Polizeikostenersatz: BVerfG bestätigt Rechtsauffassung des Rechnungshofs

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Kostenersatz für Polizeieinsätze bei gewinnorientierten Großveranstaltungen zulässig

 

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen der Deutschen Fußball Liga mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Das Urteil bestätigt damit die Rechtsauffassung des Rechnungshofs.

Bereits 2015 hat der Rechnungshof Baden-Württemberg dem Land empfohlen, eine gebührenrechtliche Grundlage für den Ersatz von Polizeikosten zu schaffen. Ersatzpflichtig sollten Maßnahmen sein, die kommerzielle Großveranstaltungen betreffen und die über das normale Maß von Polizeieinsätzen hinausgehen. Dies ist insbesondere bei Fußballspielen der drei Profi-Ligen der Männer der Fall.

Dem Urteil liegt eine Regelung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes zu Grunde. Danach können Mehrkosten der Polizeieinsätze nicht nur durch die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sondern jedenfalls auch durch die (un)mittelbaren wirtschaftlichen Nutznießerinnen und Nutznießer der Polizeieinsätze geschultert werden. Dies ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts legitim. Die Verfassung kenne keinen allgemeinen Grundsatz, nachdem die polizeiliche Sicherheitsvorsorge durchgängig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müsse.

Der Rechnungshof hält es für geboten, nunmehr auch in Baden-Württemberg eine entsprechende landesrechtliche Regelung zu schaffen. Die Polizeikosten für Einsätze bei Spielen der ersten fünf Fußball-Ligen in Baden-Württemberg sind nach Angaben des Innenministeriums von rund 8,8 Mio. Euro in der Saison 2018/2019 auf rund 13,9 Mio. Euro in der Saison 2023/2024 angestiegen. Dabei sind relevante Kosten, wie beispielsweise Fahrzeiten,
noch nicht berücksichtigt.

Bislang trägt diese Kosten die Allgemeinheit. Mit einer Gebührenregelung könnten kommerzielle Veranstalter, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus den Einsätzen der Polizei ziehen, bei Hochrisikospielen sachgerecht an den Kosten beteiligt werden. Zudem könnte dies auch dazu beitragen, die Veranstalter zu stärkeren eigenen  Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage zu bewegen.