Land vernachlässigt seine Prüfpflichten bei Stützbauwerken sowie bei Hang- und Felssicherungen
- Da Bauwerksprüfungen teilweise vernachlässigt werden, können Mängel nicht frühzeitig entdeckt und beseitigt werden
- Georisiken wie Steinschlag oder Hangrutschungen werden nicht zentral erfasst
- Der Unterhalt der Bauwerke wurde in einigen Fällen vernachlässigt
Karlsruhe/Stuttgart: Erhaltungsmaßnahmen an den 6.000 Stütz- und Sonderbauwerken sowie Hang- und Felssicherungen an Landesstraßen sind erforderlich, um Personen- und Sachschäden sowie Straßensperrungen zu vermeiden.
Der Erhalt dieser Bauwerke wurde bislang meist erst ausgeführt, wenn besondere Wetterereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen auftraten. Die aufgrund der jüngsten Unwetterereignisse aufgetretenen „spontanen“ Hangrutschungen erfordern häufig eine kostenintensive Schadensbehebung, da neben den rein baulichen Maßnahmen umfangreiche geologische Untersuchungen notwendig sind. Eine kurz- und mittelfristige präventive Erhaltungsplanung ist jedoch nicht möglich, da die Straßenbauverwaltung des Landes die Datenbank „Straßeninformationsbank“ nicht umfassend führt und die geforderten Bauwerksprüfungen teilweise fehlen.
Der Rechnungshof regt an, dass die Straßenbauverwaltung auf der Grundlage der künftig umfassend geführten Datenbank ein kontinuierliches Erhaltungsmanagement für Stützbauwerke sowie Hang- und Felssicherungen aufbaut.
In der Regel hätten die Straßenbaubehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes die komplexe Spezialaufgabe der Hang- und Felssicherung wahrzunehmen. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass diese nicht der Definition von betrieblichem und kleinem baulichen Unterhalt (z. B. Kleinreparatur von Straßenschäden oder Bäume schneiden) zuzuordnen ist. Die Aufgabe wäre vielmehr dem Erhalt zuzurechnen, für den die Straßenbauverwaltung des Landes originär zuständig ist.