Polizeifuhrpark aktiver managen
- Die Polizei sollte das geplante elektronische Fahrtenbuch zügig einführen.
- Die Anzahl der Fahrzeuge sollte sich stärker am tatsächlichen Bedarf orientieren.
- Um die Wirtschaftlichkeit des Fuhrparks zu verbessern, sollten verstärkt Fahrzeugpools gebildet und die Kriterien für den Nachersatz von Fahrzeugen überprüft werden.
Karlsruhe/Stuttgart: Das Fuhrparkmanagement der Polizei ist derzeit vorrangig auf die Beschaffung und die Bewirtschaftung der Polizeifahrzeuge fokussiert. Insbesondere bei der Beschaffung von Fahrzeugen ist die Polizei nach Einschätzung des Rechnungshofs gut aufgestellt. Defizite erkennt er bei der wirtschaftlichen Analyse und Steuerung des Fuhrparks. Diese Bereiche sollten künftig aktiver gemanagt werden. Hierzu ist die Einführung eines elektronischen Fahrtenbuchs dringend geboten.
Die Landespolizei wendet jährlich etwa 40 Mio. Euro für ihren gut 5.000 Fahrzeuge umfassenden Fuhrpark auf. Die Anzahl der Fahrzeuge, die der Polizei zur Verfügung stehen, orientiert sich an der Anzahl ihrer Stellen im Staatshaushaltsplan. In den vergangenen Jahren konnten nicht alle dieser Stellen mit Polizistinnen und Polizisten besetzt werden. Aus Sicht des Rechnungshofs hätte in dieser Phase zumindest vorübergehend auf Fahrzeuge verzichtet werden können.
Bald steht jedoch eine andere Herausforderung im Vordergrund: „In den kommenden Jahren werden aufgrund der Einstellungsoffensive wieder mehr Polizisten zur Verfügung stehen. Nun wird es darauf ankommen, durch ein aktives Management die vorhandenen Fahrzeuge möglichst effizient einzusetzen und so die finanziellen Ressourcen zu schonen. Wichtigstes Instrument hierfür ist das elektronische Fahrtenbuch, das schnellstmöglich zur Verfügung stehen sollte“, sagte Präsident Günther Benz bei der Vorstellung der Denkschrift des Rechnungshofs.
Mit Hilfe des elektronischen Fahrtenbuchs könnten mit geringem Aufwand regelmäßige Auslastungsanalysen durchgeführt werden. Eine stichprobenhafte Auswertung der bisherigen Fahrtenbücher durch den Rechnungshof ergab beispielsweise, dass Fahrzeuge, die in Fahrzeugpools zusammengefasst sind, deutlich besser ausgelastet werden als Fahrzeuge, die einzelnen Personen oder Organisationseinheiten zugewiesen sind. Auf eine Einzelzuweisung von Fahrzeugen sollte daher künftig möglichst verzichtet werden.
Weitere Effizienzvorteile könnten entstehen, wenn die ohnehin wenig strengen Kriterien für den Nachersatz von Fahrzeugen konsequent beachtet, die Bearbeitung von Schadensfällen an einer Stelle gebündelt und die polizeilichen Werkstätten zielgerichteter eingesetzt würden.
Ferner schlägt der Rechnungshof vor, Anreize für wirtschaftlicheres Verhalten zu setzen. So könnte Polizeipräsidien, die vorübergehend auf aktuell nicht zwingend benötigte Leasingfahrzeuge verzichten, eine Verwendung der eingesparten Mittel in anderen Bereichen gestattet werden.
Gegenüber dem Bund sollte das Land auf eine vereinbarungsgemäße, bedarfsgerechte Ausstattung der Bereitschaftspolizei mit Fahrzeugen aus Bundesmitteln drängen.