Mit den Vorschlägen des Rechnungshofs könnten insgesamt etwa 75 Mio. Euro und zusätzlich 400 Stellen eingespart werden

Mit den Vorschlägen des Rechnungshofs könnten insgesamt etwa 75 Mio. Euro und zusätzlich 400 Stellen eingespart werden

Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg stellt seine Denkschrift 2011 im Stuttgarter Landtag der Öffentlichkeit vor. In dieser Pressemitteilung werden alle in der Denkschrift enthaltenen Beiträge kurz dargestellt. Die Reihenfolge entspricht jener der Beiträge in der Denkschrift.

Neben dem Schwerpunkt der Haushaltspolitik beschäftigt sich die diesjährige Denkschrift erneut mit einer breiten Palette an Themen. In den einzelnen Fachbeiträgen wird stets konkret aufgezeigt, wo und wie im Einzelfall Kosten gespart, Ressourcen effizienter genutzt oder bessere Ergebnisse erzielt werden können. Häufig werden strukturelle und auf andere Bereiche übertragbare Lösungsansätze entwickelt, die nicht nur punktuell, sondern dauerhaft nachhaltige Verbesserungen bewirken können. Die Denkschrift des Rechnungshofs zeigt mit Hilfe vieler einzelner Stellschrauben Wege zur weiteren Konsolidierung des Landeshaushalts auf.

Wirtschaftlichkeit des Internetangebots stärker prüfen

Beitrag Nr. 4, Seite 37 ff.

Die Vielzahl von Informationsangeboten der Landesverwaltung im Internet führt dazu, dass die Landesregierung keinen Überblick über die Kosten ihrer Aktivitäten im Internet hat. Das Nebeneinander von zwei ressortübergreifend genutzten zentralen Lösungen, des vom Innenministerium entwickelten Verwaltungsportals „service-bw“ und der vom Staatsministerium betriebenen Internetauftritte der Ministerien, sowie zahlreicher Individuallösungen sollte hinterfragt werden. Der Rechnungshof nimmt an, dass die Gesamtkosten um 1,4 Mio. zu hoch sind. Auch in Zeiten von E-Government sollte kritisch geprüft werden, welche Angebote notwendig und wirtschaftlich sind.

Zentrale Vergabestelle für IuK-Dienstleistungen einrichten

Beitrag Nr. 5, Seite 45 ff.

Mehr als 150 Stellen der Landesverwaltung kaufen jährlich für über 120 Mio. Euro Dienstleistungen für die Informations- und Kommunikationstechnik ein. Der Rechnungshof kritisiert die sehr unterschiedlichen, insgesamt eher hohen Stundensätze. Eine zentrale Vergabestelle hätte günstigere Preise erzielen können. Erhebliche Reibungsverluste entstehen auch dadurch, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme eingekauft wird. Der Rechnungshof fordert deshalb, Softwareentwicklung und -betrieb zu standardisieren und das Vertragsmanagement in einem landesweiten Systemhaus zu zentralisieren. Hierdurch könnten mindestens 10 Mio. Euro jährlich eingespart werden.

Server des Landes zusammenführen und besser auslasten

Beitrag Nr. 6, Seite 51 ff.

Das Land Baden-Württemberg betreibt allein im staatlichen Bereich mehr als 4.000 Server an 1.300 Standorten. Der wissenschaftliche und kommunale Bereich sind dabei nicht berücksichtigt. Die dezentrale, ressortbezogene Struktur und eine mangelnde Vernetzung der Server haben zur Folge, dass ihre durchschnittliche Auslastung sehr gering ist und die Personalkosten sehr hoch sind. Die Wirtschaftlichkeit könnte verbessert werden, indem die Server ressortübergreifend an wenigen Standorten konsolidiert sowie weitgehend standardisiert und bedarfsgerecht ausfallgesichert werden. Die jährlichen Betriebskosten könnten so um bis zu 16 Mio. Euro gesenkt werden.

Landesgesundheitsamt: Ziele der Umwandlung zum Landesbetrieb verfehlt

Beitrag Nr. 7, Seite 59 ff.

Das Landesgesundheitsamt wurde 1998 in einen Landesbetrieb umgewandelt. Die damit angestrebten Ziele wurden weitgehend verfehlt. Die Kosten sind weiterhin nicht transparent. Informationen der Kosten- und Leistungsrechnung wurden nicht für die Entgelt- und Gebührenkalkulation verwendet. Der Landesbetrieb finanziert sich nach wie vor im Wesentlichen über den Zuschuss des Landes und nicht über Umsatzerlöse. Eine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung und eine angemessene Gewinnerzielung sind unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich. Der Rechnungshof kommt zu dem Schluss, dass die Organisationsform Landesbetrieb für das Landesgesundheitsamt nicht geeignet ist, und empfiehlt, diese Betriebsform wieder aufzugeben.

Landesbetriebe Gewässer: Auf wesentliche Aufgaben konzentrieren

Beitrag Nr. 8, Seite 66 ff.

Die vier Landesbetriebe Gewässer kümmern sich um die größeren Flüsse, Kanäle und Seen im Land. Zu ihren Aufgabenschwerpunkten gehören der Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Nach Auffassung des Rechnungshofs werden die Potenziale der Rechtsform Landesbetrieb nur unzureichend genutzt. Die Personalkosten sind nicht hinreichend transparent und es erfolgt keine Steuerung mit Hilfe aussagekräftiger Kennzahlen. Er empfiehlt, den organisatorischen Aufbau kritisch zu prüfen und stärker zwischen betrieblich orientierten und originär behördlichen Aufgaben zu differenzieren. Dies könnte wesentlich dazu beitragen, die großen wasserwirtschaftlichen Bauprojekte des Landes wirtschaftlich und zeitnah durchzuführen. Außerdem könnten im Bereich des Rechnungswesens bis zu zehn Stellen eingespart werden.

Sicherheitskontrollen an Flughäfen in einer Hand bündeln

Beitrag Nr. 9, Seite 70 ff.

Die Sicherheitskontrolle von Fluggästen und deren Gepäck ist an deutschen Flughäfen Aufgabe der Luftsicherheitsbehörden, während für die Kontrolle des Flughafenpersonals und anderer Personen die Flugplatzbetreiber zuständig sind. Üblicherweise werden in beiden Fällen private Sicherheitsdienste mit der Durchführung beauftragt. Für beide Kontrollen gelten die gleichen Sicherheitsstandards. Der Rechnungshof fordert das Land auf, sich beim Bund für eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes einzusetzen, die eine Bündelung der Sicherheitskontrollen in einer Hand bei den Flugplatzbetreibern ermöglicht. Damit könnte ohne Sicherheitseinbußen ein erheblicher Verwaltungsaufwand eingespart werden, der den Luftsicherheitsbehörden durch die Berechnung der Luftsicherheitsgebühren entsteht.

Hubschrauber der Landespolizei sind nicht ausgelastet

Beitrag Nr. 10, Seite 74 ff.

Die Hubschrauber der Landespolizei unterstützen auf Anforderung die Polizei am Boden und transportieren bei besonderen Anlässen Mitglieder der Landesregierung. Die Hubschrauberstaffel besteht aus zwei Transport- und sechs Einsatzhubschraubern, die an zwei Standorten stationiert sind. Zum fliegenden Personal gehören 50 Beamte. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die zwei Transporthubschrauber durchschnittlich nur 210 Stunden im Jahr in der Luft sind. Es werden zudem mehr Ausbildungs- und Wartungsflüge als Einsätze geflogen. Auch die Einsatzhubschrauber sind nicht im vorgesehenen Umfang ausgelastet. Die Zahl der Hubschrauber und des Flugpersonals sollte dem Bedarf angepasst und reduziert werden. Höchstens sechs Hubschrauber gleichen Typs wären ausreichend. Beim Personal könnten mindestens sechs Stellen eingespart werden.

Ministerien sollten das Logistikzentrum LZBW stärker nutzen

Beitrag Nr. 11, Seite 81 ff.

Das Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) versorgt die Polizei, den Justizvollzug und weitere Dienststellen des Landes mit dienstlicher Kleidung und Ausrüstung. Es beschafft zentral Gebrauchsgegenstände für die Landesbehörden und bietet mit Ausnahme des Baubereichs einen elektronischen Vergabeservice für Ausschreibungen an. Nach Ansicht der Finanzkontrolle erledigt das LZBW seine Beschaffungen und Vergaben wirtschaftlich. Weitere Optimierungen sind möglich und notwendig. Außerdem sollten die Umsätze gesteigert werden. Die Ministerien nutzen die Leistungen des LZBW teilweise noch zu wenig. Auch den Hochschulen wird zu einer Teilnahme an der zentralen Beschaffung geraten.

Abitur 2010: Berufliche Gymnasien prüfen effizienter

Beitrag Nr. 12, Seite 87 ff.

Die allgemeinbildenden Gymnasien haben für die Abiturprüfung 2010 im Durchschnitt 300 Euro mehr je Abiturient an Ressourcen aufgewendet als die beruflichen Gymnasien. Zudem war der abiturbedingte Unterrichtsausfall an den allgemeinbildenden Gymnasien mit 431 Stunden im Durchschnitt doppelt so hoch wie an den beruflichen Gymnasien. Die beruflichen Gymnasien organisieren ihren Prüfungsprozess offensichtlich effizienter. In den Wochen nach der Abiturprüfung wurde zudem ein beachtliches nicht genutztes Unterrichtspotenzial festgestellt, das einem Gegenwert von 285 Lehrervollzeitstellen entspricht.

Vollzugliches Arbeitswesen könnte noch besser wirtschaften

Beitrag Nr. 13, Seite 94 ff.

Die Vollzugsanstalten in Baden-Württemberg waren 2009 mit 7.639 Gefangenen belegt, von denen 4.067 beschäftigt waren. Die Gefangenenarbeit in den Vollzugsanstalten ist im Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen wirtschaftlich organisiert. Der Landesbetrieb erzielte 2009 Erträge von 36 Mio. Euro. Der Rechnungshof fordert, dass das System gegenseitiger Erstattungsleistungen zwischen Land und Landesbetrieb um 2,1 Mio. Euro zugunsten des Landes angepasst wird. Durch eine Optimierung der Betriebsstrukturen könnte das Ergebnis des Landesbetriebs um weitere 2 Mio. Euro gesteigert werden, ohne die Vollzugsziele Resozialisierung und Bevölkerungssicherheit zu gefährden.

Arbeitsgerichte beschäftigen zu viele Servicekräfte

Beitrag Nr. 14, Seite 101 ff.

Das zur Berechnung des Personalbedarfs in der Justiz bundesweit eingesetzte System PEBB§Y liefert viel zu hohe Bemessungszahlen. Im Bereich der Servicekräfte der Arbeitsgerichtsbarkeit errechnet sich ein um 30 Prozent zu hoher Stellenbedarf. Ähnlich überhöhte Werte wurden in den vergangenen Jahren bereits bei den Servicekräften anderer Fachgerichtsbarkeiten festgestellt. Die PEBB§Y-Zahlen sollten daher auf Bundesebene fortgeschrieben werden. Für Baden-Württemberg ergibt sich aus der Prüfung des Rechnungshofs ein Überschuss von bis zu 51 Stellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Diese sollten im Staatshaushaltsplan tatsächlich abgebaut werden. Die bisherige Linie des Landes, die Justiz generell von Personaleinsparungen auszunehmen, sollte überdacht werden.

Zuschuss des Landes zur Filmakademie begrenzen

Beitrag Nr. 15, Seite 105 ff.

Die Filmakademie Baden-Württemberg GmbH in Ludwigsburg bildet erfolgreich aber kostenintensiv Nachwuchskräfte für die Filmproduktionsberufe aus. Nach den Berechnungen des Rechnungshofs kostet ein Vollstudium mit neun Semestern das Land durchschnittlich 127.000 Euro, ein Projektstudium mit fünf Semestern 71.000 Euro. Das Land Baden-Württemberg ist alleiniger Gesellschafter der Filmakademie, die sich fast ausschließlich aus öffentlichen Zuschüssen finanziert. Allein in 2009 betrugen die Zuschüsse für den laufenden Betrieb 9,5 Mio. Euro und für Investitionen 2,4 Mio. Euro. Der Rechnungshof verlangt, dass das Land seine Kosten deckelt und macht hierzu eine Reihe von Vorschlägen.

Staatliche Toto-Lotto GmbH: Private Rechtsform aufgeben

Beitrag Nr. 16, Seite 112 ff.

Die Staatliche Toto-Lotto GmbH führt im Auftrag des Landes Lotterien und Sportwetten durch. Aus dieser Tätigkeit flossen dem Land 2009 insgesamt 360 Mio. Euro zu. Der Rechnungshof empfiehlt für das landeseigene Unternehmen eine öffentlich-rechtliche Organisationsform. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Unternehmen sollte zudem besser auf die Lenkungsfunktion des Glücksspielmonopols ausgerichtet werden. Die Personalkosten des Unternehmens und der Aufwand für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sollten reduziert werden.

Förderung des Forschungsinstituts für Edelmetalle und Metallchemie um jährlich 200.000 Euro senken

Beitrag Nr. 17, Seite 117 ff.

Das Forschungsinstitut für Edelmetalle und Metallchemie in Schwäbisch Gmünd gehört zu den Einrichtungen, die das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen. Das Forschungsinstitut konnte, wie in der letzten Prüfung 2002 gefordert, seine Einnahmen aus Forschungsaufträgen der Unternehmen und der öffentlichen Hand beträchtlich steigern. Das Land hat gleichwohl seine hohe Grundförderung beibehalten. Dem Institut wurden daher zuletzt Fördermittel über den Bedarf hinaus ausbezahlt. Der Rechnungshof schlägt vor, die jährliche Förderung um 200.000 Euro zu verringern.

Datenbasis für den Produkthaushalt des Landes verbessern

Beitrag Nr. 18, Seite 125 ff.

Seit 2000 nutzt das Land für die Neuen Steuerungsinstrumente (NSI) die Software SAP zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel. Über sie werden die vom Land erstmals im Haushalt 2007/2008 aufgenommenen produktorientierten Informationen erstellt. Diese sollen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen sowie die Ziele und Kosten der Verwaltung geben. Der Rechnungshof hat die im Geschäftsbereich des Sozialministeriums erhobenen Daten geprüft und für die Jahre 2007 bis 2009 fehlerhafte Zuordnungen in der Kosten- und Leistungsrechnung mit einem Gegenwert von 626 Mio. Euro festgestellt. Mit Fehlern in diesem Umfang ist die Datenbasis sowohl als Grundlage für das behördeninterne Controlling als auch im Hinblick auf den Produkthaushalt letztlich unbrauchbar.

Kernstadtumgehung Neckargemünd: Kosten mehr als verdoppelt

Beitrag Nr. 19, Seite 133 ff.

Die Kosten für das lediglich 600 Meter lange Straßenbauvorhaben, von denen 400 Meter auf einen Tunnel entfallen, sind in der Bauphase von 20 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro gestiegen. Der Rechnungshof führt diese Entwicklung vor allem auf eine unzulängliche Planung und Kostenberechnung durch die Straßenbauverwaltung zurück. Ein Gutachten des Geologischen Landesamts wurde bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt. Für den Tunnelbau wurden zu niedrige Kostenansätze gewählt. Der Rechnungshof empfiehlt, Förderentscheidungen künftig nur auf gesicherter Kostengrundlage zu treffen, damit eine valide Kosten-Nutzen-Abwägung durchgeführt werden kann.

Hoher Sanierungsbedarf bei den Universitätsgebäuden

Beitrag Nr. 20, Seite 138 ff.

Der Rechnungshof hat 2004 einen Sanierungsbedarf von 2,4 Mrd. Euro an den Universitätsgebäuden im Land festgestellt. Bis heute hat sich an dieser Situation nur wenig geändert. Beim gegenwärtigen Tempo kann das Ziel der Landesregierung, den Sanierungsstau bis 2019 abzuarbeiten, nicht gehalten werden. Vielmehr droht die Grundsanierung der Universitäten sich bis weit über das Jahr 2030 hinaus zu verzögern. Der Rechnungshof fordert eine verbindliche Sanierungsstrategie. Um die Herausforderungen wenigstens noch vor 2030 zu bewältigen, müssten jährlich mindestens 2 Prozent des Neuwerts der Universitätsgebäude statt aktuell nur 1,2 Prozent für Bauunterhalt und Sanierung ausgegeben werden. Dies wären jährlich 140 Mio. Euro.

Mit Energiespar-Contracting jährlich 5 Mio. Euro sparen

Beitrag Nr. 21, Seite 145 ff.

Die Energiekosten für den Unterhalt der Landesimmobilien haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Mit Hilfe von Energiespar-Contracting könnten jährlich 5 Mio. Euro eingespart werden. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof nach einer Untersuchung von 82 Projekten dieser Art, die das Land zwischen 1993 und 2009 realisiert hat. Optimierungsbedarf besteht noch bei der Vorbereitung und Begleitung der Projekte durch das Land. Der Rechnungshof empfiehlt, die Kompetenzen zu bündeln und zu diesem Zweck beim Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg eine zentrale Einheit einzurichten.

Die Studiengebühren haben Studium und Lehre an den Pädagogischen Hochschulen verbessert - Studienfonds auflösen

Beiträge Nr. 22 + 26, Seiten 150 ff., 173 ff.

Die Einnahmen der sechs Pädagogischen Hochschulen aus den allgemeinen Studiengebühren sind ganz überwiegend den Studierenden zu Gute gekommen. Vereinzelt hat der Rechnungshof eine Verwendung zu Forschungszwecken, Verwaltungsausgaben oder Anschaffungen kritisiert, die nicht unmittelbar Studium und Lehre verbessert.

Die Erhebung der Studiengebühren wird von den Hochschulen gut und effizient organisiert und praktiziert. Als problematisch erweist sich allerdings die gesetzliche Neufassung der Geschwisterregelung, die in vielen Fällen ihren Zweck verfehlt und mehr als ein Viertel der Gebühreneinnahmen wegbrechen ließ. Auch die Gebührenbefreiung wegen besonderer Begabung bereitet in der Praxis erhebliche Probleme. Viele Hochschulen machen von dieser Möglichkeit daher keinen Gebrauch. Die vom Gesetzgeber eingeführten Studienkredite werden von den Studierenden kaum angenommen. Der zu ihrer Abwicklung eingerichtete Studienfonds der Hochschulen ist vor diesem Hintergrund zu bürokratisch, aufwendig und bindet unnötig viel Geld. Er sollte aufgelöst werden.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Wissenschaftsministerium, den Hochschulen verbindliche Anwendungshinweise zur Verwendung der Mittel aus den Studiengebühren zu geben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Studiengebühren, wie von der neuen Landesregierung geplant, wieder abgeschafft werden. Die Anwendungshinweise müssten in diesem Fall für die Verwendung der angekündigten Ersatzfinanzierung gelten. Im Interesse der Studierenden ist eine klare Zweckbindung der Ersatzmittel notwendig.

Gästehäuser der Universitäten: Mietpreise neu berechnen

Beitrag Nr. 23, Seite 157 ff.

Bei ihren Gästehäusern könnten die Universitäten des Landes Geld sparen. Die Finanzkontrolle hat die Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen unter die Lupe genommen, die insbesondere für ausländische Gastwissenschaftler zur Verfügung stehen. Dabei wurde festgestellt, dass die Betriebskosten hoch und die Mieten zumeist nicht kostendeckend sind. Manche Universitäten haben bereits Konsequenzen aus den Feststellungen des Rechnungshofs gezogen und einzelne Gästehäuser geschlossen oder die Mieten anhand der Kosten neu festgesetzt. Sofern die Universitäten die Wohnungen bewusst unter Wert vermieten, muss dies nach Auffassung des Rechnungshofs im Interesse der Transparenz im Haushalt als Subvention ausgewiesen werden.

Universitätsklinika: Gesetzliche Krankenkassen in die Pflicht nehmen

Beitrag Nr. 24, Seite 161 ff.

Für die Finanzen der vier baden-württembergischen Universitätsklinika ist eine zeitnahe und vollständige Abrechnung gegenüber Krankenkassen und Privatpatienten von hoher Bedeutung. Der Rechnungshof hat die Verfahrensabläufe geprüft und dabei ein hohes Maß an Professionalität festgestellt. Gleichwohl haben sich im Vergleich der Standorte Leistungsunterschiede ergeben. Vorbildlich arbeiten die Klinika in Heidelberg und Ulm, die durch eine schnelle Abrechnung Zinsverluste vermeiden. Als Ärgernis hat der Rechnungshof das Vorgehen mancher gesetzlicher Krankenkassen identifiziert, die offenbar systematisch die gesetzlichen Zahlungsfristen überschreiten und sich dadurch auf Kosten der Klinika Zinsgewinne und Liquidität verschaffen. Der Rechnungshof verlangt, dass die Klinika auch gegenüber den Krankenkassen in Zukunft Verzugszinsen geltend machen.

Wissenschaftliche Werkstätten der Universität Stuttgart zusammenlegen

Beitrag Nr. 25, Seite 168 ff.

Die Universität Stuttgart unterhält zu viele kleine Werkstätten, die unkoordiniert nebeneinander arbeiten und dadurch unnötig viele Ressourcen verbrauchen. Der Rechnungshof empfiehlt der Universität, die Werkstätten zu größeren Einheiten zusammenzufassen. Dadurch ließen sich etwa 20 Stellen einsparen. Die sächliche und personelle Ausstattung der wissenschaftlichen Werkstätten sollte zudem systematisch erfasst und eine belastbare Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden.

PH Karlsruhe sollte in das KIT integriert werden

Beitrag Nr. 27, Seite 182 ff.

Mit weniger, aber dafür besser ausgestatteten Professuren und einer strafferen Organisation in zwei statt drei Fakultäten könnte die Pädagogische Hochschule (PH) Karlsruhe ihre Effizienz in Forschung und Lehre stärken. Dies würde die Attraktivität der Hochschule steigern. Der Rechnungshof empfiehlt, die didaktische Kompetenz der PH Karlsruhe mittelfristig besser für die Ausbildung von Gymnasiallehrern zu nutzen. Dies ließe sich durch eine Integration der Pädagogischen Hochschule in das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) erreichen. Die pädagogischen Lehrstühle könnten im Rahmen des KIT als teilautonome School of Education - angelehnt an das Vorbild der Technischen Universität München - organisiert werden.

Servicezentren für Landesmuseen in Karlsruhe und Stuttgart einrichten

Beitrag Nr. 28, Seite 190 ff.

Baden-Württemberg verfügt über elf Landesmuseen, davon fünf in Stuttgart und drei in Karlsruhe. Jedes dieser Museen erfüllt seine Verwaltungsaufgaben mit eigenem Personal. Teilweise werden private Dienstleister hinzugezogen. Durch diese stark dezentrale Struktur verfügt jedes Museum nur über vergleichsweise kleine Einheiten, die im Gegensatz zu den wissenschaftlichen, künstlerischen und didaktischen Bereichen den Qualitätsansprüchen nicht immer gerecht werden können. Qualität und Wirtschaftlichkeit der Museumsverwaltung könnten verbessert werden, wenn in Stuttgart und Karlsruhe zentrale Verwaltungs- und Servicezentren eingerichtet würden. Diese sollten für alle Landesmuseen in der Stadt zuständig sein. Das Servicezentrum Karlsruhe könnte auch die Staatliche Kunsthalle Baden-Baden betreuen.

Landesarchive: Verbundlösung für Freiburg und Sigmaringen

Beitrag Nr. 29, Seite 197 ff.

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform hat das Land seine Archivverwaltung neu organisiert. Bis 2011 sollten hierdurch 20 Prozent der Personal- und Sachkosten eingespart werden. Die Prüfung des Rechnungshofs hat ergeben, dass der Stellenabbau durch den Einsatz von Personal aus dem zweiten Arbeitsmarkt und Drittmittelprojekte kompensiert wurde. Dadurch konnten zwar die Aufgaben in gleicher Qualität unvermindert weitergeführt werden. Der Landeshaushalt wurde jedoch bislang nicht entlastet. Ein Leistungsvergleich zwischen den Fachabteilungen der Archive zeigt, dass bis zu 30 Stellen eingespart werden könnten. Die Standorte Freiburg und Sigmaringen können aus wirtschaftlichen Gründen nur bei einem Auf-/Ausbau der Verbundlösung beibehalten werden. Zusammen ergibt sich ein Einsparvolumen von mindestens 1 Mio. Euro.