Ladepunkte ausbauen und wirtschaftlicher betreiben
- Der Ausbau der landeseigenen Ladeinfrastruktur muss intensiviert werden
- Die Nutzung der Ladepunkte muss günstiger und attraktiver werden
- Die gesetzlichen Vorgaben zu den Ladepunkten sollten angepasst werden
Karlsruhe/Stuttgart: Knapp 14.000 landeseigene Ladepunkte bis 2030 vorzuhalten - dieses Ziel hat sich Baden-Württemberg im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes gesetzt. Davon ist das Land jedoch noch weit entfernt: Der Rechnungshof stellte weniger als 600 Ladepunkte auf Grundstücken des Landes fest (Stand 2022). Davon sind etwa die Hälfte öffentlich nutzbar, während die anderen Ladepunkte nur für Dienstfahrzeuge des Landes vorgesehen sind. Zumeist handelt es sich dabei um Hybrid-Fahrzeuge, die auch weiterhin fossile Brennstoffe verwenden. Damit tragen die rein dienstlichen Ladepunkte nur begrenzt zur Vermeidung von CO2-Emissionen bei.
Die Ladepunkte einschließlich zugehöriger Infrastruktur werden von den Dienststellen des Landes mit Unterstützung des Landesbetriebs Vermögen und Bau beantragt, errichtet und bezahlt. Das Verkehrsministerium fördert die Dienststellen bei der Errichtung von Ladepunkten im Rahmen der „Landesinitiative Elektromobilität III“. Betreiber der Ladepunkte ist grundsätzlich die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW). Sie fordert von den Dienststellen eine monatliche Betriebskostenpauschale von 129 Euro je Ladepunkt sowie für jedes Fahrzeug bzw. „E-Parken-Karte“ monatlich 60 Euro (Flatrate). Bei einer exemplarischen Fahrleistung von 500 Kilometer je Monat führt dies zu Ladekosten von 2,80 Euro je Kilowattstunde. Dies stellt ein Vielfaches der Kosten für das Laden an öffentlichen Ladepunkten dar.
Viele Dienststellen haben daher die geplante Errichtung eines eigenen Ladepunkts zurückgestellt. Andere stellten die Nutzung der bereits errichteten Ladepunkte wieder ein (siehe rechte Abbildung). Deren Hybrid-Fahrzeuge werden nunmehr ausschließlich fossil betrieben.
„Das Betriebs- und Ausbaukonzept der landeseigenen Ladepunkte gilt es zu optimieren. Die Ladekosten sollten im Ergebnis nicht höher sein als bei öffentlichen Ladepunkten“, so die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Cornelia Ruppert.
Zur Kostenreduzierung schlägt der Rechnungshof zum einen einfache Wallboxen mit einer Ladeleistung von 3,5 Kilowatt vor. Zum dienstlichen Betrieb von Hybrid-Fahrzeugen reichen diese in der Regel aus und sind in der Anschaffung deutlich günstiger als Ladesäulen mit 11 oder 22 Kilowatt. Zudem können diese von den Dienststellen selbst betrieben werden. Weiter sollte ein Teil der bisher rein dienstlich genutzten Ladepunkte öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierdurch ließen sich die Betriebskosten senken und die Attraktivität der E-Mobilität erhöhen.
Weiter sollte das Land die Vorgaben zum Ausbau der Ladeinfrastruktur aus dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz überdenken. Danach soll bis 2030 jeder vierte Stellplatz einen Ladepunkt aufweisen. Keine Berücksichtigung finden dabei jedoch die erwartete Nutzungsintensität, Verkehrsströme oder im Umfeld bereits vorhandene Ladepunkte.
Die Fotos sind vom Rechnungshof und können frei verwendet werden.