Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs wirtschaftlicher fördern
- Während der Förderverfahren kommt es häufig zu erheblichen Erhöhungen der Bauausgaben
- Anträge sollten besser geprüft und Förderungen gedeckelt werden
- Beim Neubau eines Betriebshofs führen die Empfehlungen des Rechnungshofs zu Einsparungen für das Land von mindestens 8 Mio. €
Karlsruhe/Stuttgart. Die Fördermittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden immer knapper. Im Sinne einer funktionierenden und flächendeckenden Infrastruktur sollten die Förderanträge für die einzelnen Bauvorhaben sorgfältiger als bisher geprüft und die Zuwendungen auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. Letztlich können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln dann mehr Vorhaben verwirklicht werden“, so Martin Frank, der Präsident des Rechnungshofs Baden-Württemberg, bei der Vorstellung der Denkschrift 2006 in Stuttgart.
Der Rechnungshof hat landesweit die Förderverfahren bei 21 Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs mit einem Fördervolumen zwischen 10 und über 50 Mio. € untersucht. Die betroffenen Streckenneu- und ausbauten sowie die Neubauten von Betriebshöfen werden vom Land nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert.
Bei ihrer Untersuchung stellten die Finanzkontrolleure fest, dass Förderanträgen für große Infrastrukturvorhaben häufig unzureichende Kostenangaben zugrunde lagen, diese Anträge meist nicht sorgfältig geprüft wurden und Kostenerhöhungen die Folge waren. So erhöhten sich z. B. bei einem Neubau eines Betriebshofs die beantragten zuschussfähigen Ausgaben zwischen dem Hauptantrag im Jahre 1999 und dem aktualisierten Förderantrag im Jahre 2005 um rd. 30 Mio. € oder 57 %. Dieses Beispiel veranschaulicht deutlich, wie unerlässlich zuverlässige Planungen und seriöse Kostenansätze für das Land als Zuwendungsgeber sind, so Präsident Frank bei der Pressekonferenz.
Im Hinblick auf den wirtschaftlichen Einsatz der knappen Mittel empfiehlt der Rechnungshof, künftig qualifizierte Antragsprüfungen durchzuführen und die Förderung der Vorhaben zu „deckeln“.
Mängel und Versäumnisse während der Antragsprüfung seien in der Regel nur mit hohem Personal- und Zeitaufwand zu beheben und wirkten sich bis zum Ende eines Förderverfahrens belastend aus. Eine umfassende Antragsprüfung setze allerdings zwingend voraus, dass den Bewilligungsstellen vollständige und stimmige Antragsunterlagen vorgelegt werden. Um die problematische Praxis der Antragserhöhungen während der Förderverfahren zu durchbrechen, seien daher sowohl die Bewilligungsstellen als auch Antragsteller gefordert.
Nach Ansicht der Finanzkontrolleure sollte das Instrument der Höchstbetragsfinanzierung verstärkt eingesetzt werden. Neben einer Verwaltungsvereinfachung biete es für die Bauherren auch einen Anreiz, ihre Planungen und Bauausführungen sorgfältiger zu gestalten und an der Fördergrenze auszurichten. Wie sinnvoll dieses Instrument wirke, zeige das Beispiel eines Betriebshofs. Der Neubau sei zwar grundsätzlich förderfähig, es bestünden jedoch Bedenken hinsichtlich des Umfangs des Vorhabens. Inzwischen habe jedoch die Empfehlung der Finanzkontrolleure, eine Höchstbetragsfinanzierung zu nutzen, zu einer Optimierung der Planungen geführt, die dem Land Einsparungen von mindestens 8 Mio. € bringen werden.