Polizeireiterstaffeln zusammenlegen

  • Ein zentraler Standort für Baden-Württemberg ist wirtschaftlicher als zwei kleine Standorte
  • Unterstützung bei Großeinsätzen als Kernaufgabe definieren
  • Anzahl der Pferde und Reiter an die reale Einsatzbelastung anpassen

Karlsruhe/Stuttgart: Die Polizei Baden-Württemberg verfügt über zwei Polizeireiterstaffeln. Neben Baden-Württemberg unterhalten aktuell nur Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zwei vollwertige Standorte. In Nordrhein-Westfalen ist eine Zusammenlegung der beiden Standorte beschlossen und aktuell in der Umsetzung.

Die Reiterstaffeln Mannheim und Stuttgart sollten räumlich und organisatorisch zu einer Reiterstaffel zusammengelegt und an einem einsatztaktisch günstigen Standort untergebracht werden. Dies ist die zentrale Empfehlung des Rechnungshofs für die Zukunft der Polizeireiterstaffeln.

Die Polizei plant ohnehin, den sanierungsbedürftigen Standort Mannheim aufzugeben. Der vom Innenministerium erwogene Neubau eines Ersatzstandorts auf dem Gelände der Bereitschaftspolizeidirektion in Bruchsal wäre aus Sicht des Rechnungshofs nicht wirtschaftlich, weil er nur für eine vergleichsweise geringe Anzahl von Pferden errichtet würde. Stattdessen sollte gemeinsam mit den zuständigen Behörden geprüft werden, ob die vorhandene Liegenschaft in Ostfildern trotz ihrer Lage im Landschafts- und Naturschutzgebiet als Standort einer zentralen Reiterstaffel ertüchtigt werden kann. Anderenfalls sollte ein neuer, günstig gelegener Standort gesucht werden.

Einsatztaktische Bedenken stehen einer Zentralisierung nach Auffassung des Rechnungshofs im Hinblick auf die vergleichsweise gute Planbarkeit von Einsätzen der Reiterstaffeln nicht entgegen, da die Reiterstaffel Stuttgart auch schon heute landesweit im Einsatz ist.

Grundsätzlich sind Pferde ein sinnvolles Einsatzmittel der Polizei. Ihr Mehrwert liegt vor allem in der Unterstützung der geschlossenen Einheiten bei Großeinsätzen. Diese Einsätze sollten als Kernaufgabe der Reiterstaffeln definiert werden. Ergänzend können über definierte Brennpunkteinsätze aktuelle polizeiliche Schwerpunkte berücksichtigt werden.

Aufwand und Nutzen reiner Präsenzstreifen sollten dagegen sorgfältiger analysiert und abgewogen werden, zumal diese meist im näheren Umfeld der Standorte stattfinden und damit regional sehr ungleich verteilt sind.

Darüber hinaus empfiehlt der Rechnungshof, die Soll-Größe der Reiterstaffeln an der realen Einsatzbelastung zu orientieren und auf 25 einsatzfähige Pferde abzusenken. In diesem Fall könnten - aufbauend auf der vorgeschlagenen Zentralisierung - bis zu 22 Stellen für andere Aufgaben der Landespolizei zur Verfügung stehen.