Qualität der Einkommensteuerbescheide verbessert

  • Trotz deutlich besserer Bearbeitungsqualität entstehen immer noch Steuerausfälle von jährlich 156 Mio. Euro
  • IT-System und risikoorientierte Arbeitsweise müssen weiterentwickelt werden

Karlsruhe/Stuttgart: Die Qualität der Einkommensteuerbescheide hat sich im vergangenen Jahrzehnt deutlich verbessert. Dies ergab ein Vergleich der Fehlerquoten aus den Jahren 1996 und 2006. Die verbleibenden Bearbeitungsmängel verursachen aber immer noch Steuerausfälle von 156 Mio. Euro jährlich. Zudem ist die Fehlerquote zuletzt wieder angestiegen. Um die Steuerausfälle trotz hoher Arbeitsbelastung und einem sich stetig verändernden Steuerrecht weiter zu reduzieren, müsste das IT-System verbessert und die risikoorientierte Arbeitsweise weiterentwickelt werden.

Die Finanzämter haben ihre Arbeitsweise 2008 mit der Einführung eines computergesteuerten Risikomanagementsystems umgestellt. Seither prüfen die Finanzbeamten in der Regel nur noch die Bereiche der Einkommensteuererklärungen, die vom Risikomanagementsystem durch sogenannte Prüf-Hinweise als risikobehaftet und damit als potenziell fehlerhaft eingestuft werden. Der Zahl und der Qualität der Prüf-Hinweise kommt daher eine herausragende Bedeutung zu.

Der Rechnungshof kritisiert, dass es der Steuerverwaltung nicht möglich ist, die Qualität der Prüf-Hinweise zu evaluieren. Dies liegt am IT-System. Zum einen wird ein Großteil der Hinweise überhaupt nicht gespeichert. Zum anderen können Änderungen, die die Finanzämter beim Bearbeiten der Steuererklärungen vornehmen, nicht den einzelnen Prüf-Hinweisen zugeordnet werden. Der Rechnungshof fordert, künftig alle Prüf-Hinweise sowie deren Ergebnisse zu speichern. Das Risikomanagementsystem sollte fortlaufend mit dem Ziel verbessert werden, alle Risiken der Steuerfälle vollständig zu erfassen und nachvollziehbar abzubilden.

Wäre der Risikogehalt der Steuerfälle landesweit messbar und somit vergleichbar, könnte die Steuerverwaltung ihr Personal künftig gezielter auf die Finanzämter verteilen. Bislang wird das Personal nach der Anzahl der Steuerfälle verteilt. Sinnvoller wäre es, das Personal verstärkt bei jenen Finanzämtern einzusetzen, bei denen eine hohe Anzahl von Prüf-Hinweisen besonders viele manuelle Prüfungen durch die Finanzbeamten erforderlich macht.

Alle Verbesserungsmaßnahmen stoßen jedoch an Grenzen, solange das Steuerrecht immer kurzlebiger und komplizierter wird und die IT-Verfahren laufend verändert werden müssen. Max Munding, Präsident des Rechnungshofs, sagte hierzu bei der Präsentation der Denkschrift 2012: „Ohne dass das Steuerrecht nachhaltig verbessert wird, wird sich auch die Qualität der Bearbeitung nicht grundlegend und dauerhaft verbessern lassen.“

Die Ergebnisse des Rechnungshofs beruhen auf einer breit angelegten Untersuchung von mehr als 10.000 repräsentativ ausgewählten Einkommensteuerfällen der Jahre 2006 und 2008.