Rechnungshof: Arbeit der Landesmuseen sollte weiter professionalisiert werden
- Konstanz zum Archäologischen Landesmuseum aufwerten und dort die Leitungsfunktionen bündeln
- Kunsthalle Baden-Baden in kommunale oder private Trägerschaft überführen
- Ausstellungstransporte besser vorbereiten und durchführen
Karlsruhe/Stuttgart: Die Kulturbetriebe des Landes bilden einen Schwerpunkt in der diesjährigen Denkschrift. Der Rechnungshof hat mehrere Einrichtungen unter die Lupe genommen und Einsparpotenziale ausfindig gemacht. „Bei den Landesmuseen hat sich gezeigt, dass die Organisation verbessert werden kann“, so Max Munding, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Vorstellung der Denkschrift 2009 in Stuttgart. Gleichzeitig mahnte er eine stärkere Steuerung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst an.
Wie schon bei der Staatsgalerie Stuttgart, über die der Rechnungshof in der Denkschrift 2006 berichtet hatte, zeigten sich auch bei der Prüfung des Archäologischen Landesmuseums und der Staatlichen Kunsthalle Baden-Baden deutliche Defizite in der Aufbau- und Ablauforganisation.
Beim Archäologischen Landesmuseum stellten die Rechnungsprüfer eine Vielzahl von Verstößen gegen das Haushalts- und Kassenrecht fest. Es fehlten Belege für Ausgaben, die Katalogverwaltung war unzureichend und die Personalverwaltung orientierte sich nicht an den geltenden Vorschriften.
Vor allem leidet die Organisation des Archäologischen Museums unter einer stark dezentralen Struktur mit Standorten in Esslingen, Konstanz und Rastatt. Der Rechnungshof empfiehlt eine grundlegende Neuorganisation des Museumsbetriebs. Danach sollte die bestehende Personalunion zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Archäologischen Landesmuseum aufgehoben und die Leitung des Museums nach Konstanz verlagert werden. Das Museum in Konstanz sollte nicht länger als Außenstelle eines künftigen Landesmuseums firmieren, sondern das Archäologische Landesmuseum Baden-Württemberg werden. „Konstanz muss endlich auch formal zum Landesmuseum aufgewertet werden“, so Max Munding. „Dort müssen dann auch die Leitungsfunktionen gebündelt werden.“ Im Gegenzug sollte das Zentrale Fundarchiv in Rastatt organisatorisch vom Museum getrennt werden und in die alleinige Zuständigkeit der Denkmalverwaltung übergehen. Die Verantwortung für die erfolgreichen Zweigmuseen soll beim Archäologischen Landesmuseum verbleiben.
Während sich die Zweigmuseen (z. B. in Bad Buchau, in Aalen oder in Osterburken) eines regen Publikumsinteresses erfreuten, lassen die Besucherzahlen in Konstanz zu wünschen übrig. Mit weniger als 40.000 Besuchern jährlich, von denen nur ein Sechstel den vollen Eintrittspreis bezahlt, kann das Museum in Konstanz die gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Mit der Neuorganisation sollte auch eine konzeptionelle Überarbeitung des Ausstellungskonzeptes einhergehen. Ein Landeszuschuss von mehr als 48 Euro je Besucher ist auf Dauer nicht vertretbar.
Bei der Kunsthalle Baden-Baden, dem kleinsten der Landesmuseen, wurden neben zahlreichen Organisationsdefiziten und einer überdimensionierten Personalausstattung auch Verstöße der früheren Museumsleitung gegen geltendes Recht festgestellt. Die Feststellungen des Rechnungshofs haben in diesem Fall schon während der laufenden Prüfung zu Schadensersatzansprüchen des Landes geführt, die mittlerweile auch erfüllt wurden. Gerügt wurde auch ein von der Museumsleitung eigenmächtig in Auftrag gegebener Umbau, der wegen überhöhter Standards zu vermeidbaren Kosten führte. Auch in Baden-Baden konnten die Besucherzahlen über viele Jahre die Erwartungen nicht erfüllen. Erst nach Eröffnung des benachbarten Burda-Museums ergab sich eine Belebung in den Besucherzahlen. Trotzdem beträgt der Landeszuschuss je Besucher etwa 30 Euro und liegt damit noch über dem Niveau der Stuttgarter Staatsgalerie, die ihren Besuchern allerdings deutlich mehr zu bieten hat.
Der Rechnungshof geht in der Denkschrift der Frage nach, ob der Betrieb der Staatlichen Kunsthalle als Landesmuseum überhaupt gerechtfertigt ist. Die Kunsthalle verfügt als einziges Landesmuseum nicht über eine eigene Sammlung. Außerdem umfasst ihr Einzugsbereich im Wesentlichen die Region. Museen dieser Art werden in der Regel von den Sitzstädten als kommunale Einrichtungen oder von Privaten betrieben. Der Rechnungshof schlägt der Landesregierung deshalb vor, das stark defizitäre Museum zu kommunalisieren oder zu privatisieren. Sollte dies nicht möglich sein, müsste eine Fusion mit einem anderen Landesmuseum (etwa der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe) in Betracht gezogen werden.
Landesweiten Handlungsbedarf hat der Rechnungshof bei der Vorbereitung und Durchführung des Transports von Ausstellungsgegenständen festgestellt. Die Ausgaben hierfür sind bei vielen großen Ausstellungen der Hauptkostenfaktor. Eine Querschnittsprüfung bei allen Landesmuseen deckte Verstöße gegen das Vergaberecht auf sowie unwirtschaftliches Verhalten durch ungeschickte Vertragsgestaltungen und vermeidbare Mehrausgaben infolge unzureichender Planung und Vorbereitung der Transportleistungen.
Der Rechnungshof schlägt u. a. vor, ein Kompetenzzentrum für Ausstellungstransporte in Baden-Württemberg zu schaffen, in dem das notwendige rechtliche und organisatorische Know-how für die Vorbereitung und Abwicklung von Ausstellungstransporten vorgehalten wird und auf das die Museen zurückgreifen können. Empfohlen werden außerdem neue Vertragsgestaltungen, um den Wettbewerb auf dem stark monopolisierten Markt zu ermöglichen und für eine sparsame und korrekte Abwicklung der Transporte zu sorgen.