Rechnungshof: Abschließender Sonderbericht zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II in Baden-Württemberg

  • Geprüft wurden kommunale Investitionen und Staatlicher Hochbau
  • Ziele des Konjunkturprogramms erreicht
  • Finanzieller Anreiz des Bundes löste in Baden-Württemberg insgesamt zusätzliche Investitionen von 2 Milliarden Euro aus

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof legt heute Landtag und Landesregierung seinen zweiten und abschließenden Sonderbericht zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (sog. Konjunkturprogramm II) in Baden-Württemberg vor. Max Munding, Präsident des Rechnungshofs, fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen: „Der zweite Sonderbericht bestätigt unsere bisherigen Erkenntnisse. Die Investitionen zur Linderung der Wirtschaftskrise wurden fristgerecht verwirklicht. Sie setzten einen konjunkturellen Impuls und trugen zu einem Abbau des Sanierungsstaus bei. Die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltungen haben zügig und ganz überwiegend gut gearbeitet.

Gegenstand des Sonderberichts ist die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Baden-Württemberg durch die Behörden des Landes und der Kommunen. Um die im Frühjahr 2009 festgestellte Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren unterstützte der Bund von 2009 bis 2011 Investitionen des Landes und der Kommunen mit mehr als 1 Milliarde Euro. Bereits 2011 äußerte sich der Rechnungshof zur Verwendung der Bildungs- und Infrastrukturpauschalen. Mit dem jetzigen Bericht zu kommunalen Investitionen und dem Staatlichen Hochbau schließt er die Untersuchung des Konjunkturprogramms ab.

Wesentliche Ziele der Untersuchung waren, ob die Finanzhilfen des Bundes gemäß den rechtlichen Vorgaben eingesetzt wurden und ob ein konjunktureller Impuls ausgelöst wurde.

Der Rechnungshof untersuchte ein Viertel der 500 geförderten kommunalen Maßnahmen und mehr als die Hälfte der 151 staatlichen Hochbaumaßnahmen. Die Prüfung ergab eine weitgehend ordnungsgemäße Verwendung der Finanzhilfen. In wenigen Fällen wurden Regelverstöße festgestellt. In zwei Fällen war die Förderung nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar.

In Absprache mit den kommunalen Landesverbänden erhielten Kommunen für Krankenhäuser, städtebauliche Erneuerungen, Strukturverbesserungen im ländlichen Raum, den Aufbau von Breitbandinfrastrukturen sowie für Tourismuseinrichtungen 256 Mio. Euro. Der Staatliche Hochbau erhielt für den Bildungsbereich 194 Mio. Euro.

Obwohl das Konjunkturprogramm eine Eigenbeteiligung von nur 25 Prozent vorsah, finanzierten Land und Kommunen mehr als 40 Prozent der Investitionen. Sie haben damit das Konjunkturprogramm zusätzlich unterstützt.

Den ersten Sonderbericht „Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes: Bildungs- und Infrastrukturpauschalen“ legte der Rechnungshof am 4. Februar 2011 vor. Beide Sonderberichte und die dazugehörigen Pressemitteilungen finden Sie im Internet unter

www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de