Private Rechtsform der Nahverkehrsgesellschaft aufgeben

  • Mehrkosten der privaten Rechtsform von jährlich 700.000 Euro
  • Konzentration auf die Kernaufgabe Verkehrsverträge erforderlich
  • Rechnungshof fordert Gewinnausschüttung von mindestens 1 Mio. Euro ans Land

Karlsruhe/Stuttgart: Das Land übernahm 1995 die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr. Um diese Aufgabe effizient erfüllen zu können, gründete es die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW). Seitdem berät und unterstützt diese als privatrechtliches Dienstleistungsunternehmen das für Verkehr zuständige Ministerium bei allen Fragen des Schienenpersonennahverkehrs.

Der Rechnungshof empfiehlt, die von der Nahverkehrsgesellschaft wahrgenommenen Aufgaben neu zu organisieren. Sie sollten einer Behörde oder einer selbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen werden. Die private Rechtsform der Nahverkehrsgesellschaft führt zu vermeidbaren jährlichen Mehrkosten von 700.000 Euro für das Land, davon durchschnittlich 300.000 Euro an Umsatzsteuer. Hinzu kommen im Wesentlichen Gewinnzuschlag, Ertragsteuern sowie zusätzlicher Lohnaufwand.

Max Munding, Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, sagt hierzu bei der Präsentation der Denkschrift 2015: „Das Land sollte keine Unternehmen in privater Rechtsform führen, die faktisch nur ein Ministerium um Verwaltungsaufgaben entlasten.“

Unabhängig von der Rechtsform ist das Tätigkeitsspektrum konsequent auf die Kernaufgaben auszurichten. Dies sind Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr. Tätigkeiten ohne Bezug zu den Kernaufgaben sollten aufgegeben werden. Die Leistungen, die das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei der Nahverkehrsgesellschaft bestellt, weichen immer mehr von den Kernaufgaben ab. Das hierfür notwendige Personal wurde seit Bestehen der Gesellschaft von 11 auf heute 40 Personen ausgebaut.

Leistungen eines privaten Dienstleisters müssen auftrags- und projektbezogen bestellt, kontrolliert und abgerechnet werden. Die Nahverkehrsgesellschaft wurde für die Geschäftsbesorgung 2014 vom Land pauschal mit 8 Mio. Euro vergütet. Dies führte zu hohen, nicht ausgeschütteten Überschüssen.

Der Rechnungshof fordert, die pauschale Vergütung aufzugeben und die zu erbringenden Leistungen konkreter zu definieren. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft sollte darauf hinwirken, dass die Gesellschaft ihr Kapital reduziert. Eine sofortige Gewinnausschüttung an das Land von mindestens 1 Mio. Euro ist vorzubereiten.

Die Landesregierung sollte untersuchen, ob und wie die Aufgaben der Nahverkehrsgesellschaft in wirtschaftlicher Weise unter einem Dach mit der neuen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg zusammengeführt werden können.