Qualitätsmanagement an Schulen ist ein wichtiger bildungspolitischer Baustein: Der Rechnungshof sieht gleichwohl Optimierungsbedarf
- Die Kosten für die untersuchten Schulen betragen im 5-Jahres-Zeitraum 52 Mio. Euro
- Zielvereinbarungen müssen sich stärker am festgestellten Entwicklungsbedarf aus-richten
- Schulen und Schulaufsicht beurteilen die Fremdevaluation überwiegend positiv
Karlsruhe/Stuttgart: Das Land Baden-Württemberg gibt für die vom Rechnungshof untersuchten 683 Schulen in einem 5-Jahres-Zeitraum für ein regelmäßiges Qualitätsmanagement 51,6 Mio. Euro aus.
Seit 2006 sind die Selbst- und Fremdevaluation als Teil eines umfassenden Qualitätsmanagements im Schulgesetz verankert. Weitere Instrumente sind die Zielvereinbarung und das Bilanzgespräch der Schule mit der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die Schulen im Land nach einem einheitlichen Raster zu untersuchen, um Vergleichbarkeit herzustellen.
Nahezu alle untersuchten Schulen waren fremdevaluiert. Zwei Drittel urteilten, dass die Fremdevaluation positiv auf den Schulentwicklungsprozess wirke. Allerdings empfanden die Schulen den Zeitaufwand hierfür als zu hoch. Auch waren sie mit dem 5-Jahres-Rhythmus nicht einverstanden. Ein Drittel der Schulen erachtete eine einmalige Evaluation als ausreichend, ein weiteres Drittel wünschte sich einen längeren Zeitraum zwischen den Evaluationen. Der Aufwand für die Fremdevaluation sollte weiter gestrafft werden. Der Rechnungshof empfiehlt u. a., die Schulen für die Fremdevaluation risikoorientiert auszuwählen und darüber hinaus auch das Instrument der wesentlich kostengünstigeren Selbstevaluation zu nutzen.
Bei seiner Prüfung stellte der Rechnungshof fest, dass die Fremdevaluation nicht alle Qualitätsfaktoren der Schulen erfasst. Weder die Ergebnisse von Diagnose- und Vergleichsarbeiten, Versetzungsquoten, Durchschnittsnoten der Abschlussklassen oder die Anzahl der Schulabbrecher werden in den Evaluationsbericht aufgenommen. Diese Kennzahlen fehlen als Teil einer notwendigen Qualitätsdiskussion an den Schulen. Insoweit hält der Rechnungshof eine Überprüfung für erforderlich.
Ziel der Evaluation ist es, dass die Schulen langfristig einen definierten Qualitätsstandard erreichen. Nahezu zwei Drittel der evaluierten Schulen haben diesen Standard noch nicht erreicht. Hier besteht weiterhin Entwicklungsbedarf. Auffällig war dabei, dass sich dieser Entwicklungsbedarf in den Zielvereinbarungen nicht genügend niedergeschlagen hat. Schulen und Schulaufsicht sollten daher ihre Zielvereinbarungen deutlicher an den defizitären Handlungsfeldern ausrichten, damit sich vor allem auch die Unterrichtsqualität verändert.
Die Zielvereinbarungen waren teils oberflächlich oder unvollständig dokumentiert. Die Komplexität der Formulare scheint viele Schulen und Schulaufsichtsbehörden zu überfordern. Praktikable Vorgaben für die Dokumentation fehlen. Das Kultusministerium sollte hier einheitliche Standards und praxistaugliche Instrumente für die Dokumentation der Qualitätsprozesse bereitstellen.