Hubschrauber der Landespolizei sind nicht ausgelastet

  • Zwei Hubschrauber und sechs Personalstellen können eingespart werden
  • Aufgabenfelder einer Kosten-Nutzen-Analyse unterziehen

Karlsruhe/Stuttgart: Die Finanzkontrolle empfiehlt, die Konzeption für die Hubschrauberstaffel neu auszurichten. Künftig sollte das Land höchstens sechs Einsatzhubschrauber vorhalten. Auf die Transporthubschrauber sollte verzichtet werden.

Die Hubschrauberstaffel der Landespolizei verfügt aufgrund einer Konzeption von 1998 über zwei Transport- und sechs Polizeieinsatzhubschrauber. Einer der Einsatzhubschrauber ist vor kurzem abgestürzt. Zum fliegenden Personal gehören 50 Beamte. Die Hubschrauberstaffel unterstützt auf Anforderung die Polizei bei vielfältigen Aufgaben. Sie transportiert das Spezialeinsatzkommando der Polizei (SEK) und führt auch Flüge für die Landesregierung durch.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass sich die der Konzeption zugrunde liegenden Bedarfsprognosen zum Teil nicht bestätigt haben. So fliegen die zwei Transporthubschrauber im Jahr durchschnittlich nur 210 Stunden. Mit ihnen wurden 2009 mehr Flüge für Ausbildung und Werft durchgeführt als für den polizeilichen Einsatz. Beide Transporthubschrauber standen überwiegend ungenutzt flugbereit im Hangar. Auf Primäraufgaben, wie den Transport von Beamten des SEK und Regierungsmitgliedern, entfielen 2009 lediglich 49 Flugeinsätze. Das ist im Jahresdurchschnitt weniger als ein Flugeinsatz in der Woche. Regierungsmitglieder sind insgesamt nur 32-mal mit Hubschraubern der Landespolizei geflogen. In der Konzeption war man von einem Bedarf von 170 Regierungsflügen je Jahr ausgegangen.

Auch die Einsatzhubschrauber sind nicht im ursprünglich angenommenen Umfang im Einsatz. Mit jährlich durchschnittlich 491 Flugstunden werden sie zwar wesentlich mehr in Anspruch genommen als die Transporthubschrauber. Im Jahr 2009 waren an den meisten Tagen aber nur ein bis zwei Maschinen im Einsatz.

Der Rechnungshof kritisiert auch, dass das Arbeitszeitmodell des fliegerischen Personals sich nicht an der polizeilichen Einsatzlage orientiert. Das Personal wird nach dem Dienstplan unabhängig vom Bedarf vorgehalten. In Spitzenzeiten hingegen braucht die Hubschrauberstaffel mehr Personal als im Dienstplan vorgesehen. Dadurch fällt eine hohe Zahl von Mehrarbeitsstunden an.

Die Hubschrauberstaffel ist wegen der ständigen technischen Innovationen und hohen Qualifikationsanforderungen an das fliegerische Personal eine kostenintensive Einrichtung. Im Polizeieinsatz kostet die Flugstunde mit dem Transporthubschrauber 5.942 Euro und mit dem Einsatzhubschrauber 2.730 Euro. Die Ausbildungskosten für einen Piloten belaufen sich beim Einsatzhubschrauber auf 182.000 Euro und beim Transporthubschrauber auf bis zu 245.000 Euro. Durch die Beschränkung auf einen Hubschraubertyp könnte ein Drittel der fliegerischen Lizenzen und ein Teil der jährlichen Trainingseinheiten eingespart werden.

Darüber hinaus verlangt der Rechnungshof eine gründliche Aufgabenkritik: Die im Vergleich zu anderen Bundesländern hohe Zahl von Flügen zur Verkehrsaufklärung muss reduziert werden. Die zunehmende Verbreitung intelligenter Verkehrsüberwachungssysteme könnte hier weitere Einsparmöglichkeiten eröffnen.

Werden die Vorschläge des Rechnungshofs umgesetzt, können die Kosten einmalig um 7 Mio. Euro und jährlich um 275.000 Euro reduziert werden.