Rechnungshof appelliert: Finanzierung der Hochschule für Gestaltung dauerhaft sicherstellen
- Personalmittel durch Verringerung der Ausbildungskapazität und des Lehrkräftebedarfs dauerhaft in Investitionsmittel umwidmen
- Erhöhte Einwerbung von Drittmitteln und verstärkte Kooperation mit den anderen Kunsthochschulen in Karlsruhe
- Organisatorische Mängel beheben
Karlsruhe/Stuttgart. „Wenn die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe (HfG) als leistungsfähige Einrichtung weitergeführt werden soll, bedarf es wesentlich höherer Reinvestitionsmittel als bisher“, appelierte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2004. Da bei der derzeitigen Lage der öffentlichen Kassen nach Franks Worten zusätzliche Haushaltsmittel eher unwahrscheinlich seien, sollten diese Mittel durch eine dauerhafte Umwidmung von Personal- in Investitionsmitteln im Budget der Hochschule erbracht werden. Hierfür müssten die Ausbildungskapazität und auch der Lehrkräftebedarf auf den ursprünglich vorgesehenen Umfang zurückgeführt werden.
Die Finanzkontrolleure hatten die 1992 gegründete neuartige Einrichtung, die zwischenzeitlich mit ihren fünf Studienfächern Kunstwissenschaft, Produkt-Design, Grafik-Design, Sze-nografie und Medienkunst auf rd. 400 Studierende und 29 (voll- und teilzeitbeschäftigte) Professoren angewachsen ist, im Vorjahr unter die Lupe genommen. Dabei stellten sie fest, dass mit den nach der Erstausstattungsphase nun jährlich veranschlagten Mitteln für Ersatzinvestitionen der Standard einer zeitgemäßen Ausbildung mit neuen Medien keinesfalls durchgehalten werden kann.
Zusätzlich hatte die Hochschule sukzessive ihre ursprünglich vorgesehene Kapazität von insgesamt 325, maximal aber 350 Studierenden, seit 1999 deutlich überschritten. Ein zur verbindlichen Festlegung von Kapazität und Studienangebot gesetzlich geforderter Struktur- und Entwicklungsplan war bis heute noch nicht erarbeitet worden.
Einen zu geringen Umfang hatten nach Einschätzung der Rechnungsprüfer die von außerhalb der öffentlichen Hand eingeworbenen Drittmittel.
Bislang war die Hochschule für Gestaltung finanziellen Engpässen dadurch begegnet, dass sie die überwiegend zeitlich befristeten Professorenstellen nicht umgehend wieder nachbesetzte bzw. Geräte über ihren Produktlebenszyklus hinaus verwendete. Der Rechnungshof hält diesen Lösungsansatz – im Gegensatz zum Wissenschaftsministerium – nicht für langfristig Erfolg versprechend. Er schlägt demgegenüber ein ganzes Maßnahmebündel vor, um die künftige Leistungsfähigkeit der Hochschule nachhaltig zu sichern.
So sollte zunächst ein Struktur- und Entwicklungsplan erarbeitet werden, der Auskunft über die fachliche, strukturelle, personelle und finanzielle Entwicklung der Hochschule gibt und dabei das begrenzte Haushaltsvolumen entsprechend berücksichtigt. Die notwendigen Ersatzbeschaffungen in einer Größenordnung von knapp 1 Mio. € jährlich ließen sich dabei zum einen durch eine Verringerung der Studienplatzkapazität und daraus resultierend des Lehrpersonals um mindestens sechs Stellen sicherstellen. Eine weitere Ausgabenreduzierung líeße sich über Synergieeffekte aus einer verstärkten Kooperation mit den beiden anderen Kunsthochschulen in Karlsruhe, der Staatlichen Hochschule für Musik und der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste, erreichen. Schließlich sollten die Einnahmen aus Drittmitteln über eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades bei potenziellen Auftraggebern in den praxisorientierten und wirtschaftsnahen Fächern signifikant gesteigert werden.