IT-Unterstützung für die Finanzämter weiter verbessern
- Die automatische Übernahme elektronisch übermittelter Daten in die Einkommensteuerveranlagungen sollte ausgeweitet werden
- Das Risikomanagement im Bereich der Vermietungseinkünfte ist wirksam, aber optimierbar
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat bei zwei Prüfungen Bereiche aufgezeigt, in welchen die IT-Unterstützung für die Finanzämter noch ausgebaut werden kann. Die Umsetzung seiner Empfehlungen könnte die Finanzämter entlasten und zudem die Qualität der Einkommensteuerveranlagungen verbessern.
Im ersten Prüfungsverfahren untersuchte der Rechnungshof, wie die Steuerverwaltung mit den elektronisch übermittelten Daten zu Einkommensersatzleistungen - also z. B. dem Kranken- oder Elterngeld - umgeht. Dabei stellte er fest, dass die gelieferten Daten von so guter Qualität sind, dass sie automatisch in die Einkommensteuerveranlagungen übernommen werden können. Die IT unterstützt eine solche Übernahme derzeit jedoch nur bei einem Teil der Veranlagungen. Der Rechnungshof hat daher empfohlen, die automatische Datenübernahme baldmöglichst auszuweiten. Hierdurch könnten bei den Finanzämtern tausende Arbeitsschritte entfallen.
Im zweiten Verfahren prüften die Finanzkontrolleure den Bereich der Vermietungseinkünfte. Dabei stellten sie deutlich mehr Fehler in den Fällen fest, in denen die Finanzämter die Vermietungseinkünfte ohne IT-Unterstützung durch das Risikomanagementsystem bearbeiten mussten. Dies war ab dem achten Vermietungsobjekt der Fall, da die automatische Risikoprüfung derzeit auf die Steuererklärungsdaten von maximal sieben Vermietungsobjekten begrenzt ist. Nach Auffassung des Rechnungshofs zeigen die unterschiedlichen Fehlerquoten, dass das Risikomanagementsystem grundsätzlich funktioniert und eine sinnvolle Unterstützung für die Bearbeiter darstellt. Um die Arbeitsqualität zu verbessern, sollte der Anwendungsbereich des Risikomanagementsystems daher auf die Steuererklärungsdaten aller Vermietungsobjekte ausgeweitet werden.