Mehr als 40 Millionen Euro und 320 Personalstellen könnten eingespart werden
Neben dem Schwerpunkt der Haushaltspolitik spannt die diesjährige Denkschrift wiederum einen Bogen über alle Ressortbereiche des Landes
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof Baden-Württemberg stellt die Denkschrift 2010 im Stuttgarter Landtag der Öffentlichkeit vor.
Neben dem Schwerpunkt der Haushaltspolitik spannt die diesjährige Denkschrift wiederum einen Bogen über alle Ressortbereiche des Landes. Nicht abstrakt, sondern konkret zeigt der Rechnungshof auf, wo und wie im Einzelfall gespart, effizienter gehandelt oder bessere Ergebnisse erzielt werden können. Die einzelnen Beiträge stehen nicht nur für sich, sie sprechen oft strukturelle und auf andere Bereiche übertragbare Lösungsansätze an.
Regierungspräsidien verwalten 2,3 Millionen bzw. 46 Kilometer Akten
Beitrag Nr. 5, Seite 47 ff.
Bei den vier Regierungspräsidien sind 44 Poststellen und 69 Registraturen eingerichtet. Dort sind 415 Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 14,5 Millionen Euro jährlich. Da organisatorische Vorgaben fehlen, haben sich die Abteilungen, zum Teil auch Referate, eigene Verfahrensabläufe geschaffen. Das vom Land eingeführte IuK-Verfahren „Dokumenten- und Schriftgutverwaltung“ nutzen nur 34 Registraturen. Mindestens 2,6 Millionen Euro bzw. 42 Personalstellen könnten eingespart werden.
Noch immer keine elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Polizei
Beitrag Nr. 6, Seite 54 ff.
Bereits vor fünf Jahren hatte der Rechnungshof angeregt, die Arbeitszeit der Bediensteten der Landespolizei elektronisch zu erfassen. Seitdem haben sich keine wesentlichen Fortschritte ergeben. Noch immer wird die Arbeitszeit von 60 Prozent der Beschäftigten nicht elektronisch erfasst. Das Innenministerium hat es bislang versäumt, einen Rahmenvertrag zur Beschaffung der dafür notwendigen Hard- und Software abzuschließen und dafür Geld bereitzustellen. Das soll jetzt nachgeholt werden. Positiver Nebeneffekt: Die jährlichen Einspar- bzw. Umschichtungspotenziale sind höher als die Investitionskosten. Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften unterschiedlich angewandt und zum Teil gar nicht beachtet werden. Deshalb sollten die Arbeitszeitregelungen vereinfacht werden.
Schwertransporte: Gebühren für Polizeibegleitung nicht kostendeckend
Beitrag Nr. 7, Seite 61 ff.
Die Polizei begleitet Großraum- und Schwertransporte, um Gefahren abzuwehren, die sich aus den Transporten ergeben. Die Kosten hat der Transportunternehmer zu tragen. In den letzten Jahren hat die Polizei im Durchschnitt 2 Millionen Euro eingenommen. Es hätte eine halbe Million Euro mehr sein können, wären alle gebührenpflichtigen Tätigkeiten abgerechnet worden. Das Abrechnungsverfahren ist zu kompliziert und sollte vereinfacht werden. Die Polizei will diese Aufgabe privatisieren. Dies setzt aber voraus, dass Gebührenausfälle durch entsprechende Kosteneinsparungen im Polizeihaushalt ausgeglichen werden.
Mehr Transparenz bei der Sonderverwendung von Lehrkräften
Beitrag Nr. 8, Seite 67 ff.
Der Rechnungshof prüfte den Einsatz von Lehrkräften als Fachberater an beruflichen Schulen und an allgemeinbildenden Gymnasien sowie am Landesinstitut für Schulentwicklung. Wegen der Bedeutung der Unterrichtsversorgung sollte die anderweitige Verwendung von Lehrkräften auf einem Blick im Haushaltsplan erkennbar sein. Zusätzlich zu den nach der Haushaltssystematik ausgebrachten Erläuterungen und Ergänzungen sollten in künftigen Staatshaushaltsplänen Art und Umfang des anderweitigen Einsatzes von Lehrkräften an geeigneter Stelle, beispielsweise in einer Produktinformation, zusammenfassend dargestellt werden.
Evaluation an allgemeinbildenden Schulen verursacht erheblichen Aufwand
Beitrag Nr. 9, Seite 71 ff.
Die öffentlichen Schulen sind verpflichtet, ihre Schul- und Unterrichtsqualität regelmäßig zu evaluieren. Ergänzend dazu werden sie durch das Landesinstitut für Schulentwicklung begutachtet. Die gesamte Evaluation ist aufwendig und bindet Personal. Der Rechnungshof hat die Gesamtkosten eines Evaluationszyklus geschätzt. Das Kultusministerium sollte sich einen fundierten Überblick über die Kosten der Evaluation an den Schulen verschaffen und die Ergebnisse der Evaluation in Zielvereinbarungen mit den Schulen umsetzen. Überdies soll es anhand der bisherigen Erfahrungen prüfen, ob die Evaluation mit einem geringeren Ressourcenverbrauch durchgeführt werden kann.
Bewährungshilfe privatisiert - Mehrkosten statt Einsparungen
Beitrag Nr. 10, Seite 77 ff.
Das Land hat die Bewährungs- und Gerichtshilfe von 2007 bis 2016 auf eine gemeinnützige Gesellschaft übertragen. Statt der erhofften Effizienzrendite von 10 bis 15 Prozent muss das Land jetzt 47 Millionen Euro mehr bezahlen als in Eigenbesorgung. Demgegenüber erzielt die Gesellschaft hohe Überschüsse aus dem Vertragsentgelt: In den ersten beiden Vertragsjahren 7 Millionen Euro. Wegen der überhöhten Landeszahlungen konnte die Gesellschaft sogar auf eine Million Euro Vertragsentgelt verzichten und 40 zusätzliche Bedienstete einstellen. Der Rechnungshof fordert das Land auf, den Vertrag mit der Gesellschaft zu kündigen oder zumindest das vereinbarte Entgelt abzusenken.
Sozialgerichte und Verwaltungsgerichte endlich zusammenlegen
Beitrag Nr. 11, Seite 85 ff.
Die Sozial- und Verwaltungsgerichte sollten endlich zusammengelegt werden. Dadurch könnten im Verwaltungsbereich jährlich bis zu 2,8 Millionen Euro eingespart werden. Belastungsschwankungen in einzelnen Verfahrensarten könnten in Zukunft ohne zusätzliches Personal bewältigt werden, weil größere Gerichte in der Lage sind, Spitzenbelastungen in Teilbereichen besser auszugleichen. Unabhängig davon könnten in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie beim Finanzgericht bis zu 62 Stellen für Servicekräfte abgebaut werden.
Landesbetrieb Vermögen und Bau: Land blockiert Neustrukturierung
Beitrag Nr. 12, Seite 93 ff.
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg betreut und verwaltet die Gebäude und Grundstücke des Landes. Bei der Betriebsleitung in Stuttgart und den 15 Ämtern gibt es 1.481 Personalstellen. 132 könnte das Land dann sparen, wenn alle Ämter ihre Geschäfte so erledigen würden, wie die besten von ihnen. Weiteres Personal könnte für Aufgabenzuwächse eingesetzt werden, würden die Ämter neu strukturiert. Dies hat der Landesbetrieb bei einer Untersuchung selbst festgestellt. Dazu müsste die Zahl der Ämter von 15 auf 9 reduziert und dabei die bisherigen Universitätsbauämter Heidelberg und Freiburg in die neuen Ämter integriert werden. Damit würden Ämter mit rund 150 Personalstellen geschaffen, die über ausreichend Know-how auch in der Breite verfügen. Die Präsenz in der Fläche bliebe erhalten.
Der Weg zum Wohngeld - ein bürokratisches Labyrinth
Beitrag Nr. 13, Seite 99 ff.
Die Kommunen in Baden-Württemberg könnten jährlich 7 Millionen Euro einsparen. Dazu müsste das Wohngeldverfahren in die Verfahren für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII integriert werden. Viele Fälle müssten dann nicht mehr parallel bearbeitet werden. 2008 wurden 28 Prozent aller Wohngeldfälle doppelt geprüft. Mit der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachung kann der Staat viel Geld sparen, ohne bei den Bürgern Leistungen zu kürzen.
Förderung im Energiesektor: Ziele präzisieren und Ergebnisse besser dokumentieren
Beitrag Nr. 14, Seite 104 ff.
Das Land fördert Demonstrationsvorhaben, die eine rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energieträger zum Gegenstand haben. Der Rechnungshof hält die Förderziele und Auswahlkriterien für nicht präzise genug. Die Verfahren sind nicht transparent. Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Projekten waren nur unzureichend dokumentiert. Das muss sich ändern: Die Förderziele sind zu präzisieren. Kosten, Nutzen und Risiken von Förderprojekten sind zu analysieren, zu bewerten und anschließend auf ihre Wirkung auf die Umwelt und Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Es sollten nur solche Vorhaben gefördert werden, die andernfalls nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten.
Qualitätssicherungssystem für Landwirtschaft kaum nachgefragt
Beitrag Nr. 15, Seite 109 ff.
Die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der Ländlichen Räume in Schwäbisch Gmünd ist ein wichtiges Kompetenz- und Bildungszentrum für die Landwirtschaftsverwaltung. Sie betreibt ein Projekt zur gesamtbetrieblichen Qualitäts-Sicherung für landwirtschaftliche Betriebe. Darin wurde ein Werkzeug für Eigenkontrolle und Dokumentation entwickelt, das den Landwirten zur freiwilligen Nutzung angeboten wird. Doch nur ein kleiner Teil der Landwirte nutzt das Produkt. Es verursacht dem Land seit 2001 Kosten von jährlich 250.000 Euro. Das Projekt solle grundsätzlich neu ausgerichtet werden.
Mängel bei der Pflegeplatzförderung
Beitrag Nr. 16, Seite 115 ff.
Das Land hat den Bau und die Sanierung von Pflegeheimen mit mehr als 500 Millionen Euro gefördert. Damit sollte die Selbstbestimmung und die Lebensqualität der Bewohner verbessert werden. Der Rechnungshof stellte fest, dass mit dem Geld zu viele Dauerpflegeplätze geschaffen wurden, während bei den Kurzzeit- bzw. Tagespflegeplätzen die Grundversorgung immer noch nicht sichergestellt ist. Das Land sollte eine verlässliche Bedarfserhebung über Pflegeplätze sicherstellen und deshalb alle belegten und nicht belegten Pflegeplätze erheben.
Verfahren zur Sanierung von Altlasten straffen
Beitrag Nr. 17, Seite 121 ff.
Das Land fördert kommunale Projekte zur Erfassung und Behandlung von Altlasten weniger als früher. Neue Sanierungsvorhaben sind kaum noch möglich. Das Geld ist meist durch laufende Projekte gebunden. Vorhaben werden über Jahre ausgesetzt und Untersuchungen in die Länge gezogen. Die Wirtschaftlichkeit spielt bei Förderentscheidungen eine untergeordnete Rolle. Der Rechnungshof empfiehlt eine zielorientierte und beschleunigte Altlastenbearbeitung. Die zeit- und personalaufwendigen Arbeitsabläufe sind zu straffen. Die Förderung ist neu auszurichten und organisatorisch zu vereinfachen.
Kommunaler Straßenbau: Altprogramm bereinigen
Beitrag Nr. 18, Seite 127 ff.
Die Förderprogramme des Bundes für den kommunalen Straßenbau laufen bis 2013 aus. Danach entfällt die Zweckbindung und ab 2020 werden die Kompensationszahlungen eingestellt. Das Altprogramm nach dem Gemeinde-verkehrsfinanzierungs-Gesetz wird nur schleppend abgewickelt. Die noch zu leistenden Ausgaben übersteigen das bereitstehende Fördergeld um 13 Millionen Euro. Deshalb ist es erforderlich, die Vorhabenträger zu verpflichten, zügig die fehlenden Bauabschnitte zu realisieren und nicht umsetzungsfähige Vorhaben aus dem Förderprogramm zu nehmen. Künftig sollten nur noch baureife Vorhaben genehmigt und Fördergeld für den Grunderwerb erst nach Baubeginn ausbezahlt werden.
Mehr Steuerbeamte als Betriebsprüfer einsetzen
Beitrag Nr. 19, Seite 133 ff.
Die Oberfinanzdirektion hat die Zahl der notwendigen Betriebsprüfer mit 1.439 Stellen definiert. Die Betriebsprüfungsstellen waren zu keiner Zeit so besetzt, wie diese Sollvorgaben es vorsahen. Während 2006 gegenüber den Sollvorgaben nur 16 Prüfer fehlten, hat sich der Fehlbestand inzwischen bereits auf 65 erhöht. Dieser Fehlbestand verlängert die Prüfungsintervalle und ist unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit bedenklich. Der Rechnungshof empfiehlt der Steuerverwaltung personalwirtschaftlich sicherzustellen, dass diese Sollstärke gewährleistet ist, notfalls zulasten anderer Bereiche. Sie sollte zudem alle Anstrengungen unternehmen, das Arbeitsgebiet Betriebsprüfung für den Nachwuchs attraktiv zu gestalten. Eine Kosten-Nutzen-Betrachtung hat ergeben, dass die Betriebsprüfungsstellen dem Fiskus das 7,4-fache dessen einbrachten, was sie an Kosten verursachten.
Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer häufig fehlerhaft
Beitrag Nr. 20, Seite 140 ff.
Bei 50.000 Einkommensteuerfällen im Land werden jährlich „außergewöhnliche Belastungen“ von mindestens 2.000 Euro abgezogen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Aufwendungen, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Scheidung, Todesfall oder auch Unwetter entstehen. Die Bearbeitung solcher außergewöhnlichen Belastungen bereitet den Finanzämtern Probleme. Jeder fünfte Steuerbescheid war in diesem Punkt fehlerhaft. Die Fehler führten allein im Veranlagungszeitraum 2007 zu Steuerausfällen von 7 Millionen Euro. Die Bearbeitungsqualität muss verbessert und das bestehende Risikomanagement optimiert werden.
Fehlerhaft abgezogene Beiträge zur Alterssicherung verursachen Steuerausfälle in Millionenhöhe
Beitrag Nr. 21, Seite 144 ff.
Den Finanzämtern sind beim Abzug von Aufwendungen zur Alterssicherung als Sonderausgaben häufig Fehler unterlaufen. Dies betrifft Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen und bestimmten berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Der Rechnungshof hat 500 Fälle untersucht; davon waren mehr als zwei Drittel fehlerhaft. Hochgerechnet drohen dem Staat Steuerausfälle in Millionenhöhe. Die Bediensteten der Finanzämter müssen gezielt auf die Fehlerursachen hingewiesen werden.
Neubau Kinderklinik: Heidelberg teurer als Leipzig
Beitrag Nr. 22, Seite 148 ff.
Der Rechnungshof hat den Neubau der Kinderklinik des Universitätsklinikums Heidelberg mit einem ähnlichen Projekt verglichen, das zur gleichen Zeit am Klinikum Leipzig realisiert wurde. In Heidelberg entstand - mit Zuschüssen privater Spender - ein aufwendig gestaltetes Gebäude, das zu höheren Betriebskosten führen wird. Weniger aufwendig, aber genauso zweckmäßig fiel der Leipziger Neubau aus. Dort konnten die Baukosten unter anderem durch ein straffes Kostenmanagement beinahe 30 Prozent niedriger gehalten werden als in Heidelberg. Der Vergleich zeigt, dass die Kostenplanungsinstrumente im staatlichen Hochbau zu große finanzielle Spielräume eröffnen.
Sanierung der Klostermauer zu aufwendig
Beitrag Nr. 23, Seite 153 ff.
Für den Wiederaufbau und die Sanierung kleiner Abschnitte der denkmalgeschützten Klostermauer in Bebenhausen hat die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung bisher 1,5 Millionen Euro aufgewendet. Der Rechnungshof bemängelt den überzogenen technischen Aufwand für die Erdbebensicherheit. Würde der Sanierungsstandard bei der über 1.200 m langen Mauer fortgesetzt, wäre ein zweistelliger Millionenbetrag aufzuwenden. Bisher fehlt ein Gesamtkonzept für eine denkmalgerechte und zugleich wirtschaftliche Sanierung. Die Staatliche Hochbauverwaltung und die Denkmalbehörde sollten besser zusammenarbeiten.
Landesimmobiliengesellschaft: Zu spät aufgelöst
Beitrag Nr. 24, Seite 158 ff.
Das Ziel des Landes, mithilfe privatwirtschaftlicher Strukturen, Instrumente und dem Know-how der freien Wirtschaft den Immobilienbestand des Landes besser zu vermarkten und zusätzliche Erlöse zur Schuldentilgung zu erwirtschaften, wurde nicht erreicht. Die Landesimmobiliengesellschaft erzielte bis zum 30.06.2009 lediglich 21 Millionen Euro, denen jedoch noch knapp 4,5 Millionen Euro an Kosten gegenüberstanden. Im Ergebnis wurden nur 17 Millionen Euro erlöst. Ursache hierfür war, dass das Land zuvor auf die vorgesehenen Sale-and-rent-back-Modelle verzichtet hatte, da sie kein wirtschaftliches Ergebnis erbringen konnten. Danach hat es das Finanzministerium versäumt, die Landesimmobiliengesellschaft umgehend aufzulösen. Dadurch hätten in den Jahren 2007 bis 2009 Personalkosten von 1,6 Millionen Euro eingespart werden können.
Vergütung des Führungspersonals der Universitätsklinika
Beitrag Nr. 25, Seite 165 ff.
Der Rechnungshof hat erstmals seit der Reform der Universitätsklinika 1998 die Vergütungen der Vorstandsmitglieder und Chefärzte geprüft. Dabei haben die Prüfer eine große Bandbreite an Vergütungen vorgefunden. Bei den hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern bewegen sich die Vergütungen zwischen 100.000 Euro jährlich für einen Pflegedirektor bis zu 650.000 Euro jährlich für den bestbezahlten Leitenden Ärztlichen Direktor im Land. Bei den Chefärzten, die nach 2002 eingestellt wurden, reichen die Vergütungen, die neben dem Professorengehalt bezahlt werden, von 20.000 Euro bis zu 818.000 Euro jährlich. Der Rechnungshof schlägt vor, diese Vergütungen nach oben zu begrenzen und die Aufsichtsräte auch bei der Vereinbarung der Chefarztgehälter stärker in die Verantwortung zu nehmen. Außerdem sollen die Chefärzte nach Vorstellung des Rechnungshofs künftig nicht mehr Beamte sein, die die Klinikabteilungen in Nebentätigkeit führen. Ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung sollten vielmehr in einem einheitlichen Dienstverhältnis geregelt werden.
Universitätsgebäude: Zu hoher Energieverbrauch kostet Millionen
Beitrag Nr. 26, Seite 174 ff.
Bei einer stichprobenweisen Prüfung stellte der Rechnungshof fest, dass in den Universitätsgebäuden Energie eingespart werden könnte. Zum einen sind viele technische Anlagen nicht optimal eingerichtet, zum anderen fehlt es bei den Betreibern - den Universitäten - an Maßnahmen zum energieeffizienten Betrieb ihrer technischen Anlagen. Der Rechnungshof sieht bei einem optimierten Betrieb der Gebäudetechnik ein Einsparpotenzial von jährlich mindestens 10 Millionen Euro für die Universitätshaushalte.
Internationale Bodenseehochschule könnte mit weniger Geld auskommen
Beitrag Nr. 27, Seite 179 ff.
Die Internationale Bodensee-Hochschule (IBH) ist ein Verbund aus 29 Universitäten und Hochschulen aus der Schweiz, Österreich, Baden-Württemberg und Bayern. Die IBH fördert die Zusammenarbeit dieser Hochschulen in Forschung und Lehre erfolgreich. Zum Etat der IBH trägt Baden-Württemberg jährlich 286.000 Euro bei. Nach Ansicht des Rechnungshofs wäre das Leistungsniveau der IBH auch mit einer deutlich geringeren Finanzausstattung zu halten. Das Budget könnte bis zu 25 Prozent reduziert werden, wenn das Fördercontrolling verbessert, auf unzulässige bzw. unwirtschaftliche Fördermaßnahmen verzichtet und die Geschäftsstelle in Kreuzlingen personell verkleinert würden. Projekte, die von den beteiligten Hochschulen auch ohne Mitwirkung der IBH durchgeführt werden können, sollten von dieser nicht gefördert werden.
Informations- und Kommunikationstechnik der Universität Hohenheim in einem Zentrum zusammenführen
Beitrag Nr. 28, Seite 185 ff.
Die Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) der Universität Hohenheim muss neu organisiert werden. Das zuständige Personal ist über die ganze Universität verteilt und nimmt parallel weitere Querschnittsaufgaben wahr. Dadurch wird auch wissenschaftliches Personal sachfremd gebunden, das dann für Forschung und Lehre nicht mehr zur Verfügung steht. Der Rechnungshof fordert deshalb, die IuK unter einem Dach zu einem schlagkräftigen Zentrum zusammenzuführen. Ein weiteres Problem: Die Einrichtungen der Universität haben selbstständig IuK-Geräte oft nur in kleinen Stückzahlen und zu teuer eingekauft. Dadurch ist ein Wildwuchs entstanden, der eine wirtschaftliche Beschaffung von Zubehör unmöglich macht. Das zukünftige IuK-Zentrum soll deshalb auch den Einkauf steuern und dabei möglichst gemeinsame Ausschreibungen des Landes nutzen.
Was hat sich bei der Staatsgalerie Stuttgart getan?
Beitrag Nr. 29, Seite 192 ff.
Der Rechnungshof hatte die Staatsgalerie Stuttgart vor fünf Jahren schon einmal geprüft. Das ist seitdem passiert: Die Staatsgalerie hat die Inventarisierung des Sammlungsguts zielstrebig vorangetrieben, die Dauerleihgaben werden sorgfältiger überwacht, Kurierreisen vorschriftsmäßig abgerechnet und die Kunsttransporte professioneller vergeben. Defizite bestehen nach wie vor im Bereich der Personalwirtschaft: Es gibt keine belastbare Personalbedarfsberechnung und bei Arbeitsverträgen werden rechtliche Vorgaben nicht eingehalten. Bei der Aufsicht und beim Wach- und Sicherheitsdienst sind Einsparpotenziale nur teilweise realisiert worden. Auch die Haushaltswirtschaft und das Berichtswesen entsprechen noch immer nicht den geltenden Anforderungen. Das Wissenschaftsministerium muss darauf achten, dass die Staatsgalerie die geltenden Anforderungen für Haushalts- und Personalwirtschaft einhält.
Lindenmuseum: Verantwortung zwischen Land und Stadt neu regeln
Beitrag Nr. 30, Seite 197 ff.
Das Lindenmuseum in Stuttgart ist mit seiner Sammlung eines der bedeutendsten Völkerkundemuseen Europas. Die Prüfung des Rechnungshofs hat einige Verbesserungspotenziale ergeben: Das Museum muss eine zeitgemäße Strategie erarbeiten und seine Organisation straffen. Der Personalbestand könnte durch die Vergabe von Dienstleistungen nach außen reduziert werden. In einigen Bereichen kann das Museum seine Einnahmen steigern. Außerdem sollte die Verantwortung zwischen dem Land und der Stadt Stuttgart neu verteilt werden: Heute tragen Land und Kommune jeweils 50 Prozent aller Aufwendungen. Zukünftig soll die Stadt Stuttgart allein das Gebäude bewirtschaften und das Land für den laufenden Betrieb verantwortlich sein.