Landesförderung an Zweckverbände zum Bau von Hochwasserschutzanlagen soll verstärkt Anreize zur kommunalen Zusammenarbeit setzen
- Wirksamer Hochwasserschutz endet nicht an Gemeindegrenzen
- Einzelne Kommunen kooperieren beim Hochwasserschutz nicht
- Wasserbehörden sollen sich bei den Kommunen intensiver für einen nichttechnischen Hochwasserschutz einsetzen
Karlsruhe/Stuttgart: Die Hochwasserschutzvorsorge ist in besonderem Maße von einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung im gesamten Einzugsgebiet eines Flusslaufs abhängig. Die Schutzmaßnahmen sind dort durchzuführen, wo sie am wirksamsten und zugleich wirtschaftlich sind. Die Wasserwirtschaftsverwaltung unterstützt den freiwilligen Zusammenschluss von Kommunen zu Hochwasserschutzzweckverbänden. Gemeinsam mit den zur Zusammenarbeit bereiten künftigen Verbandsmitgliedern und beauftragten Planern arbeitet sie die Gesamtkonzeptionen für die künftigen Verbandsgebiete aus.
In einigen Fällen lehnten Kommunen es ab, in einem Verband mitzuwirken, obwohl sie zum zu schützenden Gebiet gehören. Diese Kommunen verfolgen nun „eigene“ Lösungen, die von den ursprünglich abgestimmten Gesamtkonzeptionen abweichen. Die von den überschwemmungsgefährdeten Kommunen angestrebte Hochwasserschutzvorsorge wird dadurch erst später wirksam.
Die Solidarität zwischen Oberlieger und Unterlieger ist nicht verbindlich geregelt. Die Hochwasserschutzmaßnahmen, welche die Anrainer am Oberlauf der Flüsse (Oberlieger) umsetzen, schützen in der Regel auch die von möglichen Hochwasserwellen stärker betroffenen flussabwärtsliegenden Gebiete (Unterlieger). Sind die Oberlieger nicht kooperativ, scheitert der Gemeindegrenzen überschreitende Hochwasserschutz.
Der Rechnungshof spricht sich deshalb dafür aus, mit den Fördermitteln der Wasserwirtschaft die kommunale Zusammenarbeit in Form der Oberlieger-/Unterlieger-Verantwortung stärker zu unterstützten. So sollte geprüft werden, ob durch eine geänderte Fördersystematik die Bereitschaft für kommunale Kooperationen stärker unterstützt werden kann. Ebenso sollten den Zweckverbänden bei der Förderung keine Nachteile entstehen, wenn sich einzelne Kommunen gegen eine Zusammenarbeit für die Hochwasserschutzvorsorge entscheiden.
Die Erfahrungen vergangener Hochwasserereignisse zeigten, dass Schäden vor allem eintraten, weil die Schutzbauten nicht ausreichten oder versagten und die Wassermengen ungehindert in die Siedlungsgebiete eindrangen. In der Folge wird die Bau- und Flächenvorsorge gerade bei solchen Ereignissen immer wichtiger.
Die zuständigen Wasserbehörden sollten bei der Anhörung als Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht von den Kommunen intensiver nichttechnische Vorsorgemaßnahmen wie Entsiegelungen oder dezentralen Rückhalt von Regenwasser sowie eine hochwasserangepasste Bauweise einfordern.