Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Fußballspielen und anderen kommerziellen Großereignissen

  • Rechnungshof fordert eine Beteiligung der Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen an den Kosten der Polizeieinsätze
  • Polizeikosten sind beim Profifußball am höchsten
  • Land muss Rechtsgrundlage für Gebührenlösung beschließen

Karlsruhe/Stuttgart: Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen verursachen teils hohe Kosten. Bislang werden diese ausschließlich vom Steuerzahler getragen. Auch kommerzielle Veranstalter werden an den Kosten nicht beteiligt, selbst wenn sie hohe Einnahmen erzielen. „Beim Fußball sind die Kosten für Polizeieinsätze mit Abstand am höchsten. Zählt man alle Einsatzstunden in Deutschland zusammen, kommt man rechnerisch auf mehr als 2.000 Polizistinnen und Polizisten, die für die Sicherung von Fußballspielen gebunden sind.“ Dies teilte der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, Max Munding, am 22. Juli 2015 in Stuttgart mit.

Als Ursache nennt der Rechnungshof gewalttätige Zwischenfälle bei Fußballspielen. Deren Intensität habe zugenommen. Bei anderen kommerziellen Großveranstaltungen wie Popkonzerten, hochkarätigen Leichtathletik- und Handballveranstaltungen fielen deutlich geringere Polizeikosten an.

Allein in der Saison 2012/2013 ermittelte die Finanzkontrolle für Einsätze der Landespolizei bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen unmittelbare Kosten von 13,8 Mio. Euro. Davon entfallen rund 90 Prozent auf die drei Profiligen. Bundesweit sind in dieser Saison für Einsätze der Bundes- und Landespolizei bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen unmittelbare Kosten von deutlich über 119 Mio. Euro entstanden. Neben den unmittelbaren Einsatzkosten fallen in erheblichem Umfang indirekte Kosten für die spezielle Sicherheitsarchitektur zur Gefahrenabwehr rund um Fußballspiele an.

Die Bremische Bürgerschaft beschloss im Oktober 2014 eine Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes, um den Fußball an den Kosten beteiligen zu können. Baden-Württemberg hatte bis 1991 eine Regelung im Polizeigesetz, die es ermöglichte, kommerzielle Veranstalter an den Polizeikosten zu beteiligen.

Der Rechnungshof empfiehlt, eine Gebührenregelung zu schaffen, die es dem Land ermöglicht, die Veranstalter von kommerziellen Großveranstaltungen zumindest teilweise zur Erstattung der Polizeieinsatzkosten heranzuziehen. Eine Kostenerstattung sollte jedenfalls dann erfolgen können, wenn Polizeieinsätze über das normale Maß hinausgehen, da der Einsatz der Polizei nicht zuletzt auch im Interesse der Veranstalter liegt.

Außerdem sollte das Innenministerium bei den Veranstaltern konsequente Stadionverbote, Alkoholverbote bei Hochrisikospielen sowie eine die Interessen der Polizei berücksichtigende Spielplangestaltung einfordern. Auch die Fußballverbände und Vereine müssten ein Interesse daran haben, durch ein konsequentes gemeinsames Vorgehen mit den Polizeibehörden (Strafverfolgung, Stadionverbote, Alkoholverbote, Geltendmachung von Schadensersatz bei den Tätern usw.) die Zahl gewalttätiger Ausschreitungen einzudämmen.