ÖPP-Projekte kein Mittel zur Haushaltssanierung

Gemeinsame Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten.

Karlsruhe/Stuttgart: Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) schonen nicht den Staatshaushalt, können Infrastrukturprojekte aber beschleunigen. Zu diesem Ergebnis kommt der
 

Gemeinsame Erfahrungsbericht
zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten,


der in Zusammenarbeit der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder entstanden ist.

In den Erfahrungsbericht sind die Erkenntnisse aus der Prüfung von 30 ÖPP-Projekten mit einem Gesamtvolumen von rund 3,2 Mrd. Euro eingeflossen, die Bund, Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren realisiert haben. Aus Baden-Württemberg sind sechs Prüfungen des Rechnungshofs in den Bericht eingeflossen. Diese betreffen den Neubau des kürzlich eröffneten Justizzentrums Heidelberg, der Justizvollzugsanstalt Offenburg, der Dualen Hochschulen Heidenheim und Mannheim, des Polizeireviers Ellwangen sowie die Erweiterungsbauten für die Fachhochschule Aalen.

Der Bericht legt dar, dass öffentlich-private Partnerschaften kein geeignetes Mittel zur Finanzierung von Projekten sind, die sich der Staat aus eigenen Mitteln (Haushaltsmittel) nicht leisten kann. Zwar erfolgt die Finanzierung bei ÖPP-Projekten durch den privaten Partner. Im Gegenzug geht die öffentliche Hand jedoch Zahlungsverpflichtungen über Laufzeiten von bis zu 30 Jahren ein, die zukünftige Haushalte in gleicher oder ähnlicher Weise wie Kredite belasten. Dadurch besteht auch die Gefahr einer „grauen“ Verschuldung.

Sofern ein ÖPP-Projekt angestrebt wird, sollte dessen Wirtschaftlichkeit in jedem Einzelfall und über die gesamte Laufzeit hinweg nachgewiesen sein (sogenannter Lebenszyklusansatz). Die Prüfungen der Rechnungshöfe haben ergeben, dass die Effizienzrendite, die den Wirtschaftlichkeitsvorteil der ÖPP-Variante gegenüber der konventionellen Finanzierung durch Haushaltsmittel ausdrückt, im Vorfeld der Vergabeentscheidung häufig nicht schlüssig nachgewiesen wird. Nach den Berechnungen der Rechnungshöfe fiel die Rendite regelmäßig deutlich geringer aus.

Zur Klärung der Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten befürwortet der Rechnungshof Baden-Württemberg sogenannte ABC-Ausschreibungen, die bereits in einer Beratenden Äußerung aus dem Jahr 2009 dargestellt wurden. Bei dieser Ausschreibungsvariante basiert die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf konkreten Ausschreibungsergebnissen für beide Formen der Projektrealisierung.