Personalüberhang in Folge der Grundbuch- und Notariatsreform zeitnah abbauen

  • Rechnungshof Baden-Württemberg sieht in Denkschrift 2014 erheblichen Personalüberhang im Bereich der Servicekräfte in der Justiz
  • Notariats- und Grundbuchamtsreform macht mehr als 1.000 Stellen überflüssig
  • Aktuell 241 Servicestellen zu viel an Gerichten und Staatsanwaltschaften

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg rät in seiner aktuellen Denkschrift zu erheblichen Stelleneinsparungen im Bereich der Justiz. Vor allem durch die bis 2018 laufende Reform der Notariate und Grundbuchämter könnten insgesamt 1.131 Stellen beim Land wegfallen, darunter alleine 946 Servicekräfte. Gleichzeitig seien nach dem aktuellen Geschäftsanfall bei Gerichten und Staatsanwaltschaften dort heute schon 241 Servicekräfte zu viel im Einsatz.

„Die Grundbuch- und Notariatsreform ist die größte Strukturreform in der Justiz der letzten Jahrzehnte. Sie wird zu einem erheblichen Aufgaben- und Personalabbau führen. Der Personalüberhang muss bereits jetzt schrittweise durch Fluktuation oder anderweitige Verwendung abgebaut werden“, so Rechnungshofpräsident Max Munding anlässlich der Vorstellung der Denkschrift 2014. Eine Verzögerung des Personalabbaus bis 2018 würde demgegenüber zu Mehrkosten in Millionenhöhe führen. Zwar habe das Justizministerium angeboten, 2018 zunächst 500 Servicestellen abzubauen, die übrig bleibenden 687 Stellen im Servicebereich könnten jedoch Mehrkosten von jährlich rund 32 Mio. Euro verursachen. Die Notariatsreform verursacht bereits ohne diese vermeidbaren Mehrkosten ein jährliches Defizit von 60 Mio. Euro.

Aus Sicht des Rechnungshofs gibt es zudem keinen Grund, den Personalabbau hinauszuzögern. Zwar sei die genaue Zahl der einzusparenden Stellen aufgrund von Fluktuation und Wechseln in das im Aufbau befindliche private Notariat erst nach 2018 bestimmbar, die Größenordnung des Einsparvolumens stehe jedoch schon heute fest. Verschärft werde die Situation zudem dadurch, dass im Bereich der Justiz Auszubildende und bislang befristetes Personal auf frei werdende Stellen dränge. Der Rechnungshof empfiehlt daher, frei werdende Stellen für Servicekräfte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht mehr zu besetzen, es sei denn mit Personal aus Notariaten und Grundbuchämtern.