Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2018
- Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
- Der Rechnungshof gibt in 25 Einzelbeiträgen auf 216 Seiten zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2016 (S. 17 ff.)
Land erzielte 2016 hohe Überschüsse
Der Landeshaushalt schloss 2016 mit Einnahmen von 51,3 Mrd. Euro und Ausgaben von 47,8 Mrd. Euro ab. Gegenüber der Planung von 46,8 Mrd. Euro in Einnahmen und Ausgaben hat sich die Haushaltssituation damit im Vollzug deutlich verbessert. Mit 2,8 Mrd. Euro erzielte Baden-Württemberg 2016 erneut einen hohen rechnungsmäßigen Überschuss. Die ins Folgejahr übertragenen Ausgabereste stiegen gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mrd. Euro und erreichten mit 3,4 Mrd. Euro einen Höchststand. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2016 geordnet.
Beitrag Nr. 2:
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes 2008 bis 2017 (S. 27 ff.)
Die Situation des Landeshaushalts hat sich 2017 positiv entwickelt
Die Brutto-Steuereinnahmen des Landes stiegen 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mrd. Euro auf 37,8 Mrd. Euro. Der Netto-Steuerzuwachs betrug 1,2 Mrd. Euro. Die Gesamteinnahmen des Landes stiegen 2017 nur leicht um 0,5 Prozent auf 51,6 Mrd. Euro an. Hintergrund für den geringen Anstieg waren die gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mrd. Euro verminderten Einnahmen aus Überschüssen.
Die Ausgaben stiegen um 2,1 Prozent auf 48,8 Mrd. Euro (+1,0 Mrd. Euro). Der Rücklage für Haushaltsrisiken wurden 143 Mio. Euro, der Rücklage zum Abbau der impliziten Landesverschuldung 227 Mio. Euro zugeführt. Der Finanzierungssaldo - also der Saldo aus bereinigten Einnahmen und Ausgaben - war mit 2,1 Mrd. Euro erneut positiv.
Beitrag Nr. 3:
Landesschulden und Landesvermögen (S. 41 ff.)
Rücklagen und Sondervermögen 2017 um 1 Mrd. Euro gestärkt
Das Land konnte 2017 ohne neue Schulden auskommen. Die haushaltsmäßige Verschuldung am Kreditmarkt beträgt weiterhin 46,3 Mrd. Euro. Die Zinsausgaben sind 2017 erneut leicht gesunken und betrugen 1,39 Mrd. Euro. Die vom Land übernommenen Gewährleistungsverpflichtungen sind um rund ein Drittel zurückgegangen. Sie betrugen zum Jahresende 2017 noch 10,3 Mrd. Euro. Den Rücklagen wurden 2017 per Saldo 181 Mio. Euro zugeführt. Die Sondervermögen legten um 779 Mio. Euro zu.
Beitrag Nr. 4:
Schuldenbremse (S. 52 ff.)
Rechnungshof schlägt vor, Maßnahmen zum Abbau der impliziten Verschuldung besser zu dokumentieren
Nach der Übergangsregelung zur Schuldenbremse musste das Land 2017 Schulden von 410,5 Mio. Euro tilgen. Die Landesregierung hat 2017 keine Kreditmarktschulden getilgt und stattdessen implizite Verschuldung abgebaut. Im Staatshaushaltsplan wurden Maßnahmen zum Abbau der impliziten Verschuldung in dieser Höhe etatisiert. Die guten Ist-Steuereinnahmen führten 2017 zu einer erhöhten rechnerischen Tilgungsverpflichtung von 1.238,4 Mio. Euro. 2017 hat das Land zum Abbau des Sanierungsstaus zusätzlich 226,6 Mio. Euro bereitgestellt. Davon wurde die Hälfte durch die Ressorts abgerufen. Im Bereich des Straßenbaus wurde ein Teil dieser Mittel nicht zum Abbau des Sanierungsstaus im Landeshaushalt verwendet. Bei den Zentren für Psychiatrie wurden die Mittel zwar für Sanierungen verwendet, waren aber für die Finanzierung der Maßnahmen nicht erforderlich. Der Rechnungshof schlägt vor, die Umsetzung der Tilgungsverpflichtung und die Maßnahmen zum Abbau des Sanierungsstaus transparent darzustellen. Im Bereich des Straßenbaus sollten die Haushaltmittel nach Auffassung des Rechnungshofs realitätsnäher veranschlagt werden.
Beitrag Nr. 5:
Vermögensrechnung (S. 67 ff.)
Rechnungshof begrüßt Einführung der Vermögensrechnung
Die Landesregierung hat auf den Stichtag 1. Januar 2017 eine Eröffnungsvermögensrechnung erstellt. Künftig soll jeweils zum Stichtag 31. Dezember eine Vermögensrechnung veröffentlicht werden. Hiermit wird die Basis für Mehrjahresvergleiche geschaffen, welche die Entwicklung der einzelnen Vermögens- und Schuldenpositionen aufzeigen. Die Eröffnungsvermögensrechnung hat eine Summe von 228,9 Mrd. Euro. Auf der Aktivseite entfallen 70,2 Mrd. Euro auf das Anlage- und Umlaufvermögen des Landes. Mit 170,3 Mrd. Euro ist die auf der Passivseite ausgewiesene Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen die volumenmäßig größte Vermögensrechnungsposition. Der Rechnungshof begrüßt die Einführung der Vermögensrechnung. Obwohl die Eröffnungsvermögensrechnung die Vermögens- und Schuldensituation des Landes noch nicht vollständig abbildet, bietet sie deutlich umfassendere und fundiertere Informationen als die bisherige Vermögensübersicht. So werden beispielsweise erstmals das Infrastrukturvermögen sowie Rückstellungen wertmäßig ausgewiesen.
Beitrag Nr. 6:
Polizeiausbildung effizient gestalten (S. 73 ff.)
Polizisten schneller und wirtschaftlicher ausbilden
Die Studiengänge für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Hochschule für Polizei sollten effizienter gestaltet werden. Insbesondere sollte das Studium der Aufstiegsbeamten von dem der Direkteinsteiger abgekoppelt werden. Dann könnte die Dauer des Aufstiegsstudiums verkürzt und auf die Vorausbildung für Direkteinsteiger verzichtet werden. Dies würde es ermöglichen, bei gleichbleibender Anzahl von Studienplätzen mehr Polizisten zu befähigen und sie schneller in den aktiven Dienst zu bringen. Der Rechnungshof schlägt zudem vor, die Polizeianwärter bedarfs- und eignungsgerecht einzustellen und hierzu das Einstellungsverhältnis zwischen mittlerem und gehobenem Dienst stärker an der Stellenstruktur im Polizeivollzugsdienst auszurichten. Es ist unwirtschaftlich, Abiturienten in großer Zahl zunächst für den mittleren Dienst auszubilden mit dem Ziel, sie nach kurzer Zeit über ein Studium an der Hochschule für Polizei in den gehobenen Dienst aufsteigen zu lassen.
Beitrag Nr. 7:
IT-Unterstützung im Flüchtlingsmanagement (S. 81 ff.)
IT-Unterstützung im Flüchtlingsmanagement verbessern - Aufgabenübergänge sorgfältig vorbereiten
Das im Land für das Flüchtlingsmanagement genutzte IT-Verfahren leidet unter Stabilitätsproblemen, Medienbrüchen und schlechter Datenqualität, was in der Zugangssituation 2015 besonders zutage getreten ist. Zuständigkeiten, Aufgabenverteilung und Prozesse waren nicht immer klar geregelt. Der Rechnungshof empfiehlt, im Zuge der bereits geplanten Neuentwicklung des IT-Verfahrens in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen die Prozesse im Flüchtlingsmanagement zu optimieren und dabei insbesondere Medienbrüche zu beseitigen. Über den konkreten Fall hinaus spricht sich der Rechnungshof dafür aus, Aufgabenübergänge künftig sorgfältiger vorzubereiten. Für den Landesbetrieb IT Baden-Württemberg, der spätestens Mitte 2021 die technische Entwicklung und Pflege von weiteren Fachverfahren übernehmen soll, müssen dafür frühzeitig einheitliche Zuständigkeiten und standardisierte Abläufe festgelegt werden.
Beitrag Nr. 8:
Gestufte Förderverfahren des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (S. 87 ff.)
Neue Förderprogramme grundsätzlich befristen
Beim gestuften Förderverfahren erhalten ein oder wenige Erstempfänger den gesamten Zuwendungsbetrag und geben ihn zweckbestimmt ganz oder teilweise an Dritte (Letztempfänger) weiter. Die Landesbehörden müssen dabei sicherstellen, dass die Vorschriften sowohl von den Erstempfängern als auch von den Letztempfängern eingehalten werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwendet dieses Verfahren bei zehn Förderungen mit einem jährlichen Ausgabenvolumen von zuletzt 2,0 Millionen Euro. Bei sechs dieser Förderungen mit einem Volumen von 1,2 Millionen Euro war nicht sichergestellt, dass hinreichende Kontrollen und Prüfungen bei den Erst- und / oder Letztempfängern stattfanden. Dadurch blieb beispielsweise bei einem Programm unentdeckt, dass die meisten Letztempfänger für Ausgaben gefördert wurden, die sie gar nicht hatten. Es sollten Regelungen getroffen werden, wonach neue Förderungen nur befristet und mit einem angemessenen Kontrollsystem eingeführt werden. Bestehende Programme sollten stichprobenhaft vor Ort bei den Erst- und Letztempfängern geprüft werden. Dabei sollten auch die Qualität und der Erfolg der Fördermaßnahme geprüft werden. Der Anteil der Verwaltungskosten kann nur gering gehalten werden, wenn auf Kleinförderungen verzichtet wird. Es sollten daher in jedem Förderprogramm Mindestförderbeträge festgelegt werden.
Beitrag Nr. 9:
Zuschüsse für den Einsatz und die Weiterbildung von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen (S. 95 ff.)
Förderanspruch überprüfen, zumindest sollte die Förderung der Weiterbildung für Einsätze in privaten Haushalten eingestellt werden
Der Rechnungshof stellte bei seiner Prüfung fest, dass die Förderung für den Einsatz und die Weiterbildung von Dorfhelferinnen und Betriebshelfern/Betriebshelferinnen massiv an Bedeutung verloren hat. Seit 1995 verringerten sich die Fördermittel von 2,1 Mio. Euro auf 410.000 Euro. Einsätze in landwirtschaftlichen Betrieben und Haushalten sind stark zurückgegangen. Während früher überwiegend landwirtschaftliche Einsätze gefördert wurden, entfällt heute der wesentliche Teil der Fördermittel auf Weiterbildungsmaßnahmen. Die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Dorfhelferinnen- und Betriebshelfereinrichtungen haben ihren Einsatzschwerpunkt inzwischen auf private Haushalte verlagert. Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen betreffen deshalb überwiegend Einsätze in privaten Haushalten. Hierfür ist die Förderung nicht vorgesehen. Zudem werden andere Familienpflege- und Dorfhilfedienste benachteiligt, da diese selbst für eine angemessene Weiterbildung sorgen müssen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, den Förderanspruch generell zu überprüfen, zumindest aber die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für private Haushalte einzustellen.
Beitrag Nr. 10:
Finanzierung der Zentren für Psychiatrie (S. 102 ff.)
Zentren für Psychiatrie verfügen über hohen Bestand an liquiden Mitteln
Die sieben baden-württembergischen Zentren für Psychiatrie verfügen derzeit über liquide Mittel in Höhe von 271 Mio. Euro. Diese Mittel sind auf diversen Bankkonten angelegt. Der Rechnungshof rügt diesen unnötig hohen Bestand an freier Liquidität und unterbreitet Vorschläge, wie diese Liquidität reduziert werden kann. So sollen Investitionszuschüsse des Landes künftig nur noch bei Bedarf und bei größeren Vorhaben erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme ausgezahlt werden. Außerdem sollen die Zentren für Psychiatrie auf die vorgesehene Entnahme aus der Sanierungsrücklage verzichten. Eigene Kreditaufnahmen der Zentren für Psychiatrie sollen nur noch mit Zustimmung des Landtags möglich sein.
Beitrag Nr. 11:
Zuwendungen an Zweckverbände zum Bau von Hochwasserschutzanlagen (S. 112 ff.)
Verstärkt Anreize zur kommunalen Zusammenarbeit setzen
Der Rechnungshof spricht sich dafür aus, mit den Fördermitteln der Wasserwirtschaft die kommunale Zusammenarbeit in Form der Oberlieger-/Unterlieger-Verantwortung stärker zu unterstützten. So sollte geprüft werden, ob durch eine geänderte Fördersystematik die Bereitschaft für kommunale Kooperationen stärker unterstützt werden kann. Ebenso sollten den Zweckverbänden bei der Förderung keine Nachteile entstehen, wenn sich einzelne Kommunen gegen eine Zusammenarbeit bei der Umsetzung einer abgestimmten Gesamtkonzeption für die Hochwasserschutzvorsorge entscheiden. Die zuständigen Wasserbehörden sollten ferner bei der Anhörung als Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht von den Kommunen intensiver nichttechnische Vorsorgemaßnahmen wie Entsiegelungen oder dezentralen Rückhalt von Regenwasser sowie eine hochwasserangepasste Bauweise einfordern.
Beitrag Nr. 12:
IT der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (S. 117 ff.)
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: IT-Betrieb optimieren
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ihren IT-Betrieb seit der Gründung 2006 nicht sachgerecht konsolidiert. Sie betreibt zur Erledigung ihrer Fachaufgaben in wesentlichem Umfang IT-Mehrfachstrukturen, ihre IT-Prozesse sind häufig heterogen und nicht ausreichend strukturiert. Veraltete oder unvollständige Dokumentationen erschweren die Nachvollziehbarkeit. Der Personaleinsatz für IT ist hoch. Veränderungsprozesse sind teilweise eingeleitet, insgesamt sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gestaltung des gesetzlich vorgegebenen Übergangs der IT-Zuständigkeit zur Landesoberbehörde IT-Baden-Württemberg aber noch nicht gegeben. Diesen sollte die LUBW nun sorgfältig vorbereiten und vorhandene Mängel möglichst frühzeitig bereinigen.
Beitrag Nr. 13:
Steuerprüfungen bei den Veranlagungsstellen der Finanzämter (S. 124 ff.)
Fehlerhafte Steuerfestsetzungen verursachen Einnahmeverluste in Millionenhöhe
Der Rechnungshof untersucht seit Jahren die Arbeit der Finanzämter im Land. In den Jahren 2011 bis 2017 prüfte er bei insgesamt 57 Finanzämtern, wie diese die bedeutsamen Steuerfälle bearbeiten. Dabei stellte er fest, dass die Arbeitsqualität noch immer Optimierungspotenzial aufweist. Fehlerhafte Steuerfestsetzungen führten zu Einnahmeverlusten in Millionenhöhe. Teilweise waren die Fehler noch korrigierbar. Dadurch konnten für die öffentlichen Haushalte im Saldo Mehreinnahmen von 54 Mio. Euro realisiert werden. Hauptursachen für die mangelhafte Arbeitsqualität sieht der Rechnungshof im komplizierten und anwendungsfeindlichen Steuerrecht sowie in der unzureichenden IT-Unterstützung. Um die Arbeitsqualität zu verbessern, sollte das Steuerrecht vereinfacht und die IT-Unterstützung insbesondere bei der Auswertung von Grundlagenbescheiden verbessert werden. „Im Zeitalter der Digitalisierung wäre zudem naheliegend, dass Grundlagenbescheide elektronisch übermittelt und ausgewertet werden“, so der Rechnungshof.
Beitrag Nr. 14:
Steuerliche Behandlung von Beiträgen nichtselbstständiger Mitglieder an berufsständische Versorgungseinrichtungen (S. 132 ff)
Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen mehrfach als Sonderausgaben abgezogen
Der Rechnungshof hat den Umgang der Steuerverwaltung mit den Beiträgen zu berufsständischen Versorgungseinrichten untersucht. Die dabei festgestellte Qualität der Steuerbescheide war nicht zufriedenstellend. Die beanstandeten Fehler führen zu Steuerausfällen von jährlich 1 Million Euro für die öffentlichen Haushalte. Um die Arbeitsqualität zu verbessern, sollten die Versorgungseinrichtungen die Beitragsdaten künftig elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Außerdem sollte das Personal der Finanzämter hinsichtlich der festgestellten Problembereiche geschult werden. Der Rechnungshof untersuchte bei 8 Finanzämtern insgesamt 702 Fälle des Veranlagungszeitraums 2015. Berufsständische Versorgung ist die auf einer Pflichtmitgliedschaft beruhende Altersvorsorge für die kammerfähigen Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten. Deren monatlich zu entrichtenden Beiträge sind einkommensteuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Beitrag Nr. 15:
Planung, Pflege und Unterhalt von Außenanlagen des Landes (S. 137 ff.)
Zustand der Außenanlagen des Landes verbessern
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Außenanlagen des Landes in erheblichem Umfang vernachlässigt sind. Kompetenzzersplitterung, ungeklärte Kompetenzen, mangelhafte Leistungen von Unternehmen und unzureichende Kontrollen sind u. a. ursächlich hierfür. Bei der Planung der Grünflächen bestand der Eindruck, dass der architektonische Gestaltungswille so im Vordergrund steht, dass Fragen nach dem Pflegeaufwand und den Folgekosten nicht gestellt werden. Bei technischen Außenanlagen unterbleibt oftmals bei der Planung bzw. beim Umbau eine Abwägung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwischen Sanierung und Rückbau. Dies führt zu vermeidbaren Mehrkosten. Der Rechnungshof fordert eine Neuausrichtung und Intensivierung der Aufgabenerledigung, um ein gepflegtes Erscheinungsbild der Außenanlagen sicherzustellen und Mehrkosten zu vermeiden.
Beitrag Nr. 16:
Photovoltaikanlagen bei Landesgebäuden (S. 145 ff.)
Ausbau der landeseigenen Photovoltaikanlagen verstärken
Der Rechnungshof stellte auf 8.000 Landesgebäuden lediglich neun landeseigene Photovoltaikanlagen fest. Daneben bestehen 72 Verträge, bei denen das Land Dachflächen an Dritte für Photovoltaikanlagen vermietet. Die Photovoltaikanlagen des Landes waren in der Regel weniger wirtschaftlich, da sie ungünstig ausgerichtet oder kostspielig in die Fassade integriert waren. In den letzten Jahren sanken die Preise der Anlagen erheblich. Das Land sollte daher den Ausbau von Photovoltaikanlagen zur Eigennutzung intensiveren. Hierzu bieten sich vor allem Gebäude mit konstant hohem Stromverbrauch wie etwa Hochschulgebäude besonders an.
Beitrag Nr. 17:
Sonderförderprogramme des Verkehrsministeriums (S. 152 ff.)
Nur Sonderprogramme fördern wenn sie innovativ und wegweisend sind
Das Verkehrsministerium hat 2015 fünf Sonderförderprogramme im öffentlichen Personennahverkehr mit Fördervolumen zwischen 1,7 Mio. Euro und 5 Mio. Euro aufgelegt. Mit baulichen Verbesserungen, neuen Verkehrsleistungen und Mobilitätsinformationen sollten zusätzliche Angebote geschaffen werden, um mehr Fahrgäste zu gewinnen. Der Rechnungshof kam zu dem Ergebnis, dass einige Programme nur eingeschränkt Modellcharakter haben. Außerdem fehlten häufig konsequente Evaluierungen und Erfolgskontrollen. Er regt deshalb an, dass das Land solche Sonderprogramme nur fördern sollte, wenn sie innovativ und wegweisend sind.
Beitrag Nr. 18:
Kommunaler Straßenbau (S. 157 ff.)
Festbetragsförderung auf der Grundlage von Ausschreibungsergebnissen festlegen
Vorhaben des kommunalen Straßenbaus können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Festbetragsfinanzierung gefördert werden. Es zeigte sich, dass die Abstimmungen bei der Antragsprüfung teilweise aufwendig sind und dass die Kosten in den Förderanträgen vereinzelt großzügig veranschlagt wurden. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung und Fördergerechtigkeit regt der Rechnungshof deshalb an, die praktizierte Festbetragsförderung weiter zu entwickeln und den Festbetrag auf der Grundlage von Ausschreibungsergebnissen zu ermitteln.
Beitrag Nr. 19:
Finanzierung der Studierendenwerke (S. 162 ff.)
Die Finanzierung der Studierendenwerke sollte überdacht werden - Rechnungshof benennt Potenziale zur Ergebnisverbesserung
Der Rechnungshof hat in einer Querschnittsuntersuchung die Finanzierung der Studierendenwerke geprüft und dabei festgestellt, dass sie in den vergangenen Jahren jeweils gute Betriebsergebnisse erzielt und sich überwiegend eine gute Eigenkapitalausstattung erarbeitet haben. Der Rechnungshof hält es vor diesem Hintergrund für sachgerecht, die Finanzhilfe des Landes, die derzeit rd. 21 Mio. Euro jährlich beträgt, ab 2020 deutlich zu reduzieren. Der Rechnungshof zeigt zahlreiche Möglichkeiten auf, wie die Studierendenwerke ihre Ausgaben vermindern und ihre Einnahmen verbessern könnten, um damit die künftige Reduzierung der Finanzhilfe des Landes zu kompensieren. Außerdem regt der Rechnungshof an, die Fusion von Studierendenwerken zu prüfen. Weitere Einsparungen für die Studierendenwerke und das Land sind nach Auffassung des Rechnungshofs möglich, wenn die Bearbeitung der BAföG-Anträge bei einem Studierendenwerk konzentriert und der Personaleinsatz und das IT-Verfahren optimiert würden.
Beitrag Nr. 20:
Verfasste Studierendenschaften (S. 174 ff.)
Rechnungshof zeigt Defizite der Organisation, der Aufgabenwahrnehmung und der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verfassten Studierendenschaften auf
Seit 2013 gibt es an den baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen wieder Verfasste Studierendenschaften, die sich aus Beiträgen der Studierenden finanzieren. Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben 15 der 42 Verfassten Studierendenschaften geprüft und dabei Mängel in der Organisation, bei der Aufgabenwahrnehmung und bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung festgestellt. Häufig beanstandet wurden die hohen Rücklagen, die die Studierendenschaften aus vielerorts zu hoch bemessenen Beiträgen gebildet haben, und Verstöße gegen die haushalts- und kassenrechtlichen Vorgaben.
Beitrag Nr. 21:
Verwaltungsinterne Dienstleistungen der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen (S. 183 ff.)
Verfahren effizienter gestalten
Der Rechnungshof hat die verwaltungsinternen Dienstleistungen der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz und Tübingen geprüft. Mit einer konsequenten Nutzung elektronisch unterstützter Workflowverfahren und Zentralisierung von Aufgaben könnte Personal in einer Größenordnung von 52 Vollzeitäquivalenten freigesetzt und - bei entsprechendem Bedarf - für andere Aufgaben eingesetzt werden. So könnten die Arbeitsabläufe der Personalgewinnung und der interne Post- und Mailverkehr effizienter werden. Daneben sollten die Universitäten prüfen, ob das Dienstreisemanagement für alle Universitäten auch zentral beim Landesamt für Besoldung und Versorgung gebündelt werden könnte. Mit Blick auf die hohen Budgets der Universitäten ist der Personaleinsatz für die Innenrevision zu gering. Die Innenrevisionen der geprüften Universitäten sollten personell verstärkt und unmittelbar der Universitätsleitung unterstellt werden.
Beitrag Nr. 22:
Ambulanzen der Universitätsklinika Baden-Württemberg (S. 189 ff.)
Rechnungshof empfiehlt mehr Transparenz und Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsergebnisse an den Hochschulambulanzen der Universitätsklinika
An den vier Universitätsklinika des Landes sind jeweils eine oder mehrere Hochschulambulanzen eingerichtet, die Teil der ambulanten Krankenversorgung für gesetzlich und privat versicherte Patienten sind. Allerdings vereinbaren die gesetzlichen Krankenkassen mit den Universitätsklinika aus Rücksicht auf die niedergelassenen Ärzte jährlich Budgetobergrenzen für die Behandlung ihrer Versicherten. Der Rechnungshof hat die Hochschulambulanzen an den Standorten Heidelberg, Freiburg und Ulm im Einzelnen geprüft und dabei festgestellt, dass die vereinbarten Obergrenzen Jahr für Jahr überschritten werden. Dadurch ergeben sich Rückzahlungen in Millionenhöhe, die nach Auffassung der Finanzkontrolle durch eine bessere Steuerung vermieden werden könnten. Weitere Verbesserungspotenziale hat der Rechnungshof bei ambulanten Operationen ermittelt. Er mahnt außerdem an, die Kostenrechnung an den Hochschulambulanzen zu verbessern und mit den Krankenkassen realitätsnähere, kostendeckende Entgeltpauschalen zu vereinbaren.
Beitrag Nr. 23:
Forschungszulagen und Sonderzahlungen aus Drittmitteln an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (S. 195 ff.)
Zwei Drittel der Forschungszulagen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften materiell fehlerhaft
Der Rechnungshof hat alle 370 Forschungszulagen geprüft, die zwischen 2013 und 2017 an Professoren der baden-württembergischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften gewährt wurden. Dabei zeigten sich neben zahlreichen Fehlern im Verfahren in zwei Dritteln der geprüften Fälle materielle Fehler: Beanstandet wurden unzureichende Kalkulationen und die Gewährung von Forschungszulagen bei Projekten ohne Forschungsbezug sowie bei Projekten, die aus öffentlichen Kassen finanziert wurden. Die Rektorate der Hochschulen müssen nun die mögliche Rückforderung der gewährten Zulagen prüfen und dem Wissenschaftsministerium über das Ergebnis ihrer Prüfung berichten.
Beitrag Nr. 24:
Filmförderung durch die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (S. 204 ff.)
Höhe der Filmförderung kritisch überprüfen
Die MFG ist die Filmfördereinrichtung des Landes. Höhe und Verteilung der Filmfördermittel des Landes sollten nach Ansicht des Rechnungshofs im Rahmen der anstehenden Evaluierung und Fortschreibung der Filmkonzeption kritisch überprüft werden. Ansatzpunkte für eine Reduzierung der Fördermittel bestehen bei verschiedenen Programmen der Film- und Kinoförderung. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung müsste die Filmförderung zielgerichteter erfolgen. Der Rechnungshof regt hierzu einen wirkungsorientierten Ansatz an, der mit geringem Aufwand umgesetzt werden kann. Damit könnte besser beurteilt werden, ob die geförderten Projekte geeignet sind, die Filmwirtschaft in Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken. Hinsichtlich der Finanzierung der Fördermittel empfiehlt der Rechnungshof, eine stärkere Beteiligung des Mitgesellschafters SWR anzustreben.
Beitrag Nr. 25:
Förderung der Kleintheater (S. 212 ff.)
Rechnungshof gibt Hinweise zur Förderung von Kleintheatern
Das Land Baden-Württemberg fördert neben den beiden Staatstheatern, den drei Landesbühnen und den Kommunaltheatern auch mehr als 40 private Klein- und Figurentheater. Der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben mehrere Kleintheater geprüft und daraus Hinweise zur künftigen Förderung entwickelt. So schlägt der Rechnungshof vor, dass alle Kleintheater mindestens 20 Prozent ihrer Ausgaben selbst erwirtschaften sollen. An einigen Standorten wird diese Quote heute schon gut erreicht oder übertroffen. Außerdem regt der Rechnungshof an, Intendanz und Vorsitz des Trägervereins zu trennen und in allen Fällen eine professionelle kaufmännische Geschäftsführung vorzusehen. Ferner empfiehlt der Rechnungshof, die Förderbedingungen in einer Richtlinie des Wissenschaftsministeriums zusammenzufassen.