Rechnungshöfe fordern Bürokratieabbau bei Sozialleistungen und mehr Leistungsvergleiche bei den Verwaltungen

  • Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder tagten in Uhldingen-Mühlhofen am Bodensee
  • Der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, Max Munding, hat turnusgemäß für ein Jahr den Vorsitz der Präsidentenkonferenz inne

Karlsruhe/Uhldingen-Mühlhofen: Vom 23. bis 25. September 2013 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in Uhldingen-Mühlhofen am Bodensee zu ihrer Herbstkonferenz, um über aktuelle Themen zu beraten und gemeinsame Positionen festzulegen.

Auf ihrer Sitzung fassten die Präsidentinnen und Präsidenten einen Beschluss, in dem sie Bund und Länder dazu auffordern, das Instrument der Leistungsvergleiche nach Artikel 91 d Grundgesetz weiter zu verfolgen. Max Munding, Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, resümiert hierzu: „Nach Auffassung der Rechnungshöfe sind Leistungsvergleiche zwischen den Verwaltungen von Bund und Ländern geeignet, vorhandene Einsparpotenziale zu identifizieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen zu steigern.“

Artikel 91 d Grundgesetz sieht seit 2009 vor, dass Bund und Länder Vergleichsstudien durchführen können, um die Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen festzustellen und zu fördern. Durch die Leistungsvergleiche soll eine höhere Transparenz der Prozesse, Methoden und Ergebnisse von Verwaltungsverfahren hergestellt, sowie über das Lernen vom Anderen insgesamt eine höhere Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verwaltung erreicht werden. Bislang haben die Verwaltungen jedoch nur wenige Leistungsvergleiche gestartet.

In einem weiteren Beschluss befasst sich die Konferenz mit den Schnittstellen von Hartz IV, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss. Da einzelne soziale Leistungen vorrangig, andere nachrangig sind, muss derselbe Lebenssachverhalt in vielen Fällen von unterschiedlichen Behörden geprüft und beschieden werden. Derartige Parallelverfahren sind sowohl für die Leistungsberechtigten als auch die Behörden mit hohem Aufwand verbunden, ohne dass die Berechtigten dadurch in der Regel finanziell besser gestellt werden. Denn sie dienen primär dazu die Leistungen zu verrechnen und auf die öffentlichen Kostenträger Bund, Land und Kommunen zu verteilen. So hat der Bundesrechnungshof allein für die parallele Bearbeitung bei den Unterhaltsvorschussbehörden und den Wohngeldstellen Personal- und Sachkosten von jährlich mindestens 160 Millionen Euro festgestellt.

Das Problem aufwendiger Parallelverfahren stellt sich nach einer Prüfung des Rechnungshofs Baden-Württemberg auch im Verhältnis von Wohngeld und Leistungen der Grundsicherung. Dort ergeben sich weitere Ansatzpunkte zur Vereinfachung der Verfahren, wenn die Leistungsvoraussetzungen (insbesondere Einkommensberechnung und zu berücksichtigender Personenkreis) besser aufeinander abgestimmt würden. Es gehe nicht darum Leistungen zu kürzen, sondern aufwendige Parallelverfahren zu vermeiden und Antragskreisläufe zu durchbrechen.

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe empfiehlt dem Bund, die Gesamtproblematik der Parallelverfahren und den damit verbundenen kostenträchtigen Verwaltungsaufwand im Zuge der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen aufzugreifen. „Die Vereinfachungen führen nicht nur dazu, dass Bürgerinnen und Bürger entlastet werden, sondern auch zu Einsparungen für die Verwaltungen in dreistelliger Millionenhöhe“, so Prof. Dr. Dieter Engels, Präsident des Bundesrechnungshofs.

Weitere Themen der Aussprache unter den Präsidentinnen und Präsidenten waren unter anderem die Prüfung der Auszahlung von Hilfsgeldern für vom Hochwasser Geschädigte, rechtliche Betreuung und die Zusammenarbeit der Rechnungshöfe im Eurostat zur Sicherung der Qualität der europäischen Statistiken im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung in der EU sowie die Mitarbeiterqualifizierung.