Rechnungshof Baden-Württemberg präsentiert Denkschrift 2015
- Der Wegweiser zur Denkschrift bietet eine Übersicht und wesentliche, knappe Informationen zu allen Denkschriftbeiträgen in der Reihenfolge der Druckfassung
- Der Rechnungshof gibt in 25 Einzelbeiträgen auf 217 Seiten zahlreiche Hinweise zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Landesverwaltung
Beitrag Nr. 1:
Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2013 (S. 13 ff)
Land schließt 2013 erneut mit Milliardenüberschuss ab
Der Landeshaushalt schloss 2013 mit 42,8 Mrd. Euro an Einnahmen und 41,2 Mrd. Euro an Ausgaben ab. Damit erzielte das Land einen kassenmäßigen Überschuss von 1,6 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste verbleibt 2013 ein rechnungsmäßiger Überschuss von 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgabereste erreichten 2013 mit 5,4 Prozent des Haushaltssolls einen Höchststand für die vergangenen zehn Jahre.
Beitrag Nr. 2:
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes 2005 bis 2014 (S. 22 ff)
Steuereinnahmen des Landes 2014 um 1,75 Mrd. Euro gestiegen
Die Einnahmen des Landes inklusive Kreditaufnahme stiegen 2014 gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent auf 44,9 Mrd. Euro. Die Ausgaben erhöhten sich um 3,6 Prozent auf 42,7 Mrd. Euro. Die Personalausgaben bildeten mit 15,6 Mrd. Euro erneut den größten Ausgabenblock. Die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich gingen gegenüber 2013 um 15,9 Prozent (459 Mio. Euro) zurück. Trotz ausreichender Einnahmen nahm die Landesregierung 2014 1,2 Mrd. Euro an neuen Krediten auf. Das Steueraufkommen des Landes stieg 2014 um 5,8 Prozent (1,75 Mrd. Euro) gegenüber 2013 an. Die Netto-Steuereinnahmen erhöhten sich sogar um 7,6 Prozent.
Beitrag Nr. 3:
Landesschulden und Landesvermögen (S. 31 ff)
Schuldenstand des Landes weiter angewachsen
Die Landesregierung hat 2014 neue Schulden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro aufgenommen. Dies wäre angesichts der stark gestiegenen Steuereinnahmen zum Ausgleich des Landeshaushalts nicht erforderlich gewesen. Die Kreditmarktschulden wuchsen damit zum Jahresende auf 46,3 Mrd. Euro an. Baden-Württemberg musste 2014 für Zinsen 1,6 Mrd. Euro aufwenden. Obwohl die Kreditmarktschulden in den vergangenen zehn Jahren um 6,8 Mrd. Euro gestiegen sind, lag die Zinsbelastung 2014 wegen des günstigen Zinsniveaus um 377 Mio. Euro niedriger als 2005. Der Rechnungshof fordert, bereits ab 2015 auf neue Schulden möglichst zu verzichten.
Beitrag Nr. 4:
Finanzplan 2020 (S. 45 ff)
Landesregierung muss die aktive Haushaltskonsolidierung verstärken
Wegen der Schuldenbremse des Grundgesetzes darf sich das Land ab 2020 grundsätzlich nicht weiter verschulden. Der aktuelle Finanzplan weist 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2020 aus, die zur Einhaltung der Schuldenbremse noch durch strukturell wirkende Maßnahmen eingespart werden müssen. Die bisherigen Konsolidierungserfolge beruhen zu einem wesentlichen Teil auf finanzwirtschaftlichen Effekten wie stark gestiegenen Steuereinnahmen und einem historisch niedrigen Zinsniveau. Deren Nachhaltigkeit kann die Landesregierung nur bedingt beeinflussen. Der bisher geplante Stellenabbau bei Lehrern, Hochschulen und der Polizei wird hingegen nicht wie vorgesehen umgesetzt. Vielmehr wurden Stellenzuwächse in verschiedenen Bereichen angekündigt. Der Rechnungshof fordert, die aktive Haushaltskonsolidierung zu verstärken und auf strukturell wirkende Mehrausgaben möglichst zu verzichten.
Beitrag Nr. 5:
Sponsoring in der Landesverwaltung (S. 59 ff)
Rechnungshof formuliert Leitsätze für Sponsoring
Der Rechnungshof hält Sponsoring in der Landesverwaltung grundsätzlich für zulässig, in manchen Bereichen zur Schonung der staatlichen Finanzressourcen auch für ausbau- und entwicklungsfähig. Der Rechnungshof stellt in der Denkschrift Leitsätze zur Orientierung im Umgang mit Sponsoring auf. Die vom Rechnungshof im Verlauf seiner Prüfung angekündigte Forderung nach einem Sponsoringbericht hat die Landesregierung bereits umgesetzt. Auch in der neuen Verwaltungsvorschrift zum Sponsoring wurden Empfehlungen des Rechnungshofs aufgegriffen.
Beitrag Nr. 6:
Folgekosten von Gesetzen transparent machen (S. 67 ff)
Die Landesregierung muss stets die Kosten neuer Gesetze bedenken
Die Landesregierung kommt ihrer rechtlichen Verpflichtung, Gesetzesentwürfen eine Abschätzung der Folgekosten für den Landeshaushalt beizufügen, nicht immer mit der gebotenen Tiefe und notwendigen Sorgfalt nach. In den Entwurf des Landespersonalvertretungsgesetzes fanden Kostenschätzungen von Ressorts und des Rechnungshofs keinen Eingang. Der zwangsläufig entstehende Personalmehrbedarf wurde ignoriert. Im Entwurf des Bildungszeitgesetzes fehlt eine Auseinandersetzung mit den Kosten, die dem Land dadurch entstehen, dass seine Bediensteten das Gesetz in Anspruch nehmen. Erfahrungswerte anderer Länder hätten eine Schätzung ermöglicht. Das Nationalparkgesetz wurde verabschiedet, bevor ein vollständiges Konzept für die erforderlichen Baumaßnahmen vorlag. Der Landtag sollte die Regierung auch bei guter Haushaltslage in die Pflicht nehmen, stets die Folgekosten ihrer Gesetzesentwürfe zu beziffern.
Beitrag Nr. 7:
Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen (S. 75 ff)
Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Fußballspielen und anderen kommerziellen Großveranstaltungen
Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen verursachen teils hohe Kosten. Auch kommerzielle Veranstalter werden nicht an den Kosten beteiligt, selbst wenn sie hohe Einnahmen erzielen. Beim Fußball sind die Kosten mit Abstand am höchsten. Grund dafür sind gewalttätige Zwischenfälle, deren Häufigkeit und Intensität zugenommen hat. Allein in der Saison 2012/2013 ergeben sich unter Berücksichtigung der Einsatzzeiten unmittelbare Kosten von 13,8 Mio. Euro für die Einsätze der Landespolizei bei Fußballspielen. Davon entfallen rund 90 Prozent auf die drei Profiligen. Der Rechnungshof empfiehlt, eine Gebührenregelung zu schaffen, die es dem Land ermöglicht, kommerzielle Veranstalter zumindest teilweise zur Erstattung von Polizeieinsatzkosten heranzuziehen. Darüber hinaus sollte das Innenministerium auf die konsequente Umsetzung von Stadionverboten, Alkoholverboten bei Hochrisikospielen und eine die Interessen der Polizei berücksichtigende Spielplangestaltung hinwirken.
Beitrag Nr. 8:
Gerichtsvollzieher (S. 84 ff)
Die Vergütung der Gerichtsvollzieher sollte abgesenkt werden
Gerichtsvollzieher erhalten neben ihrer Besoldung eine zusätzliche Vergütung in Form prozentualer Anteile an den von ihnen eingenommenen Vollstreckungsgebühren. Der Bundesgesetzgeber hat die Vollstreckungsgebühren zum 01.08.2013 um 30 Prozent erhöht. Dadurch stiegen die an die Gebühren gekoppelten Vergütungen der Gerichtsvollzieher automatisch an. Dies kostet das Land jährlich 3,8 Mio. Euro. Obwohl für den Fall wesentlicher Änderungen eine Überprüfung der Vergütung gesetzlich vorgeschrieben ist, hat das Justizministerium die Vergütungsregelung bislang nicht geändert. Der Rechnungshof schlägt vor, die zusätzliche Vergütung der Gerichtsvollzieher zu senken. Weiter empfiehlt er, den nach veralteten Maßstäben ermittelten Personalbedarf der Gerichtsvollzieher zu überprüfen und eine vollständige Gegenfinanzierung der 2014 beschlossenen Ausbildungsreform sicherzustellen.
Beitrag Nr. 9:
Haftplatzbedarf sowie Einrichtungen des offenen Vollzugs und des Freigangs (S. 92 ff)
Im Justizvollzug können 500 Haftplätze abgebaut werden
Die Gefangenenzahlen sind seit 2003 um 21 Prozent gesunken. Im geschlossenen und offenen Vollzug können daher mindestens 500 Haftplätze abgebaut werden. Der Rechnungshof empfiehlt, das 2007 erstellte Haftplatzentwicklungsprogramm des Landes fortzuschreiben und unwirtschaftliche Einrichtungen zu schließen. Die Betreuungsrelation der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes zu den Gefangenen hat sich seit 1990 um 22 Prozent verbessert. In den Einrichtungen des offenen Vollzugs waren 2014 von 1.148 Haftplätzen lediglich 829 belegt. Das Justizministerium hat auf Empfehlung des Rechnungshofs bereits zwei Einrichtungen mit insgesamt 96 Haftplätzen geschlossen. Der Rechnungshof empfiehlt, weitere 100 Haftplätze im offenen Vollzug abzubauen.
Beitrag Nr. 10:
Organisation und Aufgabenanalyse im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (S. 100 ff)
Organisation des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft straffen
Die Organisation des mit über 700 Beschäftigten größten Landesministeriums sollte nach Auffassung des Rechnungshofs schlanker aufgestellt werden. Durch eine bessere Aufgabenzuordnung könnte eine Abteilung aufgelöst werden. Der Rechnungshof sieht auch den Umfang der Rekrutierung von Personal zulasten des nachgeordneten Bereichs kritisch. Fast 10 Prozent der Beschäftigten des Ministeriums sind langfristig von nachgeordneten Behörden zum Ministerium abgeordnet. Dieses Personal fehlt bei der Aufgabenerledigung vor Ort, z. B. in der Steuerverwaltung. Die Ausgaben von 160 Mio. Euro pro Jahr für die Wirtschaftsförderung sind sehr hoch. Hinzu kommen 141 Personalstellen im Ministerium, die für die Betreuung und Förderung der Wirtschaft eingesetzt werden. Dies verursacht zusätzlich Kosten von 14,7 Mio. Euro jährlich. Nach Einschätzung des Rechnungshofs könnten mindestens 14 Stellen ohne qualitative Einschränkungen eingespart werden, da viele Institutionen innerhalb und außerhalb des Landes sich ebenfalls der Wirtschaftsförderung widmen.
Beitrag Nr. 11:
IT-Neuordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (S. 108 ff)
Ressortinteresse bremst weiteren Fortschritt der IT-Neuordnung
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft lässt die IT in seinem Geschäftsbereich weiterhin in verschiedenen Einrichtungen betreiben. Dies widerspricht den seit 2005 geltenden E-Government-Richtlinien. Das Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg wird im Zuge der IT-Neuordnung der Landesverwaltung komplett in die neue Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) überführt. Das Landeszentrum für Datenverarbeitung, das zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft gehört, gibt dagegen nur wenige Aufgaben an die BITBW ab und bleibt als eigenständiges Steuerrechenzentrum bestehen. Auch die vom Statistischen Landesamt betriebenen IT-Verfahren sollen nicht in der BITBW gebündelt werden. Damit gibt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weniger Aufgaben an die BITBW ab, als möglich gewesen wären. Der Rechnungshof fordert auch eine länderübergreifende Konsolidierung des Betriebs in der Steuer-IT.
Beitrag Nr. 12:
Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild, und Fischerei Baden-Württemberg (S. 117 ff)
Aufgaben reduzieren und in bedarfsgerechte Infrastruktur investieren
Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg erfüllt zentrale Aufgaben in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Hinzu kommen vielfältige praxisbezogene Forschungsaufgaben. Tätigkeitsfelder, die nicht zu den Kernaufgaben gehören, wie die Exterieurbeurteilung von Rindern oder die amtliche Güteprüfung für Käse und Butter sollten nicht mehr durch das Land wahrgenommen werden. Möglichkeiten der länderübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere mit Bayern, sollten geprüft werden. Durch den vorgeschlagenen Aufgabenabbau können rund 8 Stellen eingespart werden. Der bauliche und technische Zustand der Standorte Aulendorf und Wangen ist durch einen massiven Investitionsstau gekennzeichnet. Es sollte bedarfsgerecht modernisiert werden.
Beitrag Nr. 13:
Zuwendungen für die Wasserversorgung in Seckach, Neckar-Odenwald-Kreis (S. 125 ff)
Zuwendung für Wasserversorgung Seckach um 700.000 Euro reduzieren
Der Rechnungshof hält eine geplante Wasserleitung für gemischtes Wasser in der Gemeinde Seckach für nicht förderfähig. Die Leitung würde dazu dienen, die Haushalte in allen Ortsteilen der Gemeinde mit gemischtem Wasser im mittleren Härtebereich zu versorgen. Eine gemeindeeinheitliche Wasserhärte rechtfertigt allein keine Förderung. Ihre Finanzierung ist Angelegenheit der Gemeinde. Die Gemeinde kann die Ausgaben für die Leitung in den Wasserpreis einrechnen. Die geplante Wasserversorgung von Seckach mit Bodenseewasser und Eigenwasser aus einem Tiefbrunnen erfüllt auch ohne die 4 km lange Mischwasserleitung die qualitativen Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie der Versorgungssicherheit. Die von der Gemeinde erwartete Zuwendung des Landes kann voraussichtlich um 700.000 Euro reduziert werden.
Beitrag Nr. 14:
Umgang der Steuerverwaltung mit den elektronischen Mitteilungen über Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (S. 130 ff)
Versicherungsbeiträge vollautomatisch in Steuerbescheide übernehmen
Einkommensteuerfälle mit Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen von den Finanzämtern deutlich besser bearbeitet werden. Andernfalls drohen jährlich Steuerausfälle von 2,9 Mio. Euro. Jede fünfte Einkommensteuererklärung war im Bereich der vom Rechnungshof untersuchten Versicherungsbeiträge fehlerhaft. Dies macht Nacharbeiten bei den Finanzämtern notwendig. Bei der Bearbeitung der Daten unterliefen auch den Finanzämtern vielfach Fehler. Der zusätzliche Arbeitsaufwand und fehlerhafte Einkommenssteuerbescheide sind vermeidbar: Die von den Versicherungsunternehmen übermittelten Daten sollten bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vollautomatisch übernommen werden - allerdings in einer für den Steuerpflichtigen eindeutig nachvollziehbaren Weise. Dazu ist eine Anpassung des IT-Systems der Finanzämter notwendig.
Beitrag Nr. 15:
Kunst am Bau (S. 136 ff)
Kunst am Bau besser schützen und betreuen
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg betreut etwa 3.500 Kunst-werke, die seit den Fünfzigerjahren für Gebäude des Landes beschafft wurden. Bei verschiedenen Kunstwerken sind außerordentliche Wertsteigerungen festzustellen. Bei der systematischen Katalogisierung aller Objekte wurde festgestellt, dass - seit Kunst am Bau beschafft wird - mehr als 500 Kunstwerke verschollen sind. Unter den verschollenen Kunstwerken befinden sich im Einzelfall auch Arbeiten von namhaften Künstlern wie Joan Miró oder Lionel Feininger. In den letzten fünf Jahren wendete das Land 2 Mio. Euro zum Erwerb von 31 neuen Kunstwerken für große Baumaßnahmen auf.
Beitrag Nr. 16:
Neubauten zur Kinderbetreuung an Hochschulen (S. 142 ff)
Rechnungshof kritisiert teure Kita-Neubauten an Hochschulen
An Hochschulen des Landes wurden sechs landeseigene Neubauten zur Kinderbetreuung vorwiegend für Kinder eigener Bediensteter und Studierender errichtet. Die Baukosten betrugen insgesamt 16,5 Mio. Euro für 404 Betreuungsplätze. Die Mehrheit der Baumaßnahmen kostete je Betreuungsplatz deutlich mehr als vergleichbare kommunale Kindertagesstätten. Zwei geprüfte Kindertagesstätten, das Kinderhaus der Universität Konstanz und das KinderUniversum des KIT in Karlsruhe, haben zu große Flächen, zu großzügige Ausstattungen und überzogene Außenspielflächen. Allein auf diese beiden Baumaßnahmen entfielen über 10 Mio. Euro. Hier hätten die Kosten jeweils um etwa 1 Mio. Euro gesenkt werden können. Sie wurden offensichtlich in einen zu großen Kostenrahmen hineingeplant, anstatt die Kosten nach dem erforderlichen Ausstattungsbedarf zu bemessen. Landeseinheitliche Standards sowie eine modulare Musterraumplanung des Landes fehlen.
Beitrag Nr. 17:
Abwicklung von Fiskalerbschaften (S. 150 ff)
Aufwand für Fiskalerbschaften aufs notwendige Maß reduzieren
Das gesetzliche Staatserbrecht hat eine Ordnungsfunktion. Das Land wird als Zwangserbe eingesetzt, um herrenlose Nachlässe zu vermeiden und diese abzuwickeln. In 75 Prozent der Fälle wird das Land Erbe, weil Erbberechtigte die Erbschaft ausschlagen. Bei 20 Prozent waren keine Erbberechtigten vorhanden. In den letzten fünf Jahren nahm die Zahl der Fiskalerbschaften kontinuierlich zu. Die Nachlässe sind oft überschuldet. Rund 80 Prozent der Nachlässe sind wenig werthaltig. Sie führen lediglich zu acht Prozent der Einnahmen von 23,5 Mio. Euro zwischen 2006 und 2013. Die teilweise sehr intensive Bearbeitung dieser Nachlässe verursacht einen vermeidbaren Personalaufwand. Sie sollte auf das rechtlich und sachlich unbedingt Notwendige beschränkt werden. Sachverhalte, die sich aus den Akten der Nachlassgerichte ergeben, sollten nicht erneut hinterfragt werden. Eine Übertragung der Bearbeitung auf zwei Kompetenzämter würde das Handeln vereinheitlichen und den Verwaltungsaufwand senken.
Beitrag Nr. 18:
Schwimm- und Sporthalle des Bildungszentrums Schwäbisch-Gmünd (S. 157 ff)
Bildungszentrum der Finanzverwaltung benötigt keine Sporthalle
Das Bildungszentrum wurde in den Sechzigerjahren als Staatliches Aufbaugymnasium mit Internat für Mädchen errichtet. Heute nutzt die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Gebäude für die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern der Finanzverwaltung. Die Schwimm- und Sporthalle dient nahezu ausschließlich der privaten Freizeitgestaltung und kommunalen Zwecken. Die Instandhaltung des fünfzig Jahre alten Gebäudes wurde vernachlässigt. Mindestens 370.000 Euro an Sanierungskosten wären erforderlich um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Bislang liegt allerdings noch kein vollständiges Sanierungskonzept vor. Hinzu kommen jährliche Bewirtschaftungskosten von mehr als 135.000 Euro. Dem stehen Einnahmen aus Vermietung von lediglich 10.000 Euro gegenüber. Der Betrieb der Anlage sollte eingestellt werden. Es besteht dafür kein Bedarf mehr.
Beitrag Nr. 19:
Gutachten und Beratungsleistungen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (S. 164 ff)
Rechnungshof kritisiert Vergabe von Gutachten
Der Rechnungshof prüfte beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur den Einkauf von externen Beratungsleistungen. Es wurden Defizite bei der Wirtschaftlichkeit der Fremdvergabe, der Vergabepraxis und insbesondere beim Projektcontrolling festgestellt. Kernaufgaben der Verwaltung wurden an externe Berater vergeben. Bei mehreren Vergabeverfahren wurden haushalts- und vergaberechtliche Vorgaben nicht konsequent beachtet. Die Kritik des Rechnungshofs richtet sich nicht in allen Fällen gegen den Beratungsbedarf. In Einzelfällen, insbesondere wenn es um große Auftragsvergaben geht, ist die Notwendigkeit einer technischen und juristischen Begleitung durchaus nachvollziehbar. Hier richtet sich die Kritik ausschließlich gegen einzelne Vergabeverfahren.
Beitrag Nr. 20:
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (S. 171 ff)
Private Rechtsform der Nahverkehrsgesellschaft aufgeben
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) berät und unterstützt das für Verkehr zuständige Ministerium bei allen Fragen des Schienenpersonennahverkehrs. Der Rechnungshof empfiehlt, die von der Gesellschaft in privater Rechtsform wahrgenommenen Aufgaben neu zu organisieren. Sie sollten einer Behörde oder einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen werden. Die private Rechtsform der Nahverkehrsgesellschaft führt zu vermeidbaren jährlichen Mehrkosten von 700.000 Euro für das Land, davon durchschnittlich 300.000 Euro an Umsatzsteuer. Unabhängig von der Rechtsform ist das Tätigkeitsspektrum konsequent auf die Kernaufgaben auszurichten. Dies sind Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft soll darauf hinwirken, dass die Gesellschaft aus ihrem Gewinn mindestens 1 Mio. Euro an das Land ausschüttet. Die Landesregierung sollte untersuchen, ob und wie die Aufgaben in wirtschaftlicher Weise unter einem Dach mit der neuen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg zusammengeführt werden können.
Beitrag Nr. 21:
Zentrale Datenschutzstelle der Hochschulen (S. 179 ff)
Datenschutzaufgaben der Hochschulen zentralisieren
Der Rechnungshof Baden-Württemberg schlägt vor, auch für die nicht universitären Hochschulen des Landes eine zentrale Stelle zur Bearbeitung datenschutzrechtlicher Fragen zu schaffen. Dieses Modell hat sich bei den Universitäten bewährt. Dies könnte dadurch geschehen, dass sich die nicht universitären Hochschulen der zentralen Datenschutzstelle der Universitäten (ZENDAS) in Stuttgart anschließen oder für sich eine eigene Einrichtung schaffen. Unabhängig davon könnten durch eine Zentralisierung der Aufgaben landesweit 15 bis 20 Stellen eingespart werden.
Beitrag Nr. 22:
Landesmuseum für Technik und Arbeit (S. 184 ff)
Hoher Landeszuschuss: 50 Euro je Besucher
Das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim gehört zu den teuersten Museen in Baden-Württemberg. Es erhält hohe Zuwendungen der Stadt Mannheim und des Landes Baden-Württemberg. Jeder Besucher wird mit 70 Euro bezuschusst, davon trägt das Land annähernd 50 Euro. Trotz intensiver Bemühungen ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, die Besucherzahlen und die Einnahmen in ein angemessenes Verhältnis zu den Ausgaben zu bringen. Der Rechnungshof stellte zudem Einsparmöglichkeiten von rund 500.000 Euro jährlich fest. Dieses Geld würde dringend benötigt um die Präsentation der Dauerausstellung zu erneuern.
Beitrag Nr. 23:
Popakademie Baden-Württemberg (S. 191 ff)
Lob und Kritik für die Popakademie in Mannheim
Der Rechnungshof lobt die erfolgreiche, praxisorientierte Arbeit der Popakademie in Studium und Lehre. Die Nachfrage nach ihren Studienplätzen ist ungebrochen. Die Absolventen der Akademie haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die Aktivitäten der Popakademie als „Kompetenzzentrum für die Musikwirtschaft“ führen hingegen zu vermeidbaren Defiziten. So nimmt die Popakademie Aufgaben der staatlichen Kulturförderung wahr, indem sie regionale Musikgruppen und -aktivitäten subventioniert. Dies passt nicht zu ihrer Aufgabe als akademische Ausbildungsstätte.
Beitrag Nr. 24:
Schlossfestspiele Ettlingen und Ludwigsburger Schlossfestspiele (S. 199 ff)
Rechnungshof prüft Schlossfestspiele in Ludwigsburg und Ettlingen
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ludwigsburger Schlossfestspiele und der Schlossfestspiele Ettlingen geprüft. Für die Ludwigsburger Schlossfestspiele schlägt der Rechnungshof eine Änderung des Zuwendungsschlüssels vor. Die Zuwendung des Landes soll künftig nur noch 20 Prozent der Gesamtausgaben umfassen, 50 Prozent sollen aus Eigeneinnahmen und 30 Prozent durch kommunale Zuwendungen gedeckt werden. Dadurch würde sich der Landeszuschuss von zuletzt 854.500 Euro auf 800.000 Euro vermindern. Außerdem kritisiert der Rechnungshof die in den letzten zehn Jahren deutlich zurückgegangenen Besucherzahlen und die damit einhergehende geringere Ausstrahlung über Ludwigsburg hinaus. Die Schlossfestspiele Ettlingen werden vom Land mit jährlich 118.700 Euro gefördert. Der Rechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass diese Festspiele gut und effizient organisiert sind und ihre Ausstrahlung die bewährte Landesbeteiligung rechtfertigt.
Beitrag Nr. 25:
Ministerium für Integration - Organisation sowie Haushalts- und Wirtschaftsführung (S. 207 ff)
Das Integrationsministerium neu organisieren
Einrichtung und Zuschnitt der Ministerien unterliegen der Organisationsgewalt der Regierung. Aufgaben und Zuständigkeiten des für die politische Querschnittsaufgabe Integration neu eingerichteten Ministeriums sind nicht optimal zugeordnet. Der Rechnungshof zeigt verschiedene Organisationsmodelle auf, wie diese Aufgabe besser bewältigt werden könnte. Sie reichen von einer Übertragung weiterer wichtiger integrations- und flüchtlingspolitischer Zuständigkeiten aus den Fachressorts auf das Integrationsministerium bis hin zu einer politisch geführten Stabsstelle (Staatsministerin) im Bereich des Staatsministeriums gestützt durch die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten. Das Integrationsministerium hatte 2014 nur 59 Stellen. Fast 40 Prozent der Arbeitskräfte sind für interne Dienstleistungen eingesetzt. Die Abteilungen und Referate des Integrationsministeriums sind vergleichsweise klein. Die Zahl der Führungskräfte ist im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten in den Referaten zu hoch. Der Rechnungshof fordert, kurzfristig die Zahl der Referate zu verringern. Die Fördermaßnahmen des Integrationsministeriums sind teilweise zu kleinteilig. Einzelne Förderungen waren auch fehlerhaft. Die Integrationsmaßnahmen sollten zielgerichteter gefördert und mache Einzelprojekte auch hinterfragt werden.