Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2017
- Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
- Der Rechnungshof gibt in 23 Einzelbeiträgen auf 198 Seiten zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2015 (S. 15 ff.)
Land erzielte 2015 erneut hohe Überschüsse
Der Landeshaushalt schloss 2015 mit Einnahmen von 46,6 Mrd. Euro und Ausgaben von 45,0 Mrd. Euro ab. Gegenüber der Planung hat sich die Haushaltssituation damit deutlich verbessert. Mit 1,2 Mrd. Euro erzielte Baden-Württemberg 2015 erneut einen hohen rechnungsmäßigen Überschuss. Bezieht man nicht verbrauchte Überschüsse aus Vorjahren ein, standen dem Land zum Jahresende 2015 insgesamt 3,7 Mrd. Euro als Deckungsmittel für künftige Haushalte zur Verfügung. Die ins Folgejahr übertragenen Ausgabereste erreichten mit 2,7 Mrd. Euro erneut einen Höchststand. Der Landes-haushalt 2015 wurde im Wesentlichen ordnungsgemäß vollzogen.
Beiträge Nr. 2 und Nr. 3:
Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Schulden des Landes (S. 25 ff.; S. 38 ff.)
Die Situation des Landeshaushalts hat sich 2016 positiv entwickelt
Die Einnahmen des Landes stiegen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 10 Prozent auf 51,3 Mrd. Euro (+4,7 Mrd. Euro). Die Brutto-Steuereinnahmen lagen dabei um 3,1 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau. Der Netto-Steuerzuwachs betrug 2,1 Mrd. Euro. Ur-sächlich waren neben der guten konjunkturellen Entwicklung auch erhöhte Umsatzsteueranteile des Bundes zur Mitfinanzierung flüchtlingsbezogener Ausgaben. Aus Überschüssen der Vorjahre wurden dem Landeshaushalt 2,7 Mrd. Euro zugeführt. Die Ausgaben stiegen um 6,3 Prozent auf 47,8 Mrd. Euro (+2,5 Mrd. Euro). Vor allem erhöhten sich die Zuweisungen und Zuschüsse für die Unterbringung von Flüchtlingen von 0,4 Mrd. Euro 2015 auf 1,4 Mrd. Euro 2016. Der Finanzierungssaldo war 2016 mit 545 Mio. Euro zum dritten Mal in Folge positiv.
Das Land musste 2016 keine neuen Schulden aufnehmen. Bei gleich bleibender Kreditmarktverschuldung von 46,3 Mrd. Euro sank der Zinsaufwand um 73,6 Mio. Euro. Der kassenmäßige Überschuss 2016 betrug 3,5 Mrd. Euro. Den Rücklagen wurden gegenüber 2015 insgesamt 326,8 Mio. Euro entnommen, die Sondervermögen sind um 546,4 Mio. Euro angewachsen.
Beitrag Nr. 4:
Schuldenbremse (S. 49 ff.)
Rechnungshof empfiehlt, die implizite Verschuldung zeitnah mit konkreten und zusätzlichen Landesprojekten abzubauen
Nach den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen zum Abbau der Neuverschuldung darf Baden-Württemberg wegen der sprudelnden Steuereinnahmen ab 2017 keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Im Gegenteil - das Land wäre vielmehr verpflichtet, Schulden zu tilgen. Zum 01.01.2017 hat die Landesregierung den Rechtsrahmen dahingehend geändert, dass die Tilgung außer bei Kreditmarktschulden auch bei der impliziten Verschuldung erfolgen kann. Der Rechnungshof trägt diese Änderung für die Übergangszeit bis 2019 grundsätzlich mit, sieht aber in Teilbereichen Nachsteuerungsbedarf. Er regte an, zusätzliche Maßnahmen zum Abbau der impliziten Verschuldung zu konkretisieren. Außerdem betonte er das Kriterium der Zusätzlichkeit. Der Abbau ist auf den originären Bereich des Landes zu beschränken und sollte nicht auf kommunale Maßnahmen erweitert werden.
Beitrag Nr. 5:
Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 (S. 58 ff.)
Rechnungshof hält verstärkte Bemühungen zur aktiven Haushaltskonsolidierung für erforderlich
2020 muss das Land die grundgesetzliche Schuldenbremse einhalten und den Haushalt strukturell ausgleichen. Hierfür weist die aktuelle Mittelfristige Finanzplanung für 2020 noch einen Konsolidierungsbedarf von 1,8 Mrd. Euro aus. Dieser beinhaltet eine Verpflichtung zur Schuldentilgung von 1,2 Mrd. Euro, bei der die bis 2019 geltende Berechnungsweise rechnerisch fortgeführt wurde. Gegenüber der letztjährigen Planung ist der Konsolidierungsbedarf deutlich um 1,2 Mrd. Euro gesunken. Dies beruht zum einen auf Konsolidierungsmaßnahmen der Landesregierung, zum anderen auf geringeren Ausgaben im Flüchtlingsbereich. Allerdings wurden im Haushalt 2017 Mehrausgaben durch Neustellen in großem Umfang beschlossen (+1.375 Stellen). Steuermehreinnahmen müssen - jedenfalls 2018 und 2019 - nahezu vollständig für die Tilgung von Kreditmarktschulden und/oder impliziter Schulden des Landes zu verwenden und stehen nicht zur Finanzierung weiterer Ausgabenwünsche zur Verfügung. Um sich politischen Handlungsspielraum für die Zukunft zu erhalten, plädiert der Rechnungshof dafür, die Konsolidierungsbemühungen wieder zu verstärken.
Beitrag Nr. 6:
IT-gestützte Registraturverfahren und die landeseinheitliche elektronische Akte (S. 67 ff.)
Das Projekt zur Einführung der landeseinheitlichen elektronischen Akte sollte mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet werden.
Das IT-Verfahren „Dokumenten- und Schriftgutverwaltung“ müsste von der Landesverwaltung schon seit den 1990-er Jahren in allen Dienststellen eingesetzt werden. Es sollte die Registraturen IT-technisch unterstützen, damit staatliches Handeln nachvollziehbar bleibt. Tatsächlich wird das Verfahren nur in kleinen Bereichen der Landesverwaltung und noch dazu in unterschiedlichen Versionen eingesetzt. Neben diesem IT-Verfahren werden auch andere, teilweise vergleichbare IT-Verfahren betrieben und genutzt. Das ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich. Eine flächendeckende Einführung und Vereinheitlichung ist heute jedoch nicht mehr sinnvoll. In Folge ständig zunehmender elektronischer Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft mit der Landesverwaltung, will die Landesregierung eine landeseinheitliche elektronische Akte einführen.
Die E-Akte wird auch die „Dokumenten- und Schriftgutverwaltung“ ablösen. Die zu diesem Projekt von der Landesregierung im E-Government-Gesetz Baden-Württemberg getroffene Aussage zur Gesetzesfolgenabschätzung ist lückenhaft. Die im Projekt erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung lässt wesentliche Elemente unberücksichtigt. Das Projekt zur Einführung der landeseinheitlichen elektronischen Akte sollte, um 2022 termingerecht zur Verfügung zu stehen, mit hinreichenden Ressourcen ausgestattet werden. Es sollte projektbegleitend regelmäßig die Wirtschaftlichkeit neu bewerten und alle Aspekte einbeziehen.
Beitrag Nr. 7:
Förderung von Museumsbahnen (S. 75 ff.)
Land benötigt ein tragfähiges Förderkonzept für Museumsbahnen
Das Land fördert den Erhalt und den Aufbau von Museumsbahnen seit mehr als 25 Jahren aus verschiedenen Programmen. Diese haben unterschiedliche Förderschwerpunkte. Bei den verschiedenen Förderprogrammen bestehen unterschiedliche Zuständigkeiten, dies führt zu einer unübersichtlichen „Förderlandschaft“.
Ein Landeskonzept für den Erhalt der Museumsbahnen als technisch kulturelles Erbe gibt es nicht. Einheitliche Fördergrundsätze, die angestrebte Ziele festlegen, wurden nicht entwickelt. Bezeichnend ist, dass der überwiegende Teil der geförderten Bahnen auf Initiativen von Eisenbahnfreunden oder Vereinen vor Ort zurückgeht und die Existenz der Bahnen einen gewissen Zufälligkeitscharakter hat.
Die sechs geprüften Museumsbahnen erhielten seit 2006 Zuwendungen von zusammen 6,7 Mio. Euro. Der mittelfristige Investitionsbedarf der bisher geförderten Museumsbahnen ist nicht bekannt. Allein bei drei der geprüften Museumsbahnen besteht für die betriebsbereite Instandhaltung in den nächsten Jahren ein Investitionsbedarf von mehr als 10 Mio. Euro. Manche Betreiber dürften nicht in der Lage sein, den dafür notwendigen Eigenanteil zu leisten. Zuwendungsempfänger und ihre Planungsbüros schätzten teilweise die Kosten für geplante Maßnahmen zu gering ein. Neue dringendere Maßnahmen wurden vorgezogen und mit den bewilligten Mitteln finanziert. Teils wurden bewilligte Maßnahmen nicht ausgeführt und später noch einmal für eine Förderung beantragt. Der Rechnungshof regt an, ein tragfähiges Landeskonzept zu erstellen, an dem die Förderung künftig zielorientiert ausgerichtet werden kann. Künftig sollte die fachtechnische Prüfung der Förderanträge und der Verwendungsnachweise der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH übertragen werden.
Beitrag Nr. 8:
Stellenbedarf der Polizei konkretisieren (S. 89 ff.)
Neue Stellen nicht auf Vorrat schaffen
Da die Polizei ihren Nachwuchs erst ausbilden muss, können neue Stellen den Polizeivollzugsdienst nicht ad hoc verstärken. Aktuell werden damit Stellen geschaffen, die auf absehbare Zeit unbesetzt bleiben. Wie viele Polizisten tatsächlich aktiv sein werden, hängt mehr von den Ausbildungskapazitäten und den Altersabgängen als vom Stellenplan ab. Neue Stellen sollten jedoch nicht auf Vorrat eingeworben werden. Sie müssen zudem für den Zweck verwendet werden, für den sie vom Landtag beschlossen wurden. Dies war bei den Stellen, die für das Offensivkonzept zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls beschlossen wurden, nicht der Fall. Nach dem Offensivkonzept waren nicht mehr Polizisten zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls eingesetzt.
Beitrag Nr. 9:
Wirtschaftlichkeit von Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für Flüchtlinge (S. 95 ff.)
Ehemalige Kasernen für Erstaufnahme von Flüchtlingen nutzen
Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für Flüchtlinge sollten wenn möglich in ehemaligen Kasernen untergebracht werden. Diese verursachen die niedrigsten Baukosten je Platz und können flexibler als andere Standorte an schwankende Zugangszahlen angepasst werden. Die bestehenden Einrichtungen in Kasernen sollten daher im erforderlichen Umfang langfristig fortgeführt werden. Das gilt insbesondere für das Ankunftszentrum im Patrick-Henry Village Heidelberg. Derzeit leerstehende Einrichtungen, insbesondere Anmietungen, sollten nicht weiter im Stand-by-Betrieb vorgehalten werden.
Beitrag Nr. 10:
Einnahmen beim Landesbetrieb Forst aus Nebennutzungen, Vermietung und Verpachtung (S. 104 ff.)
Die Erträge aus forstuntypischen Nebennutzungen sowie aus Vermietung und Verpachtung sollten vollständig als Einnahmen im Staatshaushaltsplan ausgewiesen werden.
Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW) hat Einnahmen von etwa 9 Millionen Euro aus forstuntypischen Nutzungen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen hatte ForstBW in den geprüften Jahren nur mit 5,3 Mio. und damit deutlich zu niedrig veranschlagt. Dadurch verfügte der Landesbetrieb über mehr Mittel als bei der Beratung des Landeshaushalts erkennbar. Er konnte sie für Mehrausgaben im laufenden Jahr oder zur Rücklagenbildung einsetzen. Die Erträge aus forstuntypischen Nebennutzungen sowie aus Vermietung und Verpachtung sollen künftig vom Wirtschaftsbetrieb Forst getrennt und vollständig als Einnahmen im Staatshaushaltsplan ausgewiesen werden. Die Verwaltung nicht-forstlicher Nutzungen ist unzureichend und sollte zu einem Management nicht-forstlicher Nutzungen aufgebaut werden. Hierzu muss die IT-Unterstützung verbessert und ein eigenständiges Controlling eingeführt werden. Entgelte sollten systematisch und transparent festgelegt und zeitnah angepasst werden.
Beitrag Nr. 11:
Die IT der Messnetze für Hochwasser, Radioaktivität und Luft der LUBW (S. 111 ff.)
IT-Aufgaben sollten möglichst bald zur BITBW übergehen
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) muss die IT der Messnetze für Hochwasser, Radioaktivität und Luft im Rahmen der IT-Neuordnung - wie gesetzlich vorgesehen - stufenweise an das Landesrechenzentrum Landesoberbehörde IT-Baden-Württemberg (BITBW) übertragen. Der Rechnungshof kritisiert Defizite im IT-Betrieb sowie ein nur in Ansätzen erkennbares IT-Service-Management. Die Kosten der IT würden mit Personal- und Sachkosten für Fach- und IT-Aufgaben vermengt. Trotz einer Kosten- und Leistungsrechnung könnten keine Aussagen zur Wirtschaftlichkeit der IT getroffen werden. Der Rechnungshof fordert auch, die Informationssicherheit der Hochwasservorhersagezentrale und der Messnetzzentrale Luft auszubauen. Bei letzterer sollte auch ein IT-basiertes Risikomanagement-System eingeführt werden. Dadurch könnte der Aufwand für einen unwirtschaftlichen Schichtdienst entfallen. Die Landesanstalt sollte außerdem die Hard- und Software und das IT-Vertragsmanagement ihrer Messnetze soweit konsolidieren und so dokumentieren, dass die IT-Aufgaben und IT-Dienstleistungen von der BITBW nahtlos und mit mindestens gleicher Qualität übernommen werden können.
Beitrag Nr. 12:
Festsetzung von Hinterziehungszinsen (S. 118 ff.)
Unzureichende Arbeitsqualität beim Festsetzen von Hinterziehungszinsen
Hinterzogene Einkommensteuern einschließlich Solidaritätszuschlag sind zu verzinsen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige strafrechtlich belangt wird oder gegenüber dem Finanzamt mit strafbefreiender Wirkung Selbstanzeige erstattet. Die Hinterziehungszinsen sind sowohl auf hinterzogene Jahressteuern als auch auf hinterzogene Vorauszahlungen festzusetzen. Der Rechnungshof hat die Festsetzung von Hinterziehungszinsen in 167 Fällen landesweit geprüft. In allen untersuchten Fällen hatten die Finanzämter Zinsen auf hinterzogene Steuern nicht oder in unzutreffender Höhe festgesetzt. Selbst bei vorsichtiger Schätzung ist davon auszugehen, dass landesweit Zinsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe eingetreten sind. Der Rechnungshof empfiehlt, die Arbeitsqualität zu verbessern. Dazu sollten die Veranlagungsstellen geschult und die IT-Unterstützung optimiert werden.
Beitrag Nr. 13:
Landeseigene Spielbankengesellschaft (S. 123 ff.)
Land soll 5 Mio. Euro dem Landeshaushalt zuführen
Die landeseigene Spielbankengesellschaft betreibt die Spielbanken in Baden-Baden, Konstanz und Stuttgart. Deren Kapitalausstattung ist zu hoch und muss auf die betrieblichen Erfordernisse reduziert werden. Das Land sollte deshalb aus dem Unternehmen mindestens 5 Mio. Euro dem Landeshaushalt zuführen.
Die Arbeitszeit der Spielbankbeschäftigten sollte an die höhere Arbeitszeit des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder angeglichen werden. Dadurch ließen sich Personalkosten von 2 Mio. Euro jährlich einsparen. Zudem sollten die übrigen Tarif- und Vergütungsstrukturen für das Personal an den drei Spielbankstandorten vereinheitlicht und auch dem öffentlichen Dienst angeglichen werden.
Beitrag Nr. 14:
Neubau für die Hochschule der Medien in Stuttgart-Vaihingen (S. 130 ff.)
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau muss Bauprojekte besser managen und Kosten proaktiv steuern
Die Baukosten für den Neubau der Medienhochschule in Stuttgart-Vaihingen erhöhten sich um 25 Prozent auf mehr als 23 Mio. Euro. Verantwortlich hierfür war unter anderem der hohe architektonische Anspruch: Die Kosten der Glasfassade mit raumhohen Aluminium-Elementen betrugen 700 Euro je Quadratmeter. Sogar vier Innenhöfe wurden mit der teuren Fassade verkleidet. Eine normale Glasfassade wäre ein Drittel günstiger gewesen. Da die Fassade keine zu öffnenden Fenster hat, muss sie mit dem Hubsteiger von außen gereinigt werden, was zu höheren Betriebskosten führt. Durch die architektonische Großform des Gebäudes entstanden zusätzliche Flächen. Das Gebäude wird im Betrieb und Unterhalt höhere Aufwendungen mit sich bringen als Gebäude vergleichbarer Nutzung.
Da das Gebäude teilweise mit Mitteln der Landesstiftung finanziert wurde, ist es künstlich in zwei selbstständige Gebäudeteile getrennt worden. Die Verwaltung war der Auffassung, dass dies aus steuerlichen Gründen erforderlich sei, was zu größerem Planungsaufwand und höheren Baukosten führte. Die Verwaltung hätte bei der Genehmigung der Maßnahme die damals schon geänderte Auffassung der Steuerverwaltung zur Gemeinnützigkeit berücksichtigen und auf die bauliche Trennung verzichten können.
Beitrag Nr. 15:
Förderung von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (S. 136 ff.)
Streckenausauslastung sollte auf die Höhe der Förderung Einfluss haben
Nichtbundeseigene Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastrukturen betreiben, erhalten vom Land für Maßnahmen der Instandhaltung und Erneuerungsinvestitionen Zuwendungen nach dem Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz. 2015 und 2016 stellte das Land jeweils 8 Mio. Euro bereit. Für Sonderprogramme setzte das Land 2015 und 2016 zusätzlich jeweils 10 Mio. Euro ein. Die Auslastung der Strecke hat auf die Höhe der Zuwendung keinen Einfluss. Bei der Förderung von Entwicklungsstrecken, auf denen ausschließlich Ausflugs- und Tourismusbetrieb stattfindet, werden keine Vorgaben gemacht, in welchem konkreten Zeitraum und in welchem Umfang ein regelmäßiger Verkehr zu entwickeln ist. Die Förderung von Güterverkehrsstrecken erfolgt ohne Vorgaben, für das angestrebte Frachtvolumen. Das Land fördert Güterverkehrsstrecken, auf denen nur in geringem Umfang beziehungsweise überhaupt kein Eisenbahnverkehr mehr stattfindet. Der Rechnungshof ist der Auffassung, dass Zuwendungen für Entwicklungsstrecken und Güterverkehrsstrecken mit zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben für die Entwicklung der Strecke, des Verkehrs und des Frachtaufkommens zu verbinden sind. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sollte die Förderung eingestellt werden.
Beitrag Nr. 16:
Wasserrechtliche Gestattungen bei der Planung von Ersatzbrücken (S. 143 ff.)
Wasserrechtliche Anforderungen an Ersatzbrücken wurden vernachlässigt
Die Straßenbauverwaltung muss Ersatzbrücken an Straßen planen, wenn das vorhandene Bauwerk aus bautechnischen- und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr instand gesetzt werden kann. Falls es sich um eine Brücke über ein Gewässer handelt, muss die Planung die Voraussetzungen für eine wasserrechtliche Gestattung erfüllen. Nach Ansicht des Rechnungshofes versäumte es die Straßenbauverwaltung, in der frühen Planungsphase die wasserrechtlichen Anforderungen an die Ersatzbrücken einzubeziehen. Der Rechnungshof fordert, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Straßenbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung zu verbessern. Ein integriertes Planen und Bauen ist erforderlich, damit die Brückenbauwerke zügig und wirtschaftlich realisiert werden können.
Beitrag Nr. 17:
Haushalts- und Wirtschaftsführung der Anatomischen Institute (S. 148 ff.)
Umgang mit Körperspenden erfolgt respektvoll und juristisch korrekt
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vier Anatomischen Institute in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm geprüft. Ein Schwerpunkt war dabei der Umgang der Institute mit Körperspenden, die ihnen für Zwecke der Lehre und der Weiterbildung vermacht wurden. Insgesamt werden in Baden-Württemberg jährlich mehr als 200 Körper Verstorbener für die Ausbildung von Studierenden und die ärztliche Weiterbildung benötigt. Der Rechnungshof hat bei den Anatomischen Instituten einen respektvollen und juristisch korrekten Umgang mit den gespendeten Körpern vorgefunden. Er teilt die Auffassung der Institute, dass für die studentische Ausbildung und die ärztliche Weiterbildung Körperspenden unentbehrlich sind und nicht - wie anderenorts - durch Plastinate ersetzt werden können.
Beitrag Nr. 18:
Institute für Sinologie an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen (S. 154 ff.)
Rechnungshof sieht Verbesserungspotential bei der Studienstruktur
An den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen wird das Studium der Sinologie mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Im Studienjahr 2016 waren in Baden-Württemberg 747 Studierende im Fach Sinologie eingeschrieben. Der Rechnungshof hat die jeweiligen Institute geprüft und dabei festgestellt, dass trotz der wachsenden Bedeutung des Studienfachs und des Einsatzes von Mitteln aus dem Ausbauprogramm 2012 die Studierendenzahlen außer in Tübingen seit Jahren stagnieren. Um die Studienangebote attraktiver zu gestalten, sieht der Rechnungshof Verbesserungspotenziale bei der Studienstruktur, den berufspraktischen Teilen des Studiums und der Ausstattung der Institute. Kritisch beurteilt der Rechnungshof die Zusammenarbeit der Sinologischen Institute in Freiburg und Heidelberg mit den Konfuzius-Instituten, die im Auftrag der chinesischen Regierung tätig sind, da den Zuwendungen zum Teil keine vergleichbaren Gegenleistungen gegenüberstanden.
Beitrag Nr. 19:
Universität Heidelberg - Fakultätsdeputate bei der Fakultät für Physik und Astronomie (S. 160 ff.)
Rechnungshof hält Anwendung einer Fakultätspauschale für sinnvoll
Die Lehrverpflichtungsverordnung des Wissenschaftsministeriums definiert für jede einzelne Lehrperson an den baden-württembergischen Hochschulen eine individuell zu erfüllende Lehrverpflichtung. Aufgrund einer Experimentierklausel erprobt die Fakultät für Physik und Astronomie der Universität Heidelberg seit dem Wintersemester 2008 / 2009 ein kollektives Lehrdeputat. Der Rechnungshof hat die Erfüllung dieses kollektiven Lehrdeputats geprüft und bescheinigt sowohl den Professoren als auch den befristet beschäftigten akademischen Mitarbeitern die korrekte Erfüllung ihres kollektiven Deputats. Beanstandungen betrafen im Wesentlichen die unbefristet beschäftigten Mitarbeiter. Der Rechnungshof empfiehlt daher, bei weiteren Erprobungen des kollektiven Deputats an anderen Fakultäten die unbefristet beschäftigten Mitarbeiter auszunehmen und ihre Deputate wie bisher individuell nach der Lehrverpflichtungsverordnung zu definieren.
Beitrag Nr. 20:
Materialprüfungsanstalten in Stuttgart und Karlsruhe (S. 166 ff.)
Rechnungshof fordert eine wirtschaftliche Konsolidierung beider Anstalten
Öffentliche und private Materialprüfungsanstalten untersuchen und beurteilen Bau- und Werkstoffe, Bauteile und Geräte auf ihre Brauchbarkeit und Sicherheit. Die größten staatlichen Materialprüfungsanstalten in Baden-Württemberg gehören zur Universität Stuttgart und zum Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Bei beiden Materialprüfungsanstalten decken nach den Feststellungen des Rechnungshofs die erzielten Entgelte und die eingeworbenen Forschungsdrittmittel nicht die gesamten Kosten. Erforderlich ist daher nach Auffassung des Rechnungshofs eine wirtschaftliche Konsolidierung beider Anstalten. Außerdem müssen Organisation, Personalwirtschaft und Forderungsmanagement an beiden Standorten deutlich verbessert werden.
Beitrag Nr. 21:
Große Landesausstellungen in Baden-Württemberg (S. 174 ff.)
Eintrittsgelder sollten teilweise in den Landeshaushalt zurückfließen
Der Rechnungshof hat in einem Quervergleich vier Große Landesausstellungen geprüft und festgestellt, dass diese überwiegend ihre strategischen und ökonomischen Ziele erreicht haben. Die Ausstellungen waren professionell vorbereitet, erfolgreich gesteuert und mit einem publikumswirksamen Begleitprogramm versehen. Um künftig mehr attraktive Sonderausstellungen bei gegebenem Haushaltsansatz zu ermöglichen, schlägt der Rechnungshof vor, einen Teil der bei Großen Landesausstellungen erwirtschafteten Überschüsse zweckgebunden in den Landeshaushalt zurückfließen zu lassen.
Beitrag Nr. 22:
Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe (S. 182 ff.)
Rechnungshof sieht Einsparpotenziale durch eine bessere Aufbau- und Ablauforganisation
Träger des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) ist eine Stiftung des Landes und der Stadt Karlsruhe. Das ZKM gibt für seine vielfältigen Aufgaben in Forschung, Produktion, Entwicklung, Präsentation und Vermittlung jährlich rund 20 Mio. Euro aus. Etwa die Hälfte davon entfällt auf den Museumsbereich. Verbesserungspotentiale sieht der Rechnungshof in der Aufbau- und Ablauforganisation. Der Rechnungshof empfiehlt dem Land, gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe nach geeigneten Flächen für gemeinsame Depotlösungen für die Karlsruher Museen zu suchen. Außerdem sollte das Land mit der Stadt Karlsruhe ein Verfahren für eine Garantieerklärung entwickeln, die es ermöglicht, auf die Versicherung eigener Sachen zu verzichten.
Beitrag Nr. 23:
Heidelberger Akademie der Wissenschaften (S. 190 ff.)
Einsparpotentiale durch Delegation an Universitätsinstitute nutzen
Die Heidelberger Akademie der Wissenschaften ist eine Vereinigung herausragender Wissenschaftler. Sie wurde 1909 gegründet und ist seit 1966 Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Landes. Sie wird durch Fördermittel des Landes und Projektmittel des Bundes und der Länder finanziert. Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung erstmals 2013 geprüft und dabei eine Vielzahl von Defiziten festgestellt. Eine Nachprüfung im Jahr 2016 ergab, dass die Mehrzahl der Mängel mittlerweile behoben wurde. Verbesserungspotenzial sieht der Rechnungshof nach wie vor bei der Steuerung und Verwaltung der Forschungsprojekte der Akademie. Er regt an zu prüfen, ob künftige Forschungsprojekte durch Delegation an Universitätsinstitute wirtschaftlicher bearbeitet werden könnten.