Rechnungshof appelliert: Abriss von Behelfsbauten für Spätaussiedler sollte vermieden werden - Suche nach sinnvollen Anschlussnutzungen sollte intensiviert werden

  • Die Anfang der 90er Jahre errichteten Behelfsbauten zur Unterbringung von Spätaussiedlern sollten weiterhin genutzt werden
  • Abriss intakter Gebäude vernichtet wirtschaftliche Werte

Karlsruhe/Stuttgart. "Im Blick auf die schwierige Finanzlage des Landes müssen wir insbesondere einen sorgsameren Umgang mit Vermögen des Landes und mit Haushaltsmitteln anmahnen. Diese Forderung wird nicht immer beachtet, wie der Umgang mit den Anfang der 90er Jahre errichteten Behelfsbauten zur Unterbringung von Spätaussiedlern zeigt. So können die für rd. 133 Mio. € errichteten Behelfsbauten auch heute noch sinnvoll genutzt werden. Der jetzt in vielen Fällen anstehende Abbruch der Unterkünfte ist nicht zu verantworten, weil Werte vernichtet werden und zusätzliche Kosten für Ersatzlösungen entstehen," betonte Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2003. Frank appelierte an alle Beteiligten, jeweils nach sinnvollen Anschlussnutzungen zu suchen, um den unwirtschaftlichen Abbruch nicht mehr benötigter  Behelfsbauten zu verhindern. Zum Teil sei es bereits zu einer sinnvollen Weiterverwendung der Gebäude gekommen, z. B. durch den Verkauf an private Nutzer. Dies sei der richtige Ansatz, der im Interesse einer wirtschaftlichen Vergehensweise weiter verfolgt werden müsse.

Anfang der 90er Jahre waren mit einem Aufwand von rd. 133 Mio. € insgesamt 276 Behelfsbauten zur Unterbringung von Spätaussiedlern erstellt worden. Wie der Rechnungshof ausführt, ging das Land seinerzeit davon aus, dass die Unterbringung in diesen Behelfsbauten schon nach 3 - 4 Jahren wirtschaftlicher war als die Anmietung von Unterkünften im Hotel- und Gaststättenbereich. Gleichzeitig wurde mit einem Bedarf an zusätzlichen Unterkünften für rd. 10 Jahre gerechnet.

Da das Land nicht über eine ausreichende Anzahl eigener Grundstücke verfügte, mussten die Gebäude überwiegend auf gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden. Diese Grundstücke wurden für einen befristeten Zeitraum gepachtet. Nach Ablauf der Pachtzeit sollten die Gebäude anderweitig verwendet werden. Die Anschlussnutzung droht indes in der Mehrzahl der Fälle zu scheitern. Obwohl alle beteiligten Stellen einschließlich der betroffenen Kommunen einräumen, dass die entsprechenden Wohnheimplätze weiterhin dringend benötigt werden, fordern die Gemeinden zunehmend den Rückbau der Gebäude, auf den sie in vielen Fällen einen vertraglichen Anspruch haben.

In der Vernichtung intakter Infrastruktur, die erst vor 12 Jahren mit einem hohen finanziellen Aufwand geschaffen wurde, sieht der Rechnungshof einen wirtschaftlichen Schaden für das Land, der nicht zuletzt angesichts der leeren öffentlichen Kassen abgewendet werden müsse. Hinzu kommt, so der Rechnungshof weiter, dass bei Wegfall der Behelfsbauten und einem voraussichtlich weiter anhaltenden Zustrom von Aussiedlern auf heutigem Niveau eine längerfristig tragfähige Ersatzlösung gefunden werden müsste.

Finanzministerium und Innenministerium teilen die Auffassung des Rechnungshofs, dass der Abbruch von Behelfsbauten vermieden werden sollte. Sofern Kommunen auf ihren vertraglichen Anspruch auf Grundstücksfreimachung pochen, werden allerdings wenig rechtliche Möglichkeiten gesehen, einen Abbruch zu verhindern.

In etlichen Fällen steht der Abbruch der Behelfsbauten noch in der kommunalpolitischen Diskussion. Zum Teil zeichnen sich Zwischenlösungen ab, die auf eine wirtschafliche Weiterverwendung der Gebäude hoffen lassen.

 

  • Im Landkreis Böblingen ist es bereits gelungen, die dort errrichteten Behelfsbauten für die Unterbringung von Spätaussiedlern weiter zu nutzen. So können die Behelfsbauten, die ursprünglich für rd. 5,6 Mio € in Steinenbronn, Weil im Schönbuch, Grafenau, Herrenberg, Renningen und Gäufelden errichtet worden waren, nunmehr bis 2012 weitergenutzt werden.
  •  

  • Um eine Weiternutzung der errichteten Gebäude bemüht man sich derzeit auch in Schwäbisch Hall. Dort waren 1990 insgesamt sechs Doppelhäuser mit einem Aufwand von rund 3,8 Mio. € erstellt worden. Die Stadt Schwäbisch Hall hat die Nutzung der Gebäude derzeit nur bis 31.10.2003 erlaubt. Auch hier bemüht man sich um eine Weiternutzung der Gebäude, da diese nach wie vor für die vorläufige Unterbringung von Personen benötigt werden. Für einen totalen Rückbau der Gebäude, so wie er derzeit verfolgt wird, rechnet man mit Kosten von mindestens 1 Mio. €. Der Rechnungshof hält dies nicht für vertretbar und appelliert, die weitere Unterbringung in diesen Gebäuden rasch zu ermöglichen.
  •  

  • Bei einer Wohnanlage in Wutöschingen (Landkreis Waldshut), die aus vier Wohngebäuden und einem sog. Funktionshaus (Verwaltung, Schulungsräume, Kindergarten u. a.) besteht, steht der Abbruch eines der Gebäude unmittelbar bevor, zwei weitere sollen im Jahr 2003 abgerissen werden. Bei den übrigen Gebäuden überlegt man, wie man weiter verfahren soll. Das Finanzministerium bemüht sich derzeit um der Fortbestand der Gebäude. Der Rechnungshof begrüßt diese Bemühungen und appeliert an die zuständigen Entscheidungsträger, zu einer wirschaftlich sinnvollen Lösung zu kommen. Schließlich waren die Gebäude 1990 mit einem Aufwand von über 2,2 Mio. € errichtet worden. Hinzu kamen weitere Kosten für die Erschließung des Geländes.