Neuer Amtschef beim Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Tübingen

Karl-Heinz Mader folgt Heinz Langenbucher

Karlsruhe/Tübingen. Neuer Amtschef des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Tübingen ist Regierungsdirektor Karl-Heinz Mader. Der 61-jährige Verwaltungsfachmann ist Nachfolger von Heinz Langenbucher, der im November 2001 in den Ruhestand getreten ist.

Karl-Heinz Mader war zuvor stellvertretender Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Stuttgart. Dort war er seit der Einrichtung des Amtes im Jahre 1995 tätig. Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter waren damals im Rahmen der Neuordnung der Finanzkontrolle Baden-Württembergs geschaffen worden. Vor dieser Neuordnung war Mader Leiter der Vorprüfungsstelle beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Der aus Stuttgart stammende Verwaltungsfachmann hat nach einer Ausbildung in der Steuerverwaltung seine beruflichen Erfahrungen bei Tätigkeiten in verschiedenen Behörden des Landes, u.a. bei der Oberfinanzdirektion Stuttgart sammeln können. Mader ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Karl-Heinz Mader ist Nachfolger von Heinz Langenbucher, der im November 2001 in den Ruhestand getreten ist.
Der bisherige, in Reutlingen wohnhafte Amtschef war seit 1986 in der Finanzkontrolle Baden-Württembergs tätig. Zunächst war er nach einer langjährigen Tätigkeit in der Steuerverwaltung und bei der Gemeindeprüfungsanstalt in verschiedenen Funktionen beim Rechnungshof Baden-Württemberg eingesetzt. 1998 übernahm er dann bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand die Leitung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Tübingen.

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Tübingen wurde im Rahmen der Neuordnung der Finanzkontrolle 1995 eingerichtet. Es ist zusammen mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg und drei weiteren Ämtern in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart Teil der Finanzkontrolle Baden-Württemberg. Diese Finanzkontrolle prüft und berät in finanziellen, organisatorischen und personellen Fragen alle Behörden und Einrichtungen im Land, die ihre Aufgaben mit öffentlichen Geldern aus dem Landeshaushalt oder mit Rundfunkgebühren bestreiten.