Impulsprogramm belastet den Haushalt für Landesstraßen
- Baumaßnahmen des Impulsprogramms waren unzureichend kalkuliert
- Nachfinanzierung führt zu Einschnitten beim Erhalt der Landesstraßen
- Rechnungshof fordert Investitionsrahmenplan
Karlsruhe/Stuttgart: Die Landesregierung hat 2008 mit Steuermehreinnahmen von 60 Mio. Euro ein Sonderprogramm für den Straßenbau aufgelegt. Mit dem „Impulsprogramm Baden-Württemberg" sollten kostenintensive Großprojekte des Landesstraßenbaus umgesetzt werden.
Der Rechnungshof hat das Programm geprüft. Max Munding, Präsident des Rechnungshofs, fasst das Ergebnis der Prüfung wie folgt zusammen: „Das Impulsprogramm war schlecht durchgerechnet. Mit den viel zu niedrigen Kostenansätzen nahm die Straßenbauverwaltung in Kauf, dass für die Finanzierung der allgemeine Straßenbauhaushalt in großem Umfang herhalten muss. Dies wird dort letztlich zulasten des Straßenerhalts gehen.“
Das zuständige Innenministerium hatte 2008 vier Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten von 99 Mio. Euro für das Programm vorgeschlagen. Die fehlenden 39 Mio. Euro sollten über den originären Haushalt für Straßenbau finanziert werden. Bis 2011 sind die geschätzten Bauausgaben für die vier Maßnahmen jedoch auf 140 Mio. Euro gestiegen. Drei Maßnahmen sind im Bau: Ortsumfahrung Schriesheim (Regierungsbezirk Karlsruhe); Westtangente Konstanz (Regierungsbezirk Freiburg); Ortsumfahrung Darmsheim (Regierungsbezirk Stuttgart). Die Ortsumfahrung Bermatingen/Salem-Neufrach (Regierungsbezirk Tübingen) wird noch geplant.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Impulsprogramms wird den Straßenbauhaushalt in den nächsten Jahren stark belasten. Die fehlenden Mittel können nur aus den Erhaltungsmitteln für Landesstraßen aufgefangen werden. Dies ist rechtlich zulässig, da die Haushaltsansätze für den Erhalt sowie für Aus- und Neubau der Landesstraßen gegenseitig deckungsfähig sind. Es führt aber dazu, dass die für 2012 im Staatshaushaltsplan für den Straßenerhalt notwendigen und veranschlagten 100 Mio. Euro nicht vollständig zweckentsprechend eingesetzt werden können. Dringende Erhaltungsarbeiten bei den Landesstraßen müssen daher aufgeschoben werden.
Der Rechnungshof fordert, das Bauprogramm für die Landesstraßen mit den zur Verfügung gestellten Mitteln in Einklang zu bringen. Hierzu muss die Straßenbauverwaltung umgehend Investitionsrahmenpläne für einen Zeitraum von fünf Jahren aufstellen. In ihnen muss der Investitionsbedarf für die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und für die geplanten Erhaltungsmaßnahmen mit realistischen Ausgaben abgebildet sein. Nur dadurch kann ein wirtschaftlicher und transparenter Einsatz der knappen Straßenbaumittel sicher gestellt werden.