichten Förderung

Der Rechnungshof prüfte die im März 2020 gestartete Soforthilfe Corona, soweit Haushaltsmittel des Landes eingesetzt wurden. Im Land gingen rund 277.000 Anträge für die aus Bundes- und Landesmitteln bereitgestellte Förderung ein. Das gesamte Fördervolumen betrug rund 2,11 Mrd. Euro.

Fehlende Angaben in den Antragsformularen erschweren dem Land die Abrechnung mit dem Bund. Der Rechnungshof hat mittels Datenanalyse einen Ansatz zur näherungsweisen Berechnung des Landesanteils entwickelt. Das Ministerium möchte diese Analysen als Abrechnungsgrundlage verwenden.

Das Land sollte bei künftigen, ähnlich gelagerten Förderprogrammen ausreichend klar und rechtssicher definieren, wann eine Förderung gezahlt wird. Für die wesentlichen Fördervoraussetzungen sollten Nachweise verlangt werden. Die Verwaltungsverfahren sollten zukünftig medienbruchfrei und IT-gestützt in einem Workflow erledigt werden können.

Beitrag Nr. 12:

Ausgaben des Landes für die Förderprogramme „Start-up BW Pre-Seed“ und „Start-up BW Pro-Tect“

Rechnungshof empfiehlt eine Evaluation der Start-up-Förderung „Pre-Seed“ und „Pro-Tect“

Das Land fördert seit 2018 junge innovative Unternehmen mit dem Programm Start-up BW Pre-Seed mit bis zu 320.000 Euro je Unternehmen. Pandemiebedingt wurde das Programm um die Förderung Pro-Tect ergänzt.

Die Prüfung des Rechnungshofs zeigt ein komplexes Förderverfahren mit vielen Akteuren auf. Die Start-ups werden von sogenannten Betreuungspartnern unterstützt, die vom Land zugelassen sind. Die Betreuungspartner prüfen auch, ob die Start-ups die Fördervoraussetzungen einhalten. Gleichzeitig können sie als Ko-Investoren auftreten und damit eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen. In diesen Fällen müssen Interessenkollisionen vermieden werden.

Start-ups, die mit Pre-Seed und Pro-Tect gefördert werden, müssen die Förderkriterien „Wachstumsorientierung“ und „Innovationspotenzial“ erfüllen. Dies wäre gegeben, wenn die Start-ups Produkte oder Geschäftsprozesse selbst neu entwickeln oder bereits bestehende substanziell weiterentwickeln. Tatsächlich basieren die Geschäftsideen der geförderten Start-ups vielfach auf bloßen Weiterentwicklungen bestehender Produkte oder Geschäftsprozesse.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, die eigenständigen Programme Pre-Seed und Pro-Tect umfassend zu evaluieren. Das Land sollte insbesondere prüfen, welcher Mehrwert durch diese Programme gegenüber den bereits bestehenden Förderprogrammen erzielt wird.

Beitrag Nr. 13:

Rückforderung von Wohngeld

Durch besseren Datenabgleich beim Wohngeldverfahren können Verwaltungsaufwand und Rückforderungen vermieden werden

Die Höhe des Wohngelds richtet sich unter anderem nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und deren monatlichem Einkommen. Um die maßgeblichen Einkommensdaten zu prüfen, führen die Wohngeldbehörden vierteljährlich einen automatisierten Datenabgleich mit bestimmten Auskunftsstellen durch. Die Datenabgleiche führen häufig dazu, dass gezahltes Wohngeld zurückgefordert werden muss.

Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass viele Rückforderungstatbestände bereits vor der Bewilligung von Wohngeld bestehen. Der automatisierte Datenabgleich wird bisher jedoch erst nach der Wohngeldbewilligung durchgeführt und erfasst zudem nicht alle Einnahmen, die den Auskunftsstellen vorliegen. Des Weiteren werden die Verfahrensabläufe bei Rückforderungen nicht ausreichend durch das IT-Verfahren unterstützt.

Der Rechnungshof empfiehlt, den Datenabgleich vor und nach den Wohngeldbewilligungen zu optimieren sowie die IT-Unterstützung im Rückforderungsverfahren zu verbessern.

Beitrag Nr. 14:

IT des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung

Das Geodatenzentrum als IT-Fachzentrum für Entwicklung und Pflege erhalten

Die Abteilung Geodatenzentrum (GDZ) betreut die IT des Landwirtschaftsressorts. Im Zuge der IT-Neuordnung sind, entsprechend dem BITBW-Gesetz, die Zuständigkeiten für Hardwarebetrieb und Standardarbeitsplätze auf die BITBW übergegangen. Eine darüber hinaus vorgesehene Verlagerung der Entwicklung und Pflege der IT-Fachverfahren zur BITBW würde hingegen keine Synergien erzeugen. Diese Aufgaben sollten deshalb beim GDZ verbleiben. Durch eine Modifizierung des BITBW-Gesetzes könnte im begründeten Einzelfall eine dezentrale Entwicklung und Pflege von Fachverfahren ermöglicht werden.

Der Rechnungshof sieht beim IT-Service-Management (ITSM) in seiner derzeitigen Ausgestaltung deutlichen Handlungsbedarf. Besondere Dringlichkeit an ein anforderungsgerechtes ITSM ergibt sich aus der Zugehörigkeit des GDZ zum EU-Zahlstellenverbund Baden-Württemberg.

Dem GDZ steht ruhestandsbedingt ein erheblicher Verlust an Fachwissen bevor. Die Personalgewinnung gestaltet sich aufgrund der Konkurrenzsituation im IT-Bereich schwierig. Zudem sollten Abhängigkeiten von kostenintensiven Dienstleistern reduziert werden. Folglich werden Wissenstransfer und strukturierte Dokumentation von zentraler Bedeutung sein.

Beitrag Nr. 15:

Förderprogramm Integrationsmanagement

Förderprogramm modifiziert fortführen, zuvor Bedarf ermitteln

Das Förderprogramm Integrationsmanagement hat zu einer flächendeckenden Struktur der sozialen Betreuung und Begleitung von Geflüchteten in der kommunalen Anschlussunterbringung geführt. Die Abwicklung des Förderverfahrens zeigte sich als sehr aufwendig. Die vorgesehenen individuellen Integrationspläne wurden in der Praxis nicht ausreichend genutzt. Dieser innovative Case-Management-Ansatz mit wirksamen Zielvereinbarungen mit den Geflüchteten spielte so keine wesentliche Rolle.

Das Sozialministerium sollte eine Bedarfsprognose durchführen und den Umfang der notwendigen Unterstützung ermitteln. Bei Fortführung sollte das Förderprogramm modifiziert werden. Dabei sollten der Case-Management-Ansatz stärker betont und die individuellen Integrationspläne verpflichtend angewandt werden.

Beitrag Nr. 16:

Förderung von Vorhaben des Wasserbaus und der Gewässerökologie

Wirtschaftlichkeitsnachweise und Erfolgskontrollen konsequent einfordern

Das Land unterstützt Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Verbesserung des Hochwasserschutzes und der naturnahen Entwicklung von Bächen und Flüssen mit finanziellen Zuwendungen. Von 2013 bis 2019 förderte das Land den Hochwasserschutz mit 129 Mio. Euro sowie die Gewässerökologie mit 84 Mio. Euro. Der Rechnungshof hat bei seiner landesweiten Prüfung von mehr als 50 Fördervorhaben festgestellt, dass Förderanträge in vielen Fällen ohne Wirtschaftlichkeitsnachweise bewilligt wurden. Bei einigen Fördervorhaben wurden keine Erfolgskontrollen durchgeführt.

Wirtschaftlichkeitsnachweise und Erfolgskontrollen sollten konsequent eingefordert werden. Bei gewässerökologischen Maßnahmen sollten die mit der Förderung verfolgten Ziele, die in dem jeweiligen Gewässerabschnitt mit der Maßnahme erreicht werden können, und die zu untersuchenden Parameter für den Soll-Ist-Vergleich projektspezifisch definiert werden. Maßnahmen, die im Interesse Dritter ausgeführt oder von ihnen verursacht werden, sollten künftig bereits bei der Planung klar abgegrenzt und nicht gefördert werden.

Beitrag Nr. 17:

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 a Absatz 1 EStG

Qualität der Steuererklärungen und Steuerbescheide durch digitale Unterstützung verbessern

Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind bis zu einem Höchstbetrag bei der Einkommensteuerveranlagung des Unterhaltsleistenden als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Der Rechnungshof hat die Bearbeitung von Steuerfällen mit Unterhaltsleistungen untersucht. Jede dritte Steuererklärung und auch nahezu jeder dritte Steuerbescheid waren zu beanstanden. Bei Leistungen an Personen im Inland hatten die Finanzämter oftmals die eigenen Einkünfte oder das eigene Vermögen der unterstützten Person fehlerhaft berücksichtigt. Fehler ergaben sich zudem häufig hinsichtlich der Beiträge des Unterhaltsempfängers zur Kranken- und Pflegeversicherung. Den Fehlerschwerpunkt bei Zahlungen an Personen im Ausland bildeten die unzureichend belegten Unterhaltsleistungen.

Der Rechnungshof empfiehlt zum einen, die Qualität der elektronischen ELSTER-Steuererklärungen zu verbessern. Dazu sollte ELSTER um zusätzliche Hinweise und Plausibilitätsprüfungen für die Steuerpflichtigen ergänzt werden. Zum anderen fordert der Rechnungshof, die Qualität der Fallbearbeitung in den Finanzämtern zu optimieren.

Dazu sollten bislang unterdrückte Hinweise des Risikomanagementsystems (RMS) künftig ausgegeben und weitere zielgerichtete Risiko-Hinweise generiert werden. Bei den vom RMS zur Prüfung zugewiesenen Auslandssachverhalten sollten sich die Finanzämter grundsätzlich die erforderlichen Nachweise vorlegen lassen.

Beitrag Nr. 18:

Schutz und Erhalt von landeseigenen Burgen und Ruinen

Bauunterhalt intensivieren und Zuständigkeiten klarer abgrenzen

Das Land besitzt mehr als 190 Kulturliegenschaften, die teilweise kaum bekannt und weder vermarktbar noch wirtschaftlich nutzbar sind. Der Rechnungshof prüfte 23 Baumaßnahmen mit Kosten von 30 Mio. Euro, die der Landesbetrieb Vermögen und Bau seit 2016 durchführte.

Die untersuchten mittelalterlichen Burgen, Ruinen und Schlösser liegen oft schwer zugänglich im Staatswald. Der für die Instandhaltung erforderliche technische und finanzielle Aufwand ist hoch. Denkmalpflegerische Abstimmungen und die Berücksichtigung von natur- und artenschutzrechtlichen Belangen stellen weitere Herausforderungen dar.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Ruinen und Anlagen unzureichend unterhalten und gesichert wurden. Viele Schäden waren durch starke Durchwurzelung mit Gehölzen und auf das damit verbundene Eindringen von Wasser in Mauern und Gewölbe zurückzuführen. Der dringende Handlungsbedarf wurde oft erst durch Einstürze erkannt, wie beispielsweise an der Minneburg (Neckar-Odenwald-Kreis) und den Roggenbacher Schlössern (Landkreis Waldshut). Ein weiteres Problem bei der Betreuung der Anlagen war die ungeklärte Zuständigkeit zwischen ForstBW und dem Landesbetrieb Vermögen und Bau, wie bei dem Rusenschloss (Alb-Donau-Kreis) oder der Ruine Hohenwittlingen (Kreis Reutlingen).

Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Anlagen intensiver zu betreuen und die Zuständigkeit auch für die Ruinen im Staatswald auf Vermögen und Bau zu übertragen.

Beitrag Nr. 19:

Photovoltaikpotenzial auf Landesgebäuden

Land versäumt CO2-Einsparung von 1.000 Tonnen je Jahr

Seit einigen Jahren errichtet das Land verstärkt Photovoltaikanlagen auf seinen Gebäuden. Der Rechnungshof stellte dennoch fest, dass bei 26 großen Dachflächen (45.000 m²) von jüngeren Baumaßnahmen trotz idealer Voraussetzungen keine Photovoltaikanlagen installiert wurden. Somit entging dem Land die Chance, den externen Strombezug um jährlich 2,9 Mio. Kilowattstunden zu verringern. Dies entspricht dem Stromverbrauch von mehr als 900 privaten Haushalten. Zudem könnte damit der CO2-Ausstoß um 1.000 Tonnen je Jahr verringert werden.

Die Gründe für den Verzicht auf eine Photovoltaikanlage waren Kostensteigerungen, städtebauliche Gründe oder mangelndes Interesse der nutzenden Verwaltung. Des Weiteren stellte der Rechnungshof fest, dass Photovoltaikanlagen teilweise erst mehrere Jahre nach der Fertigstellung von Neubauten installiert werden. Eine spätere Installation verringert die Einsparungen und führt zu weiteren Nachteilen.

Das Land strebt gemäß Klimaschutzgesetz eine Klimaneutralität der Verwaltung bis 2040 an. Neben den wirtschaftlichen Gründen sollte das Land auch im Hinblick auf seine gesetzlich verankerte Vorbildfunktion jede Möglichkeit ergreifen, Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden zu errichten. Städtebauliche und architektonische Belange dürfen keine Ausschlusskriterien sein. Das Land als Bauherr sollte seiner Vorbildfunktion auch beim Ausbau der Photovoltaik gerecht werden. Bei den vom Rechnungshof aufgezeigten Projekten sollten Photovoltaikanlagen zügig nachgerüstet werden.

Beitrag Nr. 20:

Liegenschaftsmanagement bei landeseigenen Wohnungen

Einzelne Wohnungen stehen seit über 10 Jahren leer. Dadurch entgehen dem Land Mieteinnahmen.

Das Land Baden-Württemberg verfügt über rund 1.400 landeseigene Wohnungen in Gebäuden unterschiedlicher Baujahre. In den letzten 30 Jahren verringerte sich der Bestand um rund 2.200 Wohnungen. Die Anzahl der vermieteten Wohnungen sank von 2008 bis 2020 von 1.756 auf 1.120 Wohnungen. Gründe für diesen Rückgang sind insbesondere Leerstände, aber auch Veräußerungen und Nutzungsänderungen.

Die Prüfung durch den Rechnungshof zeigte, dass die Leerstandsquote in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist und aktuell bei rund 20 Prozent des Wohnungsbestands liegt. Eine Begründung für den jeweiligen Leerstand war nicht immer erkennbar. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass der Wohnungsleerstand überwiegend auf erforderliche Sanierungen zurückzuführen ist. Da oftmals auf eine zeitnahe Sanierung verzichtet wurde, entgingen dem Land Mieteinnahmen. Durch die Verzögerung wird die Bausubstanz in der Regel zusätzlich geschädigt, wodurch sich die Kosten für spätere Sanierungen erhöhen. Zudem werden dadurch Wohnungen dem Wohnungsmarkt vorenthalten.

Die Leerstandsquote bei landeseigenen Wohnungen sollte verringert werden, insbesondere durch die zügige Sanierung und Vermietung leer stehender Wohnungen.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof festgestellt, dass der Bedarf an landeseigenen Wohnungen von jedem Amt von Vermögen und Bau selbstständig ermittelt wird. Die Betriebsleitung hat keinen Überblick über die Situation im Land. Der Rechnungshof hat daher empfohlen, dass der Landesbetrieb Vermögen und Bau den Bestand und Bedarf an landeseigenen Wohnungen analysieren sowie einen Datenbestand anlegen und pflegen sollte, sodass eine strategische Steuerung durch die Betriebsleitung möglich ist.

Beitrag Nr. 21:

Digitalisierungsprojekt „Digitale Zukunftskommune@bw“

Smart Cities: Auch bei innovativen Programmen müssen Fördervoraussetzungen klar formuliert und Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden

Mit dem Programm „Digitale Zukunftskommune@bw“ unterstützte das Innenministerium Kommunen bei ihren ersten Entwicklungsschritten hin zu sogenannten „Smart Cities/ Smart Counties“. Mit insgesamt 7,6 Mio. Euro wurde - neben Modellvorhaben und einzelnen Digitalisierungsprojekten - die Erstellung kommunaler Digitalisierungsstrategien gefördert. Aus Sicht des Rechnungshofs waren die Fördervoraussetzungen jedoch zu unkonkret. Damit eröffnete sich das Innenministerium einen zu weiten Spielraum bei der Förderentscheidung. Dies führte nicht nur zu Unklarheiten bei den Kommunen, sondern auch zu qualitativ unterschiedlichsten Ergebnissen und der Förderung von Ausgaben, die nicht mehr dem eigentlichen Förderzweck dienten. Im Verfahren zur Auswahl der Förderempfänger wurde in nicht ausreichendem Maß auf eine mögliche Interessenkollision einzelner Jurymitglieder geachtet.

Beitrag Nr. 22:

Erhebung von Studiengebühren bei internationalen Studierenden

Studiengebühren für internationale Studierende beibehalten und regelmäßig an die Kostenentwicklung anpassen

Das Land hat zum Wintersemester 2017/2018 Studiengebühren für internationale Studierende von 1.500 Euro je Semester eingeführt. Die Einnahmen von zuletzt 19,4 Mio. Euro tragen zur Deckung des Finanzbedarfs der baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen bei. Gemessen an den Kosten eines Studienplatzes, für den das Land je nach Fachrichtung ein Mehrfaches aufwendet, und im internationalen Vergleich ist die Höhe der erhobenen Gebühren moderat.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, an den Studiengebühren für internationale Studierende festzuhalten und diese mit Blick auf die Kostenentwicklung regelmäßig anzupassen, erstmals zum Wintersemester 2022/2023 um mindestens 10 Prozent.

Beitrag Nr. 23:

Wahrnehmung der Lehre an Universitäten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Zeiten der Pandemie

Lehrangebot an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurde trotz Corona-Pandemie in angemessener Qualität gewährleistet

Die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie mit Umsicht, Kreativität und erheblichem Mehraufwand bewältigt. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs konnten 99 Prozent der in den Studienplänen vorgesehenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 trotz der Pandemie in angemessener Qualität angeboten werden. Auch die Studierenden selbst haben durch ihr kooperatives und innovationsfreundliches Verhalten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Lehre in Pandemie-Zeiten geleistet.

Für die Zukunft empfiehlt der Rechnungshof, zentrale Hilfen zur Bewältigung technischer und datenschutzrechtlicher Probleme der Online-Lehre zu schaffen, die Anrechnung digital erbrachter Lehre in der Lehrverpflichtungsverordnung vollständig und klar zu regeln und zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung von Online-Prüfungen praxisnäher gestaltet werden können.

Beitrag Nr. 24:

Weiterbildungsangebote der Universitäten und Hochschulen

Rahmenbedingungen für Weiterbildungsangebote der Universitäten und Hochschulen klar definieren

Lebenslanges Lernen ist eine Herausforderung, die die baden-württembergischen Hochschulen vor neue Aufgaben stellt. Die Hochschulen bieten für Berufstätige Weiterbildungsstudiengänge und Weiterbildungsveranstaltungen an, für die in der Regel Gebühren erhoben werden.

Bei den Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zeigte sich an den Hochschulen ein gewisses Maß an Unsicherheit über die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, die bei der Konzeption und Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen zu beachten sind.

Aus Sicht des Rechnungshofs sollten diese Rahmenbedingungen durch das Wissenschaftsministerium einheitlich und verbindlich klargestellt werden. Dadurch würden unnötige Konflikte vermieden und die Handlungsfähigkeit der Hochschulen im Bereich der Weiterbildung gestärkt.

Beitrag Nr. 25:

Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln bei den Medizinischen Fakultäten

Medizinische Fakultäten Freiburg, Tübingen und Ulm sind forschungsstark - Verbesserungspotenziale zeigten sich bei Kalkulation und Verwaltung der Drittmittelprojekte

Die Medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg sind forschungsstark und decken ihren Finanzbedarf landesweit zu etwa 40 Prozent aus eingeworbenen Drittmitteln, insbesondere für Forschungsprojekte. Der Rechnungshof hat die Einwerbung und Verwendung von Drittmitteln an den Medizinischen Fakultäten Freiburg, Tübingen und Ulm geprüft.

Die Vorgehensweise bei der Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln an den Medizinischen Fakultäten in Freiburg und Tübingen ist im Wesentlichen ausgereift und professionell. Die Prozesse an der Medizinischen Fakultät Ulm werden derzeit professionalisiert und weiter verbessert.

Verbesserungspotenziale sieht der Rechnungshof bei der Kalkulation der Drittmittelprojekte, insbesondere bei der Bemessung der Gemeinkostenzuschläge, sowie bei der Sorgfalt der Projektverwaltung.

Der Rechnungshof empfiehlt, bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf eine Erhöhung des Overheadzuschlags auf 25 Prozent hinzuwirken und bei der privaten Auftragsforschung regelmäßig mit einem Overheadzuschlag von 40 Prozent zu kalkulieren. Ermäßigungen oder ein Verzicht auf Gemeinkostenzuschläge sollten nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen.

Beitrag Nr. 26:

Neuausrichtung der IT-Koordinierungsstelle für das BelWü-Netz

BelWü - technisch gut aufgestellt, aber mit erheblichen Schwächen bei Verwaltung und Organisation

„BelWü“ steht für die IT-Koordinierungsstelle „Baden-Württemberg extended LAN“. Sie gehört zur Universität Stuttgart und betreibt seit rund 30 Jahren das gemeinsame Landesforschungsnetz für die Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg. Sie ist eine technisch kompetente und flexible Einheit, die ein leistungsfähiges Kommunikationsnetz zur Verfügung stellt und in weiten Teilen auf Open-Source-Software setzt.

Der Kundenkreis der BelWü reicht inzwischen weit über den Hochschulbereich hinaus. Auch das Angebotsspektrum wurde in den vergangenen Jahren über den eigentlichen Aufgabenbereich hinaus ausgeweitet. Dabei wird die BelWü aber den haushaltsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht: Sie hat keinen Überblick über ihre Kosten und bietet ihre Leistungen zu nicht kostendeckenden Entgelten an. Dies führt zu Verzerrungen gegenüber anderen IT-Dienstleistern des Landes und zu einer Subventionierung von Einrichtungen, die nicht zur Landesverwaltung gehören.

Der Rechnungshof empfiehlt, das Leistungsangebot der BelWü zu konsolidieren und den Schwerpunkt wieder stärker auf das BelWü-Kommunikationsnetz zu legen. Um die wirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Anforderungen erfüllen zu können, müssen die Schwächen im Bereich Verwaltung und Organisation dringend beseitigt werden. Gleichzeitig müssen das Wissenschaftsministerium und die Universität Stuttgart ihre Aufsichtsaufgaben stärker als bisher wahrnehmen.