Hoher Sanierungsbedarf bei den Universitätsgebäuden
- Abbau des Sanierungsbedarfs muss Vorrang vor weiteren Neubauten haben
- Nachhaltige Sanierungsstrategie entwickeln
Karlsruhe/Stuttgart: Der Rechnungshof hat bereits 2004 an den baden-württembergischen Universitäten einen Gebäudesanierungsbedarf von insgesamt 2,4 Mrd. Euro festgestellt. Bis heute hat sich an dieser Situation nur wenig geändert. Die Landesregierung wird ihr Ziel, den Sanierungsbedarf bis 2019 abzuarbeiten, voraussichtlich nicht erreichen können, da die Universitätsgebäude nicht im erforderlichen Tempo saniert werden. Statt der zugesicherten Bestandskonsolidierung sind vielmehr Neubauten und ein weiterer Flächenzuwachs zu verzeichnen. Wird die bisherige Praxis fortgeführt, dauert die Grundsanierung der Universitäten bis weit über 2030 hinaus an.
Gegenwärtig sind Gebäudesubstanz, technische Anlagen und Fassaden der Universitäten häufig desolat und teilweise nur eingeschränkt nutzbar. Durch Warnhinweise, Sicherungsnetze oder provisorische Fluchtwege wird vielfach versucht, den Betrieb befristet aufrechtzuerhalten. Das Land tätigt immer wieder verlorene Investitionen in die Reparatur von Gebäuden, die eigentlich grundsaniert oder aufgegeben werden sollen.
Um den Sanierungsbedarf abzubauen errichtete das Land in einigen Fällen sogenannte Ersatzneubauten, ohne bisher genutzte Flächen aufzugeben. Zwischen 2002 und 2009 wurden bei vier Universitäten 40.000 Quadratmeter Hauptnutzfläche neu geschaffen.
Der Rechnungshof fordert, für die Gebäude der Universitäten eine verbindliche Sanierungsstrategie zu entwickeln und die Flächen parallel zur Sanierung zu konsolidieren. Um diese Aufgabe bis 2030 zu bewältigen, sind jährlich statt aktuell 1,2 Prozent mindestens 2 Prozent des Neuwerts der Universitätsgebäude für Bauunterhalt und Sanierung erforderlich. Das sind 140 Mio. Euro im Jahr.
Eine weitere Möglichkeit, die technischen Anlagen zu erneuern, sieht der Rechnungshof im Energiespar-Contracting (siehe Beitrag Nr. 21). Bei dieser Sonderform der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) plant und realisiert ein privater Unternehmer betriebliche und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen. Seine Investitionen refinanziert er aus den eingesparten Energiekosten, die während eines im Vertrag bestimmten Zeitraums anfallen.
Der Einsatz von Energiespar-Contracting sollte sorgfältig mit der Gesamtsanierungsstrategie abgestimmt werden. Mit Hilfe dieses Modells könnte das Land zumindest die energetische Sanierung der Universitäten ohne kurzfristige Belastungen für den Haushalt zügig vorantreiben und zugleich nach Ablauf der Vertragslaufzeit die Einsparungen bei den Energiekosten selbst verbuchen.