Organisation und Personaleinsatz beim Polizeipräsidium Mannheim können verbessert werden
- Schließung kleinerer Polizeiposten und Zusammenlegung dreier Kriminalaußenstellen empfohlen
- Überstundenberg sollte durch effektivere Personalsteuerung verhindert werden
- Die Beschäftigung von Polizeivollzugsbeamten mit vollzugsfremden Aufgaben sollte vermieden werden
Karlsruhe/Stuttgart."Auch für die Polizei bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, die vorhandenen Ressourcen wirtschaftlicher zu nutzen, wenn ihre Organisation stärker bedarfsorientiert gestaltet wird," betont Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2002. Nach seinen Worten zeige dies eine Prüfung seiner Behörde beim Polizeipräsidium Mannheim. So könne die Organisation der Polizeiposten sowie der Personalverwaltung verbessert und der Personaleinsatz bedarfsgerechter gesteuert werden. Nach den Worten Franks können die Erfahrungen in Mannheim hilfreich auch für andere Polizeidienststellen des Landes sein, bei denen sich ähnliche Überlegungen aufdrängen.
Nach den Feststellungen der Finanzkontrolleure können beim Polizeipräsidium Mannheim durch die Schließung kleinerer Polizeiposten und dreier Kriminalaußenstellen Kosten reduziert und die Arbeit der Polizei vereinfacht werden. Ferner sollte dort die Personalverwaltung konzentriert werden. " Darüber hinaus sollten Polizeivollzugsbeamte nicht mit vollzugsfremden Aufgaben beschäftigt und die Entstehung von Überstundenbergen künftig vermieden werden," fordert der Rechnungshof. Ziel der Prüfung war es, Effizienzreserven beim Einsatz von Personal- und Sachmittel beim Polizeipräsidium Mannheim aufzudecken, darüber hinaus aber auch Feststellungen zu treffen, die Bedeutung für die gesamte Polizei in Baden-Württemberg haben.
Die Organisation und der Personaleinsatz beim Polizeipräsidium Mannheim sollte in verschiedenen Bereichen verbessert werden. Das Polizeipräsidium Mannheim gehört mit einem Personalkörper von 1.280,5 Personalstellen (davon allein 1.096 Stellen für Polizeivollzugsbeamte) zu den großen Dienststellen der Polizei in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für den Stadtkreis Mannheim und fünf Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Seine verschiedenen Organisationseinheiten sind auf 33 Standorte verteilt.
Als nicht befriedigend beurteilen die Finanzkontrolleure Zahl und Verteilung der 18 Polizeiposten, die dem Polizeipräsidium Mannheim nachgeordnet sind. Aufgabe dieser Polizeiposten ist es, bestimmte polizeiliche Aufgaben ortsnäher abzuwickeln. Aufgrund der geringen Größe mancher Posten, ihrer Lage sowie des geringen Arbeitsanfalls sind die dort tätigen Polizeibeamten nicht optimal eingesetzt.
Der Rechnungshof hat deshalb empfohlen:
- den Polizeiposten Neuostheim mit dem Polizeiposten Flughafen im selben Stadtteil,
- den Polizeiposten Wallstadt mit dem Polizeiposten Feudenheim und
- die Polizeiposten Friedrichsfeld und Ilvesheim mit dem Polizeiposten Seckenheim am Standort Seckenheim zusammenzulegen sowie
- den Polizeiposten Lindenhof in das Polizeirevier Neckarau einzugliedern.
Außerdem unterhält die Kriminalpolizei in Mannheim noch vier Kriminalaußenstellen. Auch deren Struktur lässt sich optimieren, wenn zumindest die innerstädtischen Außenstellen Mannheim Nord, Ost und Süd aufgelöst werden und das Personal in die vorhandenen Dezernate der Kriminalpolizei eingegliedert wird.
In Mannheim wird ähnlich wie in anderen Polizeidienststellen die Personalverwaltung von mehreren Organisationseinheiten wahrgenommen. Diese Verteilung der Zuständigkeiten ist weder sachdienlich, noch ist sie in der jetzigen Form geboten. Sie verursacht vielmehr vermeidbaren Koordinierungsaufwand und erhöht die Zahl der Dienstposten für personalverwaltende Beamte und Angestellte und für Führungspositionen. Der Rechnungshof hat ein Modell zur Straffung der Personalverwaltung vorgeschlagen. Dadurch können Stellen für die operative Polizeiarbeit freigesetzt werden.
Die Finanzkontrolleure haben auch den Umfang der beim Polizeipräsidium Mannheim anfallenden Mehrarbeit unter die Lupe genommen. Dabei haben sie einen Überstundenberg festgestellt, der sich nach ihrer Aufassung auf ein vernünftiges Maß reduzieren lässt, wenn der Personaleinsatz stärker als bisher optimiert wird. Damit könnte man auch ständigen Forderungen nach neuen Stellen begegnen.
Als unbefriedigend betrachtet der Rechnungshof nach wie vor die Verwendung von ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten für fachfremde Aufgaben, also für Arbeiten, die ohne weiteres von Verwaltungsbeamten oder Angestellten (Nichtvollzugspersonal) in gleicher Qualität erledigt werden können. Durch finanzielle und personelle Umschichtungen im Polizeihaushalt lassen sich hier kostengünstigere Lösungen erreichen. Der Rechnungshof hält es für erforderlich, den vorhandenen Personalkörper des Nichtvollzugsbereichs umfassend zu untersuchen. Ziel sollte es sein, eine aufgabenkritische Analyse der ausgeübten Tätigkeiten zu erstellen, die aktuellen Stellenverteilungen zu hinterfragen und Optimierungsreserven wie im Vollzugsbereich zu erschließen.
Die Revierstrukturreform beim Polizeipräsidium Mannheim bewerten die Finanzkontrolleure als positiv. Die Reviere haben mit den ihnen zugeteilten Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst in fünf Dienstgruppen rund um die Uhr den Streifendienst abzudecken und bearbeiten darüber hinaus Klein- und mittelschwere Straftaten (Bezirksdienst/Ermittlungsdienst im Tagesdienst). Ferner sind dort die Polizeiposten organisatorisch angesiedelt. Die Anzahl der Reviere wurde 1994 von elf auf sieben reduziert. Maßstab für die Personalausstattung der Reviere bildet seither in erster Linie die Arbeitsbelastung der bei den sieben Revieren beschäftigten Polizeivollzugsbeamten. Dieser belastungsorientierte Ansatz will eine möglichst gleichmäßige Arbeitsbelastung der Bediensteten der einzelnen Organisationseinheiten sicherstellen. Mit den neuen Reviergrößen und ihren Standorten lassen sich zudem die anfallenden Aufgaben besser erledigen.