Haushaltssanierung nur bei strenger Haushaltsdisziplin und Verringerung der Ausgaben auf das Notwendige möglich

  • Staatliche Aufgaben wirtschaftlicher wahrnehmen.
  • Das Bemühen um die Verringerung von staatlichen Ausgaben wird vom   Rechnungshof durch Aufzeigen von Wirtschaftlichkeitspotentialen unterstützt.
  • Einsatz von Fördermitteln weiterhin verbesserungsbedürftig.
  • Entscheidungen mit finanzieller Langzeitwirkung sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Personalbewirtschaftung kann kostengünstiger erfolgen.
  • Personalbewirtschaftung kann kostengünstiger erfolgen.
  •  Frühere Empfehlungen der Finanzkontrolle tragen zur Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraums des Landes bei.

„Das Ziel der Landeregierung, bis zum Jahr 2006 eine Nullverschuldung zu erreichen, ist ehrgeizig. Damit ist man auf dem richtigen Pfad. Trotz nachlassender Konjunktur und Mindereinnahmen aufgrund der Steuerreform in den nächsten Jahren ist dieses Ziel erreichbar, wenn die Ausgaben konsequent auf das Notwendigste beschränkt werden. Erfolgreiche Haushaltssanierung muss an der Ausgaben- und Aufgabenseite ansetzen. Wie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wirtschaftlicher und sparsamer umgegangen werden kann, zeigt die neue Denkschrift beispielhaft in einem breiten Spektrum auf“, so Martin Frank, der Präsident des Landesrechnungshofs, vor Journalisten in Stuttgart bei der Vorstellung der Denkschrift 2001.

1  Haushaltssanierung nur bei strenger Haushaltsdisziplin und Verringerung der Ausgaben auf das Notwendige möglich
Die Entwicklung des Haushalts im Jahr 2000 gibt noch keinen Anlass zur Entwarnung. Im Jahr 2000 ist die Verschuldung um 1,8 Mrd. DM gestiegen. Sie liegt damit um 300 Mio. DM höher als im Vorjahr; hierin enthalten sind allerdings 592,5 Mio. DM für den Erwerb einer stillen Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg. Positiv fällt jedoch auf, dass die Personalausgabenquote auf 39,2 % abgesenkt werden konnte. Auch stieg die Investitionsquote. Sie lag um fast zwei Prozentpunkte über dem Wert von 1999, wenn man den Erwerb der stillen Beteiligung einbezieht, ohne diesen immer noch um einen Prozentpunkt darüber. Ob sich die Trends zur Besserung angesichts angekündigter Neustellen, neuer Programme mit Finanzwirkung für die 13. Legislaturperiode und prognostizierter rückläufiger Steuereinnahmen allerdings verstetigen lassen, bleibt abzuwarten. „Dem Ziel der Landesregierung, ab 2006 Haushalte ohne Neuverschuldung vorzulegen, ist höchste Priorität beizumessen. Es kann nur erreicht werden, wenn die eingeleitete Konsolidierung konsequent fortgeführt wird“, appellierte der Rechnungshof.

2  Staatliche Aufgaben wirtschaftlicher wahrnehmen
Staatliche Aufgaben können durch die Verwaltung wirtschaftlicher wahrgenommen werden. Es bestehen bezüglich Planung, Verfahren und Organisation vielfach Verbesserungspotentiale, wie die Analysen zeigten. Insoweit sei es ein wichtiges Anliegen des Rechnungshofs, dass  seine Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden.

2.1  Controlling zukünftig Bestandteil der Förderungen im Schienenpersonennahverkehr
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 4)
Im Schienenpersonennahverkehr können die Fördermittel, die das Land für Verkehrsverträge jährlich in Höhe  von rd. 900 Mio. DM aufwendet, dank eines methodischeren Vorgehens der Verwaltung zukünftig zielgenauer eingesetzt werden. Für diesen Förderbereich sei erstmals für eine Landesförderung gemeinsam mit dem Verkehrsministerium ein Controlling-System entwickelt worden, das bei konsequenter Anwendung einen erheblichen finanziellen Spielraum für die weitere Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs schaffe. Dieses Controlling, das nunmehr fester  Bestandteil der Förderung werden soll, bedeute die Abkehr von der reinen Ausgabenplanung hin zu der ziel- und leistungsorientierten Vergabe der verfügbaren Haushaltmittel, wobei die Möglichkeit kurz- und mittelfristiger Nach- und Feinsteuerungen bestehe und eine sachgerechte Priorisierung unter konkurrierenden Projekten eröffnet werde.

2.2  Novellierung der Landesdisziplinarordnung erforderlich
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 3)
Die derzeitige Landesdisziplinarordnung sei ein gutes Beispiel dafür, wie nicht mehr zeitgemäße Regelungen zu langen und kostenintensiven Verfahren führen. Die Forderung nach einer Novellierung sei von den zuständigen Ministerien inzwischen aufgegriffen worden, berichtete der Rechnungshof. Nach den Untersuchungen der Behörde dauern Disziplinarverfahren mit vorläufiger Dienstenthebung häufig sehr lange. So musste das Land im Zeitraum von Mitte 1992 bis Mitte 2000 an vorläufig des Dienstes enthobene Beamte in den untersuchten Fällen rd. 17,3 Mio. DM Besoldungsbezüge zahlen, ohne dass Dienstleistungen erbracht wurden. Diese Ausgaben könnten nach Ansicht der Finanzkontrolleure dadurch erheblich verringert werden, dass die Verfahrensdauer und die Zeit vorläufiger Dienstenthebungen beträchtlich verkürzt werden. Hierzu werden verschiedene Vorschläge zur Straffung des Disziplinarverfahrens gemacht, die bei der geforderten Novellierung der Landesdisziplinarordnung berücksichtigt werden sollen.

2.3  Entlohnung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten war zu großzügig
Die Entlohnung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten waren teilweise zu großzügig bemessen worden. Eine Untersuchung hatte ergeben, dass z. B. 74 % aller arbeitenden Gefangenen eine Leistungszulage erhielten, obwohl  diese nur für überdurchschnittlich Leistungsfähige und Leistungswillige vorgesehen sei. „Eine sachgerechte Bemessung allein der Leistungszulagen hätte zu Einsparungen von rd. 1,2 Mio. DM geführt“, heißt es in der Pressemitteilung der Karlsruher Kontrollbehörde. Diese Untersu-chungsergebnisse hätten noch rechtzeitig zur – bundesrechtlich vorgegebenen - Neuordnung der Strafgefangenenentlohnung vorgelegen und seien vom Justizministerium berücksichtigt worden.

2.4  Lastenausgleichsverwaltung wird wirtschaftlicher gestaltet
„Durch die von der Finanzkontrolle angeregten Korrekturen bei der Erstattung des Landes an die Stadt- und Landkreise für Verwaltungsausgaben der dort eingerichteten Ausgleichsämter konnten bereits im Jahr 2001 erste Einsparungen erzielt werden, da diese Vorschläge vom Innenministerium im Lauf der Prüfung aufgegriffen worden waren“, berichtete der Rechnungshof. Nach den Untersuchungen der Finanzkontrolleure können die Erstattungen weiter reduziert werden, wodurch sich in den nächsten 3 Jahren Einsparungen von rd. 2 Mio. DM erzielen ließen. Durch den Wegfall weiterer Aufgaben in der Ausgleichsverwaltung und auf Grund rückläufiger Fallzahlen sollte in den nächsten Jahren die Aufgabenerledigung wirtschaftlicher gestaltet und den reduzierten Fallzahlen angepasst werden.

3  Das Bemühen um die Verringerung von staatlichen Ausgaben wird vom Rechnungshof durch Aufzeigen von Wirtschaftlichkeitspotentialen unterstützt
Das Bestreben der Finanzkontrolle um nachhaltige Wirkung in der täglichen Arbeit spiegele sich in zahlreichen Beiträgen der diesjährigen Denkschrift wider. Gestützt auf eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung wolle man es nicht bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten bewenden lassen, sondern Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge aufzeigen. Damit unterstütze der Rechnungshof das Bemühen um die Verringerung der staatlichen Ausgaben nachhaltig.

3.1  Einsparungen beim Bau und Betrieb von Dienstgebäuden möglich
„Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Gebäuden dürfen nicht nur die einmaligen Baukosten berücksichtigt werden“, mahnten die Finanzkontrolleure. Nach ihren Vorschlägen sollte künftig auch die systematisierte Erfassung der Nutzungskosten, d.h. aller während der Nutzungsdauer der Gebäude anfallenden Kosten,  stärker beachtet werden; das sind insbesondere die Kapitalkosten und Abschreibungen, die Verwaltungskosten, die Betriebskosten sowie die Kosten der Instandhaltung.

Exemplarisch hat der Rechnungshof die jährlichen Nutzungsdaten gleichartiger Gebäudegruppen erhoben und die Kennwerte (Nutzungskosten pro m² Nutzfläche und pro Arbeitsplatz) untereinander verglichen. Bei den untersuchten Polizeidienstgebäuden zeigten sich im Vergleich der Nutzungskosten deutliche Abweichungen; sie schwankten zwischen rd. 442 DM und 647 DM je m2 Nutzflächen. Aus dieser Bandbreite schließen die Finanzkontrolleure auf Optimierungspotenziale im Gebäudebetrieb, auch wenn sie den überwiegenden Anteil der Nutzungskosten (i.M. rd. 80 %) den Kapitalkosten (einschl. Abschreibung) zurechnen müssen.

3.2  Einsparungen bei den Beschaffungen der Universitäten durch strategisches Management erzielbar
„Die Universitäten des Landes könnten die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung steigern, wenn sie ein besseres strategisches Beschaffungsmanagement betrieben, ihren Bedarf in bestimmten Bereichen stärker standardisierten und untereinander mehr kooperierten“, stellt der Rechnungshof fest.

Die neun Universitäten beschaffen jährlich für etwa 500 Mio. DM Dienstleistungen, Waren und sonstige Güter, wobei schätzungsweise in mehr als 1 000 Einrichtungen der Universitäten über 40 000 Vorgänge anfallen.

Nach den Untersuchungen der Karlsruher Behörde hat jede Universität  ihre  Beschaffungsorganisation  weitgehend autonom gestaltet. Einsparungen wären nach Auffassung der Finanzkontrolleure vor allem dadurch möglich, dass verstärkt strategische Beschaffungsaufgaben (Beschaffungsmarketing, Beschaffungscontrolling usw.) wahrgenommen werden. Außerdem empfehlen die Karlsruher Kontrolleure, in größerer Zahl benötigte Waren und Dienstleistungen, insbesondere Möbel, Bürogeräte, Geschäftsbedarf und bestimmte wissenschaftliche Geräte weitestgehend zu standardisieren, Rahmenverträge abzuschließen und die betreffende Einkaufszuständigkeit auf die Verwendungsstellen zu übertragen.

Ferner haben die Finanzkontrolleure die Lagerhaltung, die Inventarisierung und die Kooperation der Universitäten sowohl untereinander als auch mit dritten Stellen beleuchtet. Hierzu haben sie u. a. empfohlen, bestimmte kostenintensive zentrale Materiallager aufzulösen und stattdessen alternative Versorgungskonzepte auszuschreiben. Außerdem regten sie einen regelmäßigen Informationsaustausch und eine weitergehende Kooperation der Universitäten an.

3.3  Zentrale Lehrerfortbildung kann noch effektiver werden
„Ein weiteres Beispiel für die Vorschläge, Aufgaben effektiver und damit kostengünstiger wahrzunehmen, sind die Empfehlungen zur zentralen Lehrerfortbildung. Sie kann noch effektiver gestaltet und wirtschaftlicher organisiert werden“, appellierte die Karlsruher Kontrollbehörde in ihrer Pressemitteilung.

Die zentrale Fortbildung der Lehrer an den staatlichen Akademien verursachte 1999 rechnerisch Kosten von mehr als 57 Mio. DM, wie eine Untersuchung ergab. Angesichts dieses Kostenvolumens empfiehlt der Rechnungshof vor allem eine stärker bedarfsorientierte Fortbildungsplanung und ein effektives Fortbildungscontrolling. Fortbildung sollte überdies mehr als bisher auch als Instrument der Personalentwicklung für die gezielte Qualifizierung des einzelnen Lehrers verstanden werden.

4  Einsatz von Fördermitteln weiterhin verbesserungsbedürftig
Der Einsatz von Fördermitteln erweise sich weiterhin als verbesserungsbedürftig. Komplizierte Verfahren erschwerten und verteuerten die Abwicklung von Förderprogrammen, die Förderziele seien oft nicht ausreichend definiert und würden so gut wie nie auf die Zielerreichung hin evaluiert; gelegentlich dränge sich der Eindruck auf, die Förderung habe sich verselbständigt. Daher stelle die Analyse von Förderprogrammen einen Schwerpunkt der diesjährigen Denkschrift dar.

4.1  Förderung strukturverbessernder Baumaßnahmen im ländlichen Raum sollte gestrafft werden
Das Bewilligungsverfahren des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, dem zentralen Förderinstrument für diese Landesbereiche, ist geprägt von einer Vielzahl von Beteiligten sowie von zahlreichen Bearbeitungsschritten. Es sollte nach Ansicht der Finanzkontrolleure gestrafft und optimiert werden. Außerdem sollte die Verwaltung die Erfüllung der Förderziele nachhaltiger kontrollieren. Die Prüfung ergab Kritikpunkte an der Förderpraxis und am Förderverfahren in diesem Programm. So wurden z.B. häufig Mängel bei der Festlegung der förderfähigen Kosten festgestellt, mit der Folge z.T. nicht unerheblicher Überförderungen.

4.2  Förderung einer elektrischen Stadtbahnlinie zu teuer
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 4)
Dass es für das Land richtig teuer werden kann, wenn notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht durchgeführt werden, zeigt das Beispiel einer Zusage, den Ausbau einer Schienenstrecke für den Personennahverkehr im Nordschwarzwald zu fördern. Um deren Leistungsfähigkeit zu verbessern, hatte sich das Ministerium für Umwelt und Verkehr frühzeitig ohne detaillierte Wirtschaftlichkeitsprüfung auf die Elektrifizierung der Strecke zwecks Stadtbahnbetriebs festgelegt. Für die vorgesehene Maßnahme wäre der Streckenausbau zum Betrieb mit modernen und leistungsfähigen Dieselzügen jedoch viel günstiger zu haben gewesen. Für diesen Ausbau hätte man rd. 24 Mio. DM weniger aufwenden müssen. Im Hinblick auf diese erheblichen Mehrkosten appellierte der Rechnungshof an das Ministerium für Umwelt und Verkehr, das Vorhaben erneut zu prüfen. Dabei sei vor allem aber die Weiterführung bis zu einem Kurpark zu überdenken.

4.3  Setzen von Prioritäten bei knappen Mitteln erforderlich
„Bei knappen Mittel setzt eine effektive Förderung voraus, dass auf der Grundlage nachvollziehbarer Kriterien wie Dringlichkeit und Notwendigkeit eine Prioritätenliste für die zu fördernden Maßnahmen erstellt wird“, führt der Rechnungshof aus. Daher empfiehlt er auf dieser Grundlage eine solche Prioritätenliste für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zu erstellen, um die Weiterführung dieses Förderbereichs ohne weitere deutliche Einschnitte für die antragstellenden Kommunen sicherzustellen. Aufgrund der bisherigen Förderpraxis war es zu Vorbelastungen des Förderprogramms gekommen, so dass derzeit kaum noch neue kommunale Straßenbauvorhaben gefördert werden können.

4.4  Verfahren zur Förderung in der Abwasserbeseitigung noch immer zu komplex und undurchschaubar
Die Förderung, mit der das Land den Bau von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen unterstützt, sei ursprünglich eine einfache Fachförderung gewesen. Sie sei im landesweit uneinheitlichen Vollzug komplex und undurchschaubar geworden. Ferner hätten überzogene Kostenansätze und unzulässige Anfinanzierungen zu erheblichen Förderengpässen geführt, wodurch die Realisierung wasserwirtschaftlicher Ziele verschleppt worden seien. Die früher bereits aufgezeigten Mängel wurden in den 1995 und 2000 novellierten Förderrichtlinien nur z. T. behoben. Der Rechnungshof empfiehlt erneut, den mit der Förderung verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermindern.

4.5  Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ohne durchgängige forschungspolitische Konzeption, teilweise fehlt das Landesinteresse
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 5)
„Bei der Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen hat man den Eindruck, dass sich diese Förderung verselbständigt hat. Für einige der untersuchten Einrichtungen ist eigentlich kein Grund ersichtlich, warum die  Landesförderung fortgeführt wird. Diese Förderfälle sind dem Land im Lauf der Zeit aus ganz unterschiedlichen Gründen zugewachsen. Daher sollten zukünftig Einrichtungen nicht als Institutionen, sondern einzelne ihrer Projekte gefördert werden, sofern sie im Interesse des Landes liegen“, betonte der Rechnungshof gegenüber der Presse.

Die Prüfer haben fünf der kleineren geisteswissenschaftlichen Einrichtungen geprüft. Hierbei sind sie zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine institutionelle Förderung durch das Land nicht oder nur teilweise vorliegen. Von den geprüften Einrichtungen sollten drei nur unter bestimmten Voraussetzungen weiter gefördert werden. Bei zwei Einrichtungen sollte hingegen die Förderung eingestellt werden.

In diesem Zusammenhang moniert der Rechnungshof, dass diese Förderung des Landes insgesamt keine nachvollziehbaren forschungspolitischen Überlegungen erkennen lässt. Er verweist auf seine Empfehlung, für die künftige Förderung von Einrichtungen der außeruniversitären Forschung konkrete Kriterien aufzustellen, die auch das zuwendungsrechtlich gebotene Landesinteresse ausreichend definieren.

5  Entscheidungen mit finanzieller Langzeitwirkung sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden
„Entscheidungen mit finanzieller Langzeitwirkung, wie Förderprogramme, Verfahrensabläufe oder Großvorhaben zu Strukturänderungen sollten regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden. Es sollte in Abständen an Hand der bisherigen Entwicklung  wiederholt geprüft werden, ob mit den vorgesehen Mitteln die angestrebten Ziele überhaupt erreicht werden können. Mit einem solchen „Realisierungs-TÜV“ könnten frühzeitig Fehlentwicklungen vermieden und einem nutzlosen Verpuffen von öffentlichen Fördergeldern vorgebeugt werden“, heißt es in der Pressemitteilung. In diesem Zusammenhang verweist man u. a. auf die folgenden beiden Beiträge der Denkschrift, mit denen versucht wird, bisherige Abläufe zu evaluieren und daraus Lehren für die Zukunft zu entwickeln.

5.1  Ursprüngliches Finanzierungskonzept für die Einführung des elektronischen Grundbuchs gescheitert
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 2)
„Großvorhaben müssen, wie die Einführung des Elektronischen Grundbuchs zeigt, sauber vorausgeplant und noch während ihrer Realisierung auf den Prüfstand gestellt werden“, führte der Rechnungshof aus. Bei der Einführung des Elektronischen Grundbuchs ist das dafür ursprünglich erstellte Finanzierungskonzept gescheitert, wie sich aus einer Untersuchung der Karlsruher Behörde ergibt, aber auch vom Justizministerium eingeräumt wird. Die Kontrolleure kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Aufwand für die elektronische Erfassung der erforderlichen Daten um mindestens 48 Mio. DM erhöhen wird und die erwarteten Rationalisierungseffekte und Gebühreneinnahmen erst später eintreten werden. Sie fordern daher ein realistisches Konzept, nach dem der gesamte Grundbuchbestand bis spätestens 2010 elektronisch erfasst werden kann.

„Im Vergleich zu den anderen Ländern liegt Baden-Württemberg bei der Umstellung zeitlich zurück. Um bei diesem auch für das Land als Wirtschaftsstandort bedeutenden Vorhaben nicht den Anschluss zu verlieren, muss Baden-Württemberg das Projekt schleunigst auf eine realistischere Grundlage stellen und zügig zu Ende bringen,“ appellierten die Karlsruher Kontrolleure.

5.2  Aus missglückter Privatisierung Lehren und Konsequenzen für die Zukunft ziehen
(siehe auch Pressemitteilung Nr. DS 2001 - 6)
Die Privatisierung von Aufgaben im Bereich der Umweltmessungen - die Gründung der Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen mbH (UMEG) - haben die Finanzkontrolleure als Beispiel eines missglückten Outsourcings gewertet. Sie haben aus diesem Beispielfall heraus Kriterien entwickelt, die künftig vor vergleichbaren Entscheidungen geprüft werden sollen.

„Sogenannte Organsiationsprivatisierungen sollen künftig jedenfalls in den Fällen gründlicher geprüft werden, in denen die Organisation auch nach der Ausgliederung in großem Umfang vom Land finanziert werden muss und in denen kein Kostendruck durch Wettbewerb entsteht“, erklärte der Rechnungshof. Mit den aufgezeigten Prüfkriterien sollen nach seinen Vorstellungen echte Privatisierungen, bei denen das private Unternehmen die Leistungen günstiger als der Staat erbringen kann, nicht verhindert werden. Vielmehr wolle er damit nur sog. Scheinprivatisierungen erschweren, die für das Land erhebliche Folgekosten nach sich ziehen können. Nach einer - von den Ministerien unbestrittenen - überschlägigen Berechnung des Rechnungshofs fielen allein bedingt durch die Umsatzsteuer im Zeitraum 1990 bis 1999 rund 13 Mio. DM privatisierungsbedingte Mehrkosten an.

6  Personalbewirtschaftung kann kostengünstiger erfolgen
Der Einsatz von Aufwendungen im Personalsektor könnte vielfach, wie verschiedene Beiträge der Denkschrift aufzeigen, wirtschaftlicher erfolgen, wenn Fortbildungsmaßnahmen als Teil einer Personalentwick-lung begriffen, Disziplinarverfahren zeitnah abgewickelt und die Grundsätze der Personalbewirtschaftung beachtet werden.“, konstatierte der Rechnungshof. So haben nach einer Presseverlautbarung findige Personalreferenten in der Justiz versucht, mehr an Besetzungs- und Beförderungsmöglichkeiten zu erschließen, als es das Haushaltsrecht zulässt. Sie hatten durch eine überhöhte Ausweisung von Planstellen die Grundlage für zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten für Richter und Staatsanwälte geschaffen. Bereits 1990 war diese Verfahrenspraxis von den Kontrolleuren moniert worden. „Eine solche Aufblähung der Planstellen, um Führungspositionen in der Justiz besser dotieren zu können, darf es nicht geben. Die Zahl der Planstellen muss sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren“, mahnte die Prüfbehörde.

7  Beschaffungswesen hat noch erhebliche Rationalisierungsreserven
Einen weiteren Schwerpunkt der Denkschrift sprach die Karlsruher Kontrollbehörde in ihrer Pressemitteilung mit dem Beschaffungswesen im Land an. „Das Beschaffungswesen ist ein Feld, in dem immer noch große Rationalisierungsreserven und Potentiale für Einsparungen liegen. So könnten das Land und seine Einrichtungen bei der Beschaffung von Gütern oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang Geld sparen, wenn verfahrensmäßige, organisatorische wie auch strategische Defizite im Beschaffungswesen weiter abgebaut werden. Neben den bereits angesprochenen Organisationsproblemen bei den Universitäten zeigen drei weitere Beiträge, dass dieses Thema nicht vernachlässigt werden darf“, führten die Finanzkontrolleure weiter aus.

7.1  Software und Hardware könnten günstiger beschafft und verwaltet werden
Die Beschaffung und Verwaltung von Informationstechnologie, d. h. von Soft- und Hardware, sollte nach den Untersuchungen der Karlsruhe Finanzkontrolleure besser gemanagt werden. So benutzen die Behörden des Landes noch immer zu viele verschiedene Programme für gleiche Aufgaben. Auch haben sie teilweise keine hinreichend genauen Kenntnisse über Anzahl und Verwendung der eingesetzten Software-Lizenzen. Dadurch entstehen nach den Feststellungen der Prüfer vermeidbare Kosten und Risiken.

Der Fachhochschule Pforzheim haben die Prüfer Einspar- und Verbesserungsmöglichkeiten bei Beschaffung, Anwendung sowie Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnik aufgezeigt und Hinweise gegeben, die auch auf andere Fachhochschulen übertragbar sind.

Darüber hinaus bemängelten die Prüfer, dass Software von verschiedenen Landesbehörden praktisch „auf Halde“  beschafft wurde, nämlich lange Zeit vor ihrem Einsatz und in größerer Anzahl als nötig. So wurden 2 200 Lizenzen einer Bürosoftware für rd. 664 000 DM beschafft, die wegen technischer Probleme über ein Jahr lang nicht installiert und damit nicht genutzt werden konnte. Generell sei es erforderlich, dass die Beschaffung und Verwaltung von Hard- und Software transparenter und nachvollziehbarer gestaltet würde.

7.2  Beschaffungen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter zu teuer
Bei den vier Chemischen und Veterinärämter (CVUÄ) und bei dem Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum (STUA) stellten die Finanzkontrolleure fest, dass bei  Beschaffungen häufig gegen die Beschaffungsvorschriften des Landes verstoßen wurde. Außerdem deckten sie erhebliche Defizite in der Beschaffungsorganisation auf, die einen höheren Personalaufwand und häufig auch höhere Einkaufspreise zur Folge hatten. Jährlich beschaffen diese Ämter Verbrauchsmaterialien für den Laborbetrieb und Geräte im Wert von über 15 Mio. DM. Die Karlsruher Prüfer haben eine Zentralisierung in einer Beschaffungsstelle empfohlen. Eine solche Beschaffungsstelle könnte nach Einschätzung der Prüfer bei entsprechender Ausstattung mit qualifiziertem Personal wirtschaftlicher arbeiten als die derzeitigen  Beschaffungsstellen der einzelnen Ämter.

8  Frühere Empfehlungen der Finanzkontrolle tragen zur Erweiterung des finanziellen Handlungsspielraums des Landes bei
„Unsere Empfehlungen aus früheren Prüfungen werden von Politik und Verwaltung vielfach aufgenommen und in wirtschaftlicheres Verhalten umgesetzt“, so der Rechnungshof bei der Darstellung der Wirkungen der bisherigen Tätigkeit der Finanzkontrolle an Hand exemplarischer Fälle. In diesem Zusammenhang wies die Karlsruher Kontrollbehörde darauf hin, dass in vielen Bereichen insbesondere Einsparungen erzielt, Geld und Personal effizienter eingesetzt sowie Verwaltungsabläufe verbessert wurden.

Als Beispiele hierfür führt die Denkschrift verschiedene Untersuchungen an, die früher veröffentlicht worden waren. So war durch eine Analyse zur Förderung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Denkschrift 1998 Nr. 16) angestoßen worden, dass bei Kläranlagenerweiterungen neben den baulichen und verfahrenstechnischen Optimierungen auch das gesamte Abwassersystem in den Fokus der Entwicklung gestellt wird. Nach einer Stellungnahme der Landesregierung steckt darin ein Einsparpotential von rd. 1 Mrd. DM bei Land und Kommunen.

Die Prüfung der Verwendung von Mitteln Dritter durch Bedienstete der Universitätsklinika (Denkschrift 1997 Nr. 24) hat mittlerweile zu einer Überarbeitung der sog. Drittmittelrichtlinie geführt. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig von einer zulässigen Drittmittelverwaltung durch die Fördervereine nur dann ausgegangen werden kann, wenn die jeweilige Universität dem zugestimmt hat und ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs vereinbart ist. Die neue Richtlinie sorgt nunmehr für Rechtsklarheit und sichert den Klinika die Mittel, die ihnen zustehen.

Durch die Leasingfinanzierung des Polizeifuhrparks, an deren Konzeption der Rechnungshof beteiligt war, konnte der Fuhrpark der Polizei innerhalb von 1 ¾ Jahren nahezu vollständig erneuert werden. Hieraus ergeben sich in Zukunft deutliche Minderbelastungen für den Haushalt. Das von den Finanzkontrolleuren zusammen mit dem Innenministerium erarbeitete Konzept hat bei anderen Bundesländern erhebliches Interesse geweckt; mehrere Länder prüfen derzeit dessen Übernahme.