Mehr Wirkung und weniger Bürokratieaufwand bei Förderprogrammen des Landes

Der Rechnungshof fordert klare Ziele, digitale Verfahren und ein erkennbares Landesinteresse bei Förderprogrammen

Förderungen sind ein wichtiges Instrument der Landesverwaltung, um den notwendigen strukturellen und digitalen Wandel zu gestalten und zu unterstützen. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat bei drei Prüfungen erhebliches Optimierungspotenzial bei der Abwicklung von Förderprogrammen aufgezeigt. „Wenn das Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen für Förderprogramme eingesetzt wird, muss eine Wirkung erzielt werden und der Bürokratieaufwand muss sich spürbar verringern,“ betonte die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert heute in Stuttgart anlässlich der Vorstellung des diesjährigen Jahresberichts.

Nach einer Untersuchung des Rechnungshofs werden Förderprogramme im Wirtschaftsministerium vielfach nicht transparent im Führungsinformationssystem für das Fördercontrolling (FIS) abgebildet. In der Folge sind die Förderaktivitäten für Dritte nicht nachvollziehbar. Das FIS in seiner aktuellen Form bildet die Fördervielfalt nicht immer in der Tiefe voll ab. Es ist daher kein geeignetes Steuerungswerkzeug. Eine komplexe Förderlandschaft mit teilweise hohen Anforderungen an die Antragstellung erschwert eine Digitalisierung. Dies zeigt sich auch daran, dass im Wirtschaftsministerium bisher kein Förderprogramm durchgehend digitalisiert ist und Unternehmen bei der Beantragung und Abwicklung von Förderungen zunehmend auf die Unterstützung von externen Dienstleistern angewiesen sind.

Der Rechnungshof hat sich beispielhaft folgende Förderprogramme angesehen:

Mit dem Programm Invest BW förderte das Land von 2021 bis 2024 insgesamt 657 Investitions- und Innovationsvorhaben mit 291 Millionen Euro. Durch eine unzureichende Konzeptionierung setzte es dabei Landesmittel jedoch teilweise weder sparsam noch wirtschaftlich ein. Beispielweise wären Vorhaben mit einem hochgerechneten Fördervolumen von 16 Millionen Euro in identischem Umfang auch ohne staatliche Unterstützung durchgeführt worden. Zudem wurden Projekte wie etwa die Entwicklung eines herzhaften Brotaufstrichs als förderfähig eingestuft, deren Wirksamkeit für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg in Anbetracht des tiefgreifenden Strukturwandels fraglich ist. Eine bundesweite Datenbank zur Erfassung aller bewilligten Förderungen, die den bürokratischen Aufwand bei der Antragsstellung deutlich minimieren könnte, gibt es nicht.

Mit der Strategie „Quartier 2030 - Gemeinsam. Gestalten“ unterstützt das Land Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteure dabei, alters- und generationengerechte Quartiere zu entwickeln. Das Sozialministerium hat dazu die drei Förderprogramme „Quartiersimpulse“, „Gut Beraten!“ und „Beteiligungstaler“ aufgelegt. Den Anforderungen an Wirkung und Wirtschaftlichkeit werden die Programme allerdings nicht durchgängig gerecht. Bei allen drei Förderprogrammen fehlten konkrete und messbare Ziele, um deren Erfolg und Wirkung überprüfen zu können. Förderbedarf und -inhalte waren zu unbestimmt. Dies führte zu Doppelstrukturen und einer geringen Zielgenauigkeit der Förderung. Bei zwei Förderprogrammen zeigten sich unangemessen hohe Verwaltungskosten. 

„Als Rechnungshof empfehlen wir deshalb, Förderprogramme stärker am Landesinteresse auszurichten, transparent darzustellen und zu steuern, konsequent zu digitalisieren sowie den Erfolg und die Wirkung der Programme messbar zu machen,“ erläuterte Dr. Ruppert. Dies sei gerade vor dem Hintergrund immer knapper werdender Haushaltsmittel von herausragender Bedeutung, um den bestmöglichen Nutzen für das Land sicherzustellen und einen verantwortungsvollen mit Steuermitteln zu gewährleisten.